617/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 29. Mai 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0059-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 614/J betreffend "Tätigkeit der Regierungsmitglieder der Retrokoalition", welche die Abgeordneten
Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen am 30. März 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Von 11. Jänner 2007 bis 30. März 2007 wurden im Ministerbüro bzw. Büro des Staatssekretariats neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Personen neu beschäftigt:

 

Kabinett des Bundesministers:

Mag. Irene Janisch                                      ab 15.01.2007 bis 01.04.2007

Mag. Gerhard Langeder                             ab 15.01.2007

Mag. Silvia Hofinger                                    ab 15.01.2007

Dr. Helwig Aubauer                         ab 01.02.2007

MMag. Roland Garber                                ab 25.01.2007

Mag. Maria Mittermair-Weiss                    ab 01.03.2007

 

 

Demgegenüber sind bis 14.01.2007 sechs Mitarbeiter/innen aus dem Kabinett  des Herrn Bundesministers ausgeschieden, womit sich die Anzahl der Mitarbeiter/innen im Ministerbüro, auch unter Hinweis auf die Antwort zu Punkt 2 der Anfrage, um zwei Personen verringert hat.

 

Kabinett der Staatssekretärin:

Dr. Angelika Schätz                                    ab 15.01.2007

Mag. Daniela Faltlhansl                              ab 01.02.2007

Mag. Christian Kuhaupt                              ab 12.02.2007

 

Dabei basiert bzw. basierte die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse im Ministerbüro bei zwei Mitarbeiter/innen/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) wobei davon ein Sondervertrag gem. § 36 VBG mit Zustimmung des BKA abgeschlossen wurde und bei zwei Mitarbeiter/innen/n auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG). Die Rechtsgrundlage bei weiteren zwei Dienstverhältnissen der genannten Mitarbeiter/innen basiert auf der Basis von Arbeitskräfteüberlassungen. Die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse im Kabinett des Staatssekretariats basiert bei zwei Mitarbeiter/innen/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) wobei jeweils Sonderverträge gem. § 36 VBG mit Zustimmung des BKA abgeschlossen wurden, und bei eine/r/m Mitarbeiter/in auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG).

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Folgende Personen, die bereits vor dem 11. Jänner 2007 im Ministerbüro neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal beschäftigt    waren, wurden bzw. werden über den 31. Jänner 2007 hinaus beschäftigt:

 

Dr. Christian Steyrer                                   bis 14.02.2007

Dipl.-Ing. Holger Fürst                                

Mag. Gabriele Stöffler

Mag. Karin Jessernigg-Putz

 

Dabei basiert bzw. basierte die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse bei eine/r/m Mitarbeiter/in auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei ein Sondervertrag gem. § 36 VBG mit Zustimmung des BKA abgeschlossen wurde, und bei drei Mitarbeiter/innen/n auf der Basis von Arbeitskräfteüberlassungen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Zwei der oben angeführten Dienstverhältnisse sind bereits beendet. In einem Fall wurde eine Arbeitskräfteüberlassung einvernehmlich gelöst; es entstanden dadurch ausschließlich Kosten für eine Ersatzleistung für nicht verbrauchten Erholungsurlaub. Im anderen Fall endete die Verwendung im Kabinett des Bundesministers, wodurch keine Kosten entstanden.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Für die unter den Punkten 1 und 2 angeführten Personen sind bzw. waren folgende

Planstellen gebunden: zwei Planstellen der Wertigkeit A1/7, fünf Planstellen der Wertigkeit A1/6, eine Planstelle der Wertigkeit A1/5, vier Planstellen der Wertigkeit A1/4 und eine Planstelle der Wertigkeit A1/3.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 602/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Bei den Bundesbediensteten erfolgt die Abgeltung der zeitlichen Mehrleistung entsprechend den einschlägigen besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, des Gehaltsgesetzes 1956 bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.

 

Bei einer der unter den Punkten 1 und 2 angeführten Personen erfolgt die Abgeltung der geleisteten monatlichen Überstunden mittels Einzelanordnung. Dabei fallen    monatlich durchschnittlich 70 abzugeltende Überstunden an.

 

Bei den Sonderverträgen gem. § 36 VBG 1948 gelten mit dem Entgelt (all-inclusive) alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. Ebenso werden bei den Arbeitsleihverträgen die zeitlichen Mehrleistungen pauschal abgegolten und sind ebenfalls im Gehalt inkludiert (all-inclusive). Darüber hinaus erfolgt keine finanzielle Abgeltung.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Budgetmittel für Belohnungen für Mitarbeiter/innen des Kabinetts bzw. Staatssekretariats sind nicht gesondert ausgewiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Folgende Mitarbeiter/innen des Kabinetts bzw. Staatsekretariats üben zum Stichtag 30. März 2007 Nebentätigkeiten aus:

·        Mag. Gerhard Langeder: Vertreter im Aufsichtsrat in der ECRA GmbH

·        MMag. Roland Garber: Mitglied des Verwaltungsrates des AMS Österreich (Regierungskurie)

·        Dr. Helwig Aubauer: Lehrauftrag für eine 2-stündige Lehrveranstaltung „Kollektives Arbeitsrecht“ an der WU-Wien

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Im Kalenderjahr 2006 verrechneten acht Mitarbeiter/innen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, davon sechs im Fahrdienst, mehr als 240 Überstunden pro Jahr. Bei diesen Mitarbeitern fielen in diesem Zeitraum insgesamt 6.712,50 Überstunden an.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird außerhalb des Ministerbüros ein

Mitarbeiter auf Grund eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt. Dieser Arbeitsleihvertrag wurde mit einer Interessensvertretung abgeschlossen.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Keine.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

Zur Unterbringung von Frau Staatssekretärin Christine Marek, ihrer Kabinettchefin sowie des unmittelbaren Sekretariats (zwei Personen) im Regierungsgebäude Stubenring 1 mussten keinerlei bauliche Maßnahmen gesetzt werden. Um weitere drei Mitarbeiter/innen des Kabinetts der Frau Staatssekretärin in ihrer Nähe unterzubringen, wurde ein bisher als Lager genutzter Raum durch bauliche Maßnahmen in einen Büroraum umgewandelt.

 

Die Kosten für den Umbau betrugen insgesamt € 32.559,61,-- inkl. MwSt. Diese Summe setzt sich zusammen aus: Baumeisterarbeiten € 13.720,01, Maler- und Anstreicherarbeiten € 2.890,62, Fußbodenlegerarbeiten € 5.430,31, Elektroarbeiten
€ 3.500,-, Sanitärarbeiten € 2.755,- und Trockenbauarbeiten € 4.263,67.

 

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Das Zimmer der Frau Staatssekretärin wurde um folgende Einrichtungsgegenstände ergänzt: Teppich (Kosten: € 2.900,-), Besprechungssitzgruppe (€ 3.838,-), Aktenschränke (€ 2.103,61).

 

 

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

 

Keine.

 

 

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

 

Im ursprünglich für die Fahrbereitschaft angeschafften PKW BMW 520d, der nunmehr für die Frau Staatssekretärin bereitgestellt ist, wurde ein AV-Modul eingebaut; die Kosten dafür beliefen sich auf € 1.912,06.

 

 

Antwort zu den Punkten 21, 22 und 24 der Anfrage:

 

Die Ausgaben dafür belaufen sich auf eine Gesamtsumme von € 36.817,43. Auf  eine Aufgliederung wird aus Gründen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes verzichtet.

 

 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Meine Dienstreisen vom 11.1.-30.3.2007 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Ziel

Datum

Zweck

Berlin

19.1.2007

EU-Rat für Beschäftigung und Soziales

Brüssel

14.-15.2.2007

EU-Rat für Energie

Brüssel

18.-19.2.2007

EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit

Linz

2.-3.3.2007

Regierungsklausur

Berlin

7.3.2007

Internationale Tourismusbörse

Shanghai

24.-28.3.2007

Gespräch mit Oberbürgermeister Han Zhen von Shanghai

Firmeneröffnung von MIBA, Semperit

Firmenbesuch bei AVL List, AT&S

Besuch der renommierten Jao Tong

University

Die bereits abgerechneten Kosten für diese Reisen belaufen sich auf insgesamt
€ 9.215,54.

Die Dienstreisen der Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit  vom 11.1. bis 30.3.2007 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


 

 

Ziel

Datum

Zweck

Berlin

19.1.2007

EU-Rat für Beschäftigung und Soziales

Lienz

5.-9.2.2007

Betriebsbesuche, Pressetermine, Veranstaltungen

Brüssel

11.-12.2.2007

Informelles EU-Handelsministertreffen

Brüssel

22.2.2007

EU-Rat für Beschäftigung und Soziales

Linz

2.-3.3.2007

Regierungsklausur

Steiermark

09.03.2007

Betriebsbesuche

Kärnten

10.-11.3.2007

Fachmesse „GAST Klagenfurt 2007“

Graz

24.03.2007

Termine in Vertretung von BM Dr. Bartenstein

 

Die bereits abgerechneten Kosten für diese Reisen belaufen sich auf insgesamt
€ 2.737,11.

Die bereits abgerechneten Kosten für Reisen der Bediensteten in meinem Büro   belaufen sich auf insgesamt € 12.120,05, jene für die Reisen der Bediensteten des Büros der Frau Staatssekretärin auf € 3.649,36.

 

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

 

Diese Ausgaben beliefen sich für den Herrn Bundesminister auf € 71,50, für die Frau Staatssekretärin auf € 540,-.

 

 

Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:

 

Keine.

 

 

Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:

 

Ja.