617/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
|
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 29. Mai 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0059-IK/1a/2007
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 614/J betreffend "Tätigkeit
der Regierungsmitglieder der Retrokoalition", welche die Abgeordneten
Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen am 30. März 2007 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Von 11. Jänner 2007 bis 30. März 2007 wurden im Ministerbüro bzw. Büro des Staatssekretariats neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie sonstigem Hilfspersonal folgende Personen neu beschäftigt:
Kabinett des Bundesministers:
Mag. Irene Janisch ab 15.01.2007 bis 01.04.2007
Mag. Gerhard Langeder ab 15.01.2007
Mag. Silvia Hofinger ab 15.01.2007
Dr. Helwig Aubauer ab 01.02.2007
MMag. Roland Garber ab 25.01.2007
Mag. Maria Mittermair-Weiss ab 01.03.2007
Demgegenüber sind bis 14.01.2007 sechs Mitarbeiter/innen aus dem Kabinett des Herrn Bundesministers ausgeschieden, womit sich die Anzahl der Mitarbeiter/innen im Ministerbüro, auch unter Hinweis auf die Antwort zu Punkt 2 der Anfrage, um zwei Personen verringert hat.
Kabinett der Staatssekretärin:
Dr. Angelika Schätz ab 15.01.2007
Mag. Daniela Faltlhansl ab 01.02.2007
Mag. Christian Kuhaupt ab 12.02.2007
Dabei basiert bzw. basierte die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse im Ministerbüro bei zwei Mitarbeiter/innen/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) wobei davon ein Sondervertrag gem. § 36 VBG mit Zustimmung des BKA abgeschlossen wurde und bei zwei Mitarbeiter/innen/n auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG). Die Rechtsgrundlage bei weiteren zwei Dienstverhältnissen der genannten Mitarbeiter/innen basiert auf der Basis von Arbeitskräfteüberlassungen. Die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse im Kabinett des Staatssekretariats basiert bei zwei Mitarbeiter/innen/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) wobei jeweils Sonderverträge gem. § 36 VBG mit Zustimmung des BKA abgeschlossen wurden, und bei eine/r/m Mitarbeiter/in auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG).
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Folgende Personen, die bereits vor dem 11. Jänner 2007 im Ministerbüro neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal beschäftigt waren, wurden bzw. werden über den 31. Jänner 2007 hinaus beschäftigt:
Dr. Christian Steyrer bis 14.02.2007
Dipl.-Ing. Holger Fürst
Mag. Gabriele Stöffler
Mag. Karin Jessernigg-Putz
Dabei basiert bzw. basierte die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse bei eine/r/m Mitarbeiter/in auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei ein Sondervertrag gem. § 36 VBG mit Zustimmung des BKA abgeschlossen wurde, und bei drei Mitarbeiter/innen/n auf der Basis von Arbeitskräfteüberlassungen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Zwei der oben angeführten Dienstverhältnisse sind bereits beendet. In einem Fall wurde eine Arbeitskräfteüberlassung einvernehmlich gelöst; es entstanden dadurch ausschließlich Kosten für eine Ersatzleistung für nicht verbrauchten Erholungsurlaub. Im anderen Fall endete die Verwendung im Kabinett des Bundesministers, wodurch keine Kosten entstanden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Für die unter den Punkten 1 und 2 angeführten Personen sind bzw. waren folgende
Planstellen gebunden: zwei Planstellen der Wertigkeit A1/7, fünf Planstellen der Wertigkeit A1/6, eine Planstelle der Wertigkeit A1/5, vier Planstellen der Wertigkeit A1/4 und eine Planstelle der Wertigkeit A1/3.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 602/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Bei den Bundesbediensteten erfolgt die Abgeltung der zeitlichen Mehrleistung entsprechend den einschlägigen besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, des Gehaltsgesetzes 1956 bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.
Bei einer der unter den Punkten 1 und 2 angeführten Personen erfolgt die Abgeltung der geleisteten monatlichen Überstunden mittels Einzelanordnung. Dabei fallen monatlich durchschnittlich 70 abzugeltende Überstunden an.
Bei den Sonderverträgen gem. § 36 VBG 1948 gelten mit dem Entgelt (all-inclusive) alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. Ebenso werden bei den Arbeitsleihverträgen die zeitlichen Mehrleistungen pauschal abgegolten und sind ebenfalls im Gehalt inkludiert (all-inclusive). Darüber hinaus erfolgt keine finanzielle Abgeltung.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Budgetmittel für Belohnungen für Mitarbeiter/innen des Kabinetts bzw. Staatssekretariats sind nicht gesondert ausgewiesen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Folgende Mitarbeiter/innen des Kabinetts bzw. Staatsekretariats üben zum Stichtag 30. März 2007 Nebentätigkeiten aus:
· Mag. Gerhard Langeder: Vertreter im Aufsichtsrat in der ECRA GmbH
· MMag. Roland Garber: Mitglied des Verwaltungsrates des AMS Österreich (Regierungskurie)
· Dr. Helwig Aubauer: Lehrauftrag für eine 2-stündige Lehrveranstaltung „Kollektives Arbeitsrecht“ an der WU-Wien
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Im Kalenderjahr 2006 verrechneten acht Mitarbeiter/innen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, davon sechs im Fahrdienst, mehr als 240 Überstunden pro Jahr. Bei diesen Mitarbeitern fielen in diesem Zeitraum insgesamt 6.712,50 Überstunden an.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird außerhalb des Ministerbüros ein
Mitarbeiter auf Grund eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt. Dieser Arbeitsleihvertrag wurde mit einer Interessensvertretung abgeschlossen.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Zur Unterbringung von Frau Staatssekretärin Christine Marek, ihrer Kabinettchefin sowie des unmittelbaren Sekretariats (zwei Personen) im Regierungsgebäude Stubenring 1 mussten keinerlei bauliche Maßnahmen gesetzt werden. Um weitere drei Mitarbeiter/innen des Kabinetts der Frau Staatssekretärin in ihrer Nähe unterzubringen, wurde ein bisher als Lager genutzter Raum durch bauliche Maßnahmen in einen Büroraum umgewandelt.
Die Kosten für den Umbau
betrugen insgesamt € 32.559,61,-- inkl. MwSt. Diese Summe setzt sich
zusammen aus: Baumeisterarbeiten € 13.720,01, Maler- und Anstreicherarbeiten
€ 2.890,62, Fußbodenlegerarbeiten € 5.430,31, Elektroarbeiten
€ 3.500,-, Sanitärarbeiten € 2.755,- und Trockenbauarbeiten €
4.263,67.
Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:
Das Zimmer der Frau Staatssekretärin wurde um folgende Einrichtungsgegenstände ergänzt: Teppich (Kosten: € 2.900,-), Besprechungssitzgruppe (€ 3.838,-), Aktenschränke (€ 2.103,61).
Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:
Im ursprünglich für die Fahrbereitschaft angeschafften PKW BMW 520d, der nunmehr für die Frau Staatssekretärin bereitgestellt ist, wurde ein AV-Modul eingebaut; die Kosten dafür beliefen sich auf € 1.912,06.
Antwort zu den Punkten 21, 22 und 24 der Anfrage:
Die Ausgaben dafür belaufen sich auf eine Gesamtsumme von € 36.817,43. Auf eine Aufgliederung wird aus Gründen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes verzichtet.
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
Meine Dienstreisen vom 11.1.-30.3.2007 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
|
Ziel |
Datum |
Zweck |
|
Berlin |
19.1.2007 |
EU-Rat für Beschäftigung und Soziales |
|
Brüssel |
14.-15.2.2007 |
EU-Rat für Energie |
|
Brüssel |
18.-19.2.2007 |
EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit |
|
Linz |
2.-3.3.2007 |
Regierungsklausur |
|
Berlin |
7.3.2007 |
Internationale Tourismusbörse |
|
Shanghai |
24.-28.3.2007 |
Gespräch mit Oberbürgermeister Han Zhen von Shanghai Firmeneröffnung von MIBA, Semperit Firmenbesuch bei AVL List, AT&S Besuch der renommierten Jao Tong University |
Die bereits abgerechneten Kosten
für diese Reisen belaufen sich auf insgesamt
€ 9.215,54.
Die Dienstreisen der Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 11.1. bis 30.3.2007 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
|
Ziel |
Datum |
Zweck |
|
Berlin |
19.1.2007 |
EU-Rat für Beschäftigung und Soziales |
|
Lienz |
5.-9.2.2007 |
Betriebsbesuche, Pressetermine, Veranstaltungen |
|
Brüssel |
11.-12.2.2007 |
Informelles EU-Handelsministertreffen |
|
Brüssel |
22.2.2007 |
EU-Rat für Beschäftigung und Soziales |
|
Linz |
2.-3.3.2007 |
Regierungsklausur |
|
Steiermark |
09.03.2007 |
Betriebsbesuche |
|
Kärnten |
10.-11.3.2007 |
Fachmesse „GAST Klagenfurt 2007“ |
|
Graz |
24.03.2007 |
Termine in Vertretung von BM Dr. Bartenstein |
Die bereits abgerechneten Kosten
für diese Reisen belaufen sich auf insgesamt
€ 2.737,11.
Die bereits abgerechneten Kosten für Reisen der Bediensteten in meinem Büro belaufen sich auf insgesamt € 12.120,05, jene für die Reisen der Bediensteten des Büros der Frau Staatssekretärin auf € 3.649,36.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Diese Ausgaben beliefen sich für den Herrn Bundesminister auf € 71,50, für die Frau Staatssekretärin auf € 540,-.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:
Ja.