619/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.05.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0029-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 605/J vom 30. März 2007 der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tätigkeit der Regierungsmitglieder der Retrokoalition“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
In dem in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Zeitraum wurden in meinem Kabinett, welches mich auch in der Aufgabenwahrnehmung als Vizekanzler unterstützt, 11 Bedienstete beschäftigt, im Büro meines Staatssekretärs waren es 5 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter. Es handelt sich dabei in alphabethischer Reihenfolge um Mag. Susanne Baumann, Univ.Prof. Mag. Dr. Gerhard Baumgartner, Ralf Böckle, Mag. Helmut Brandl, Mag. Nikola Donig, Mag. Harald Friedl, Hans-Georg Kramer, Roman Kunyik, Dr. Hans-Peter Manz, Mag. Florian Welzig und Karl Zach in meinem Kabinett sowie um Mag. Julian Bartsch, Mag. Erich Holnsteiner, Mag. Georg Ortner, Mag. Andreas Rendl und Mag. Dagmar Strobel im Büro des Herrn Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter. Die Zusammensetzung dieser Büros kann auch der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen entnommen werden. Die diesbezügliche Internetadresse lautet http://www.bmf.gv.at/Finanzministerium, wobei unter den Links zur Beschreibung meiner Person beziehungsweise der des Herrn Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter die Verknüpfungen zu den angesprochenen Darstellungen zu finden sind. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass meine Beantwortung dieser Frage Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal nicht umfasst.
Eines der genannten Mitglieder meines Kabinetts in einem Arbeitsleihverhältnis war bereits im Büro meines Amtsvorgängers beschäftigt, ein weiteres Mitglied, welches in einem Beamtendienstverhältnis steht, gehörte zuvor dem Büro des vormaligen Staatssekretärs Dr. Alfred Finz an.
Hinsichtlich der jeweiligen Rechtsgrundlage, auf welcher die angeführten Dienstverhältnisse basieren, verweise ich auf meine Ausführungen anlässlich der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 416/J vom 28. Februar 2007.
Keines der oben beauskunfteten Dienstverhältnisse wurde bis zum Stichtag 30. März 2007 beendet, weshalb auch keine aus einer Beendigung allenfalls erwachsenden Kosten angefallen sind.
Eine namentliche Zuordnung ist mir aufgrund der daraus ansonsten ableitbaren Rückschlüsse auf die in die Privatsphäre der Betroffenen hineinreichenden Einkommenssituation aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine solche erscheint insbesondere unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.
Zu 4.:
In meinem Kabinett, welches mich auch in der Aufgabenwahrnehmung als Vizekanzler unterstützt, sind zum Stichtag des Einlangens der vorliegenden Anfrage zehn Planstellen mit der Wertigkeit A1/7 und eine Planstelle mit der Wertigkeit A1/8 gebunden.
Im Büro meines Staatssekretärs Dr. Christoph Matznetter sind zum selben Stichtag zwei Planstellen mit der Wertigkeit A1/3, eine Planstelle mit der Wertigkeit A1/4, eine Planstelle mit der Wertigkeit A1/6 und eine Planstelle mit der Wertigkeit A1/7 gebunden.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass diese Darstellung Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal nicht berücksichtigt.
Zu 5.:
Soweit die unter den Fragen 1. bis 3. beauskunfteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Sonderentgelt beziehen, wurde dieses vom Bundeskanzleramt genehmigt. Hinsichtlich der Bemessung verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Fragestellung an den Herrn Bundeskanzler.
Zu 6. und 7.:
Durch die für die Funktionsgruppen 5 und 6 der Verwendungsgruppe A1 vorgesehene Funktionszulage gelten gemäß § 30 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 alle Mehrleistungen des Beamten in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. Auch bei den nach A1/7 bis A1/9 eingereihten Beamten erfolgt die Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen durch das Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsgesetzes 1956. Für Vertragsbedienstete gilt hier ähnliches nach § 73 Abs. 3 und § 74 Abs. 4 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.
Zum Stichtag 30. März 2007 beziehen sämtliche zu den Fragen 1. bis 3. genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett All-in-Bezüge. Zusätzliche Überstundenabgeltungen erfolgen nicht.
Für ein Mitglied des Büros meines Staatssekretärs Dr. Christoph Matznetter wurde ein Überstundenpauschale für 50 Werktags- und 10 Sonn- und Feiertagsüberstunden vom Bundeskanzleramt genehmigt. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ebenfalls All-in-Gehälter, wobei auch hier keine zusätzlichen Überstundenabgeltungen erfolgen.
Zu 8.:
Nach den Vorschriften des Bundeshaushaltsgesetzes ist kein eigener Budgetansatz für Belohnungen und Prämien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts beziehungsweise des Büros meines Staatssekretärs vorgesehen.
Zu 9.:
Zum Stichtag 30. März 2007 übte keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter meines Kabinetts beziehungsweise des Büros meines Staatssekretärs eine Nebentätigkeit beziehungsweise eine entgeltliche Aufsichtsratsfunktion aus.
Über allfällige Nebenbeschäftigungen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann ich keine Auskünfte erteilen, da mangels gesetzlichen Erfordernisses einer Erfassung sämtlicher Nebenbeschäftigungen seitens des Dienstgebers keine tabellarischen Aufzeichnungen geführt werden. Einen Gegenstand der Vollziehung bildet in diesem Zusammenhang nämlich nur die Überwachung der Vereinbarkeit der Nebenbeschäftigung mit den Dienstpflichten. Dabei kommt es aber lediglich auf die Art der Nebenbeschäftigung und die Art der dienstlichen Funktion, nicht aber auf die Identität des beziehungsweise der Bediensteten an. Abgesehen davon, dass eine personenbezogene Beantwortung mit der Offenlegung von Daten der Privatsphäre des beziehungsweise der einzelnen Bediensteten gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen würde, müssen dem Dienstgeber im Übrigen auch nicht sämtliche Nebenbeschäftigungen gemeldet werden. Soweit mit der Frage nicht die Vereinbarkeit einer Nebenbeschäftigung mit den Dienstpflichten der einzelnen Bediensteten angesprochen wird, handelt es sich daher, wie mir meine Expertinnen und Experten versichern, um keinen Gegenstand der Vollziehung gemäß § 90 GOG, welcher dem parlamentarischen Auskunftsrecht unterliegen könnte.
Zu 10.:
Im Jahr 2006 wurden – bedingt durch den EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2006 und die Zugehörigkeit zur EU-Troika im zweiten Halbjahr 2006 sowie die bundesweite Einführung von PM-SAP in der Bundesverwaltung – insgesamt 60 Bediensteten der Zentralstelle mehr als 240 Überstunden finanziell abgegolten. Für diesen Personenkreis sind insgesamt 22.207,18 Überstunden angefallen. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass in dieser Darstellung jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt sind, deren zeitliche Mehrleistungen nach anderen Vorschriften abzugelten sind (zum Beispiel mit dem Fixgehalt, einem All-in-Bezug oder Funktionszulagen).
Betreffend die gewünschte namentliche Zuordnung dieser bezugsrelevanten personenbezogenen Daten teile ich mit, dass mir diese auch im vorliegenden Fall aus den bereits dargelegten datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Für das Jahr 2007 sind naturgemäß noch keine diesbezüglichen Aussagen möglich, da eine Hochrechnung des ersten Quartals 2007 auf das gesamte Jahr 2007 ohne Berücksichtigung der auf Grund externer Einflussfaktoren nicht exakt vorauszusehenden weiteren Entwicklung des Arbeitsanfalls für die einzelnen Bediensteten unseriös wäre.
Zu 11.:
Außerhalb des Ministerbüros bzw. des Büros meines Staatssekretärs wird in der Zentralstelle eine Person aufgrund eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt. Von den Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ist hierfür die Firma Flexwork in Anspruch genommen worden. Ich ersuche um Verständnis, dass ich den Namen dieser Person unter Hinweis auf die bereits dargelegten datenschutzrechtlichen Hindernisse nicht nenne.
Zu 12.:
In der Zentralstelle sowie auch im nachgeordneten Bereich wurden während des in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Zeitraumes keine Aufnahmen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis durchgeführt.
Zu 13. und 14.:
In dem von der Anfrage angesprochenen Zeitraum wurden keine von der Fragestellung umfassten Umbauten vorgenommen. Es sind daher auch keine diesbezüglichen Kosten angefallen.
Zu 15. und 16.:
Für während des in der Anfrage angesprochenen Zeitraumes angeschaffte Büromöbel wie Tische und Regale in meinen Räumlichkeiten sowie jenen meines Staatssekretärs Dr. Christoph Matznetter sind Kosten von in Summe rund € 4.000,-- angefallen. Weiters wurde ein Fernsehgerät sowie ein Radiogerät im Gesamtwert von € 998,-- angeschafft.
Zu 17. und 18.:
Während des von der vorliegenden Anfrage angesprochen Zeitraumes wurde für meinen Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ein Dienstwagen im Wege der Bundesbeschaffung GmbH angeschafft. Dabei erfolgte ein Abruf aus dem in Entsprechung des Ministerratsbeschlusses vom 21. Oktober 2003 von der Bundesbeschaffung GmbH abgeschlossenen Rahmenvertrag. Es handelt sich um einen Audi A8 TD, die Gesamtkosten betragen € 59.100,60. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass diese Darstellung entsprechend der in Form einer Überschrift zu den Fragen 13. bis 20. vorgenommenen Konkretisierung auf die „Büroinfrastruktur des Ministeriums“ nur Fahrzeugbeschaffungen für die Zentralstelle meines Ressorts berücksichtigt.
Zu 19. und 20.:
Während des in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Zeitraumes sind für Dienstautos in der Zentralstelle keine hier angesprochenen Zusatzkosten angefallen.
Zu 21., 22., und 24.:
Für den angefragten Zeitraum vom 11. Jänner 2007 bis zum 30. März 2007 belaufen sich die in der Anfrage angesprochenen und bereits abgerechneten Kosten für Repräsentation und Bewirtung auf insgesamt € 28.459,86. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Einzelbelegen, die verbucht wurden. Entsprechend der bisherigen Praxis der Beantwortung parlamentarischer Anfragen wird daher aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer detaillierten Darstellung Abstand genommen.
Zu 23.:
Dienstreisen sind ein routinemäßiger Bestandteil meiner Tätigkeit im In- und Ausland. Unter strikter Anwendung der Kriterien von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit begleiten mich dabei zu jeder für die Vertretung der Interessen Österreichs innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches als Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen erforderlichen Dienstreise nur jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche für meine Unterstützung bei der Erreichung der jeweiligen Zielsetzung zweckdienlich sind und daher nach den der Reise zugrunde liegenden Themenbereichen ausgewählt werden. Ähnliches gilt selbstverständlich auch für den Herrn Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter.
Für die von der gegenständlichen Fragestellung mitumfassten Dienstreisen in- und außerhalb Österreichs während des Zeitraumes vom 11. Jänner 2007 bis einschließlich 7. März 2007 verweise ich zunächst auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 481/J vom 7. März 2007.
Hinsichtlich des daran anschließenden Zeitraumes bis zum Einlangen der vorliegenden Anfrage gebe ich in der nachstehenden Tabelle die Gesamtkosten zu von mir durchgeführten Dienstreisen außerhalb Österreichs bekannt:
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Datum |
Anlass und Zielort |
Gesamtkosten |
|
8./9. 3. 2007 |
Europäischer Rat; Brüssel |
€ 1.387,26 |
|
26./27. 3. 2007 |
ECOFIN/Eurogruppe; Brüssel |
€ 1.853,-- |
Für meine Begleitung durch jeweils zwei Personen aus meinem Kabinett sind dabei Kosten in der Höhe von € 1.574,52 beziehungsweise € 3.468,-- verrechnet worden. Ich weise darauf hin, dass hier zum Teil nur die bereits verrechneten Flugkosten angeführt sind. Sonstige Kosten wie Hotelrechnungen müssen zu einigen Dienstreisen beziehungsweise daran teilgenommen Personen von der Reiserechnungsstelle im Bundesministerium für Finanzen erst verbucht werden. Der Vollständigkeit halber teile ich weiters mit, dass ich auf die Erstattung einer Tagesgebühr bei Auslandsdienstreisen verzichte.
Herr Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter hat auch während dieses Zeitraumes keine Auslandsdienstreisen unternommen.
Im Zusammenhang mit einer Inlandsdienstreise am 16. März 2007 nach Salzburg sind Gesamtkosten in der Höhe von € 1.050,-- angefallen. Für meine Begleitung durch zwei Personen aus meinem Kabinett sind Gesamtkosten in der Höhe von € 1.084,90 verrechnet worden.
Herr Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter hat während des in der vorliegenden Anfrage zusätzlich angesprochenen Zeitraumes eine Inlandsdienstreise unternommen, und zwar am 24. März 2007 in Begleitung einer Person aus seinem Büro nach Vorarlberg. Dabei sind Kosten in der Gesamthöhe von € 184,-- verrechnet worden, wobei für diese Reise die Flugkosten noch nicht abgerechnet wurden.
Zu 25.:
Autogrammkarten und diverse Drucksorten wie Briefpapier oder Visitenkarten wurden von der hauseigenen Druckerei gestaltet und produziert. Diesbezüglich wurden daher seitens meines Ressorts keine Ausgaben getätigt.
Bei externen Publikationen wurden bei diversen Broschüren und Foldern die Vorwörter ausgetauscht, um die notwendige Aktualität zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Neuauflage dieser Druckwerke sind während des von der vorliegenden Anfrage angesprochenen Zeitraumes folgende Kosten angefallen:
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Steuerbuch (Grafik und Druck): |
€ 105.690,03 |
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Broschüre „Vereine & Steuern“: |
€ 12.096,-- |
|
Zollfolder: |
€ 324,-- |
Die für die Übersetzungsleistungen zu den fremdsprachigen Ausgaben des Steuerbuches zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage erst teilweise abgerechneten Kosten betragen € 9.420,--.
Dazu weise ich jedoch darauf hin, dass es sich bei diesen Kosten um keine ausschließlich durch den Regierungswechsel bedingten Zusatzkosten handelt. Jene Publikationen, die bis zum Stichtag 30. März 2007 neu aufgelegt wurden, wären in jedem Fall neu anzufertigen gewesen, da es sich dabei einerseits um aus Aktualitätsgründen jährlich neu erscheinende Publikationen wie zum Beispiel das Steuerbuch handelt, anderseits um Broschüren wie zum Beispiel den Zollfolder, deren Bestände durch eine vorausschauende Ressourcenplanung bereits aufgebraucht waren, wodurch eine Neuauflage ohnehin notwendig wurde.
Zu 26.:
Die Um- beziehungsweise Neugestaltung der Ressorthomepage wurde einerseits über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses und anderseits über die Bundesrechenzentrum GmbH im Rahmen laufender Serviceverträge durchgeführt. Es fielen daher keine zusätzlichen Kosten an.
Zu 27.:
Ja.
Mit freundlichen Grüßen