621/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2007
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BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lentsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. April 2007 unter der Nr. 652/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend angekündigtes Frauenförderungsprogramm im Bundesbereich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø      Werden Sie bei der Justizministerin dahingehend vorstellig werden, dass diese ihre bisherige Entscheidung, einen schlechter gereihten Mann anstelle einer Frau zum Leiter der Justizanstalt Eisenstadt zu bestellen, revidiert?

In Fällen, in denen gleich oder schlechter qualifizierte Männer Frauen vorgezogen wur- den, stehen der unterlegenen Bewerberin verschiedene Möglichkeiten offen, diese Be- setzung überprüfen zu lassen. So etwa die Möglichkeit, sich an die Bundes-Gleichbe- handlungskommission mit dem Ersuchen um Erstattung eines Gutachtens zu wenden, wenn sie der Meinung ist, aufgrund des Geschlechtes diskriminiert worden zu sein. Möglich wäre auch das Begehren auf Schadenersatz.

Zu Frage 2:

Ø      Welche weiteren Maßnahmen werden sie ergreifen, um im konkreten Fall der von Ihnen angekündigten Frauenförderung im Staatsdienst zum Durchbruch zu verhelfen.

Über die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten hinaus, die das Bundes-Gleichbe- handlungsgesetz bietet, plane ich im Rahmen einer Dienstrechtsnovelle weitere Maß- nahmen zu setzen, um Frauen im Bundesdienst den Weg in höhere Positionen zu eb- nen.

Ich plane das Ausschreibungsgesetz dahingehend zu ändern, dass künftig klar ersichtlich ist, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll ein Schritt zu mehr Transparenz gesetzt werden, der den Bewerberinnen und Bewerbern eine bessere Einschätzung ermöglicht, ob im Falle der Entscheidung sachlich vorgegangen wurde oder eine allfällige Diskriminierung vorliegt.

Durch diese erhöhte Transparenz sollen Frauen ermutigt werden, sich in höherem Ausmaß für Leitungsfunktionen zu bewerben, damit so mittelfristig die nach wie vor zu niedrige Frauenquote in Leitungsfunktionen erhöht wird.

Weiters hat der Dienstgeber künftig in den Begutachtungs- und Aufnahmekommissio- nen als eines der beiden von ihm bestellten Mitglieder eine Frau zu bestellen. Durch diese Maßnahme soll eine faire Teilnahme der Frauen bei der Entscheidung über die Besetzung von Stellen, insbesondere Leitungsfunktionen, ermöglicht werden und die spezifische berufliche Erfahrungswelt von Frauen häufiger bei der Besetzung von Lei- tungsfunktionen berücksichtigt werden.