622/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.05.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 23. April 2007 unter der Nr. 672/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Eingliederung der Behindertenplanstellen in den allgemeinen Stellenplan des Bundesdienstes gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs weise ich darauf hin, dass mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 1. März 2007, BGBl. II Nr. 49/2007, ,,Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministe- riums für Finanzen fallen", in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin im Bundeskanzleramt Doris Bures übergegangen sind. Ich ersuche daher, Anfragen, die den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin Bures betreffen, in Zukunft zu- ständigkeitshalber an diese zu richten.
Ich habe diese Anfrage weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:
Zu Frage 1:
Wie viele Menschen mit Behinderungen bekamen in den Jahren 2000-2006 aufgrund der Regelung der Behindertenplanstellen die Chance im Bundesdienst tätig zu sein? Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Anzahl der Personen
Im Jänner 1999 wurde das seit 1981 bestehende Kontingent der Behindertenplan- stellen von 500 auf 600 erhöht. Im Juni 2001 wurden diese Sonderplanstellen um weitere 50 aufgestockt. Weitere Erhöhungen wurden im Juli 2003 (auf 750) sowie im Dezember 2005 (auf 950) vorgenommen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ø Wie viele dieser Personen wurden im obigen Zeitraum in ein befristetes Dienstver- hältnis des Bundes übernommen?
Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Anzahl der Personen.
Ø Wie viele dieser Personen wurden im obigen Zeitraum in ein unbefristetes Dienstverhältnis des Bundes übernommen?
Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Anzahl der Personen.
Grundsätzlich wurden bei Neuaufnahmen auf Behindertenplanstellen - wie bei Ver- tragsbediensteten üblich - vorerst Dienstverträge befristet auf 6 Monate abge- schlossen. Im Falle der Eignung wurde das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert; andernfalls hat das Dienstverhältnis durch Zeitablauf geendet. Genaue Aufzeichnungen darüber, wie oft Dienstverhältnisse nicht verlängert wurden, wurden seitens des Bundeskanzleramtes nicht geführt, da dies in den Zuständigkeitsbereich der aufnehmenden Ressorts fällt.
Zu Frage 4:
Ist es durch die Eingliederung der Behindertenplanstellen im Bundesdienst zu einer verstärkten Aufnahme von „Begünstigten Behinderten" gekommen?
Wenn ja, wie viele Personen wurden bisher in ein a) befristetes und b) in ein unbe- fristetes Dienstverhältnis übernommen?
Wenn nein, was sind die angestrebten konkreten Verbesserungen, die sich durch diese Maßnahme für arbeitslose Menschen mit Behinderung ergeben?
Die Eingliederung der Behindertenplanstellen findet mit Inkrafttreten des Stellen- planes für das Jahr 2007 (It. BGBl. I Nr. 22/2007 vom 11.05.2007) mit 1. Juni 2007 statt.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm auch das Ziel gesetzt, weiterhin verstärkt für schwer vermittelbare Arbeitssuchende Hilfestellungen anzu- bieten und sich zum Ziel genommen, die Zahl der Bediensteten mit Behinderung im Bundesdienst zu erhöhen. Es werden daher Maßnahmen gesetzt werden, die sicher- stellen, dass der Bund als Dienstgeber weiterhin seiner Verpflichtung nachkommt, Menschen mit Behinderung die Chance zu geben, im Bundesdienst eine Beschäfti- gung zu erhalten.
Zu Frage 5:
Wie viele derzeit arbeitslose Menschen mit Behinderungen werden durch diese Maßnahme in den Jahren 2007 - 2010 zusätzlich ein unbefristetes Dienstverhältnis im Bundesdienst erhalten?
Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Anzahl der Personen.
Mit Ministerratsvortrag wurde beschlossen, dass in jenen Ressorts, die die Quote nach dem Behinderteneinstellungsgesetz erfüllen oder übererfüllen, die Zahl der Be- diensteten mit Behinderungen nicht absinken darf. Die Ressorts, die die vorgege- bene Quote nicht zur Gänze erfüllen, verpflichten sich, innerhalb der Legislatur- periode die vorgesehene Quote zu erreichen oder zumindest die Zahl der Bediens- teten mit Behinderungen um 10 % zu erhöhen.
Es wird daher davon ausgegangen, dass mit dieser Maßnahme die Zahl der im Bundesdienst beschäftigten begünstigten Behinderten weiter gesteigert werden kann.