624/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. März 2007 unter der Nr. 616/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Programmierung des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit
innerhalb des EU-Budgets“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Verhandlung der Programmierung der Außenhilfeinstrumente erfolgt grundsätzlich durch
das zuständige Ressort im jeweiligen EU-Verwaltungsausschuss. Für einen Großteil der
Instrumente ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
zuständig, für einen kleineren Teil das Bundesministerium für Finanzen und das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.

Das BMeiA erarbeitet dabei - so wie bei anderen Verhandlungen im Bereich der
europäischen Integration - eine Position, die innerösterreichisch mit den allenfalls weiteren
inhaltlich betroffenen Bundesministerien, der ADA und Sozialpartnern koordiniert wird.

Aufgrund der von den Außenhilfsinstrumenten betroffenen unterschiedlichen
Themenbereiche werden innerhalb des BmeiA die Verhandlungen durch die jeweils
zuständige Fachabteilung geführt z.B. durch die Abteilung für Menschenrechte im Fall des
neuen Instruments für Demokratie und Menschenrechte.


Zu den Fragen 2 und 3:

Beim Instrument für makrofinanzielle Hilfe handelt es sich um kein neues Instrument.
Makrofinanzhilfe an Länder hat zwei Zielsetzungen, die von Österreich grundsätzlich
unterstützt werden:

Erstens die Schließung von externen Zahlungsbilanzlücken, das heißt die Bereitstellung von
Fremdwährung, wenn die Zahlungsverpflichtungen in internationaler Währung größer sind als
die Devisenreserven eines Landes („Zahlungsbilanzhilfe“). Österreich hat zum Einsatz dieses
Instruments auf Gemeinschaftsebene eine positive Grundhaltung, vorausgesetzt die
internationale Lastenverteilung ist ausgewogen und eine stabilitätsorientierte Makropolitik
sowie eine längerfristige, das Wachstum fördernde Strukturpolitik im Empfängerland ist
sicher gestellt.

Zweitens kann Makrofinanzhilfe für die Finanzierung der Anlaufkosten von Strukturreformen
bereitgestellt werden. Österreich steht auch diesem Unterstützungsinstrument grundsätzlich
positiv gegenüber. Die Beurteilung erfolgt in jedem Einzelfall im Kontext des jeweiligen
Gesamtpakets für das betroffene Land.

Zu den Fragen 4 und 5:

Das Strategiepapier zur Umsetzung des neuen Instruments für Demokratie und Menschen-
rechte (EIDHR) wurde von der Europäischen Kommission (EK) vor kurzem zirkuliert, der
Verwaltungsausschuss hat noch nicht getagt. Die österreichische Position wird sich an
folgenden Schwerpunkten orientieren:

Aus österreichischer Sicht ist es besonders wichtig, dass die im Rahmen von EIDHR
gemachten Erfahrungen direkt in die Länderprogramme der anderen Außenhilfeinstrumente
einfließen können.


Hauptzielgruppe soll, wie beim Vorgängerinstrument, die Zivilgesellschaft in den betroffenen
Ländern und in der EU sein. Ein weiteres Hauptanliegen ist die Stärkung von internationalen
Menschenrechtsinstrumenten und -mechanismen, einschließlich der internationalen
Strafgerichtsbarkeit.

Bei den thematischen Prioritäten soll die Umsetzung der EU-Menschenrechtspolitik und -
leitlinien in Drittländern im Mittelpunkt stehen. Frauen- und Kinderrechte sollen in alle
thematischen Bereiche integriert werden. Österreich wird auch gezielte Projekte zu diesen
Zielgruppen verlangen.

Zu den Fragen 6 und 7:

Das neu geschaffene Stabilitätsinstrument (SI) befähigt die Europäische Gemeinschaft zum
Krisenmanagement in Drittstaaten, etwa bei Sofortmaßnahmen in Reaktion auf politische
Krisen, Gewaltkonflikte oder Naturkatastrophen.

Aus dem Titel des SI sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Maßnahmen
möglich, durch die eine rasche, flexible und (zu den bestehenden Hilfsinstrumenten)
komplementäre Antwort der EU auf Krisen sichergestellt werden soll. Sofortmaßnahmen,
deren Budgetierung 20 Mio. Euro übersteigt, sowie längerfristige Programme bedürfen der
Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rahmen eines Komitologieverfahrens.

Österreich ist in Bezug auf die Außenhilfsinstrumente stets für die Nutzung von Synergien
zwischen Gemeinschaftsinstrumenten und GASP/ESVP-Aktivitäten eingetreten und hat sich
für die Schaffung dieses neuen Instrumentes ausgesprochen, da damit sichergestellt werden
kann, dass in Krisenfällen Mittel zur Krisenbewältigung zur Verfügung stehen.


Zu den Fragen 8 und 9:

Österreich ist mit der in der Strategie des Amtes der Europäischen Kommission für
humanitäre Hilfe (ECHO) für das Jahr 2007 enthaltenen thematischen und geographischen
Schwerpunktsetzung einverstanden. Österreich vertritt die Ansicht, dass ECHO als
Hauptakteur der humanitären Hilfe der Europäischen Union besonders geeignet ist, zwecks
Steigerung der Effizienz und Visibilität der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe der EU
eine Koordinierungsfunktion sowohl innerhalb der Kommission als auch unter den
Mitgliedstaaten wahrzunehmen.

Zu den Fragen 10 und 11:

In den Verhandlungen zur Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für
Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit hat Österreich stets klar gemacht, dass
Strukturreformen im Nuklearsektor (Aufsichtsbehörden, Rechtsgrundlagen, etc.) sowie
Maßnahmen in den Bereichen Strahlenschutz und Notfallplanung eindeutig der Vorrang vor
anlagenbezogenen Projekten zu geben ist.

Österreich lehnt es entschieden ab, dass finanzielle Mittel der Gemeinschaft beispielsweise
für den Neubau bzw. die Kapazitätsausweitung von Kernkraftwerken oder die Fertigstellung
von in Bau befindlichen Kernkraftwerken verwendet werden. Deshalb konnte die Verordnung
nicht - wie ursprünglich vorgesehen - während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
2006 finalisiert werden. Erst unter finnischer Präsidentschaft konnte ein tragfähiger
Kompromiss gefunden werden.

Bislang haben noch keine Ausschusssitzungen stattgefunden und es liegen noch keine
Programm- bzw. Projektvorschläge der Kommission vor. Im zuständigen Ausschuss wird
Österreich durch das fachzuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft vertreten.


Zu den Fragen 12 und 13:

Österreich stimmt betreffend das „European Neighbourhood and Partnership Instrument“ den
strategischen Zielsetzungen der Kommission, die auf den Grundsätzen und Zielen der
Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie den mit den einzelnen Ländern geschlossenen
Aktionsplänen basieren, zu.

Die Programmierung ist von Land zu Land verschieden, schwerpunktmäßig wird seitens
Österreichs auf Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit,
Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und Zusammenhalt Wert gelegt.
Österreich bringt ferner regelmäßig zum Ausdruck, dass Fördermittel, die dem Neu- oder
Ausbau von Kernkraftwerken zugute kommen würden, entschieden abgelehnt werden.

Die Diskussionen im zuständigen Verwaltungsausschuss zwischen Kommission und
Mitgliedstaaten gestalten sich grundsätzlich im Konsensweg. Die Kommission ist bemüht, auf
die Interessen und prioritären Zielsetzungen der Mitgliedstaaten bestmöglich einzugehen und
hat diese bei der Ausgestaltung der Programmierungsdokumente bislang zufrieden stellend
berücksichtigt.

Zu den Fragen 14 und 15:

Österreich hat sich in den Verhandlungen zur Verordnung des „Instrument for Pre-Accession
Assistance“ (IPA) stark dafür eingesetzt, dass möglichst viele inhaltlichen Bereiche nicht nur
für die Kandidatenländer Kroatien, Mazedonien und Türkei, sondern auch für potentielle
Kandidatenländer, d.h. für die weiteren Westbalkanstaaten geöffnet werden.

Die Annahme dieses österreichischen Vorschlags war ein wesentlicher österreichischer
Verhandlungserfolg im Interesse der Westbalkanstaaten. Demnach können potentielle
Kandidatenländer an Maßnahmen ähnlich jener der Komponenten „regionale Entwicklung“,
„Entwicklung der Humanressourcen“ und „ländliche Entwicklung“, die ursprünglich nur für
Kandidatenländer vorgesehen waren, teilnehmen.


Zu den Fragen 16 bis 18:

Die Grundlagen der österreichischen Position sind die Prinzipien der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit, wie sie im EZA-Gesetz festgelegt sind und mit den
international anerkannten Prinzipien der EZA übereinstimmen. Strategisch befürwortet
Österreich die derzeit diskutierten Bestrebungen für eine klare Arbeitsteilung zwischen
Europäischer Kommission und EU-Mitgliedstaaten, die auch im Bereich des Instruments für
Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCI) zum Tragen
kommen müsse.

Zu den Fragen 19 und 20:

Die österreichische Position zum Strategiepapier 2007-2010 wurde zwischen BMeiA und
ADA abgestimmt. Sie wurde am 30. März 2007 der Europäischen Kommission übermittelt
und beinhaltet vor allem Fragen betreffend die Aufteilung der Mittel zwischen Initiativen von
Nicht-Staatlichen Akteuren und lokalen Behörden, die Einschränkung auf geographische
Prioritäten, die Management-Kapazitäten der Delegationen sowie die Transparenz und
Kriterien der Projektbeurteilung.

Am 26. April fand eine Sitzung des DCI-Ausschusses statt, an der die ADA im Auftrag des
BMeiA teilgenommen hat. Das Strategieprogramm wurde bei der Sitzung von den
Mitgliedstaaten nicht angenommen, sondern eine Überarbeitung gefordert.

Das von der Kommission revidierte Strategiepapier wurde den Mitgliedstaaten Anfang Mai
zur weiteren Prüfung übermittelt. In Absprache zwischen BMeiA und ADA wurde dazu
folgende Position übermittelt: Österreich nimmt das überarbeitete Strategieprogramm 2007-
2010 an. Es ist allerdings unerlässlich, dass für die Erarbeitung und Annahme der
Jahresprogramme (Annual Action Programmes) die Mitgliedstaaten in den
Vorbereitungsprozess voll eingebunden sind und sich zeitgerecht vor Beschluss der
Jahresprogramme austauschen können, und dass der Begriff der „lokalen Behörden“ definiert
wird.


Zu den Fragen 21 und 22:

Österreich begrüßt die endgültige Version des thematischen Strategiepapiers und
Mehrjahresrichtprogramms 2007-2010, da darin einige neue und innovative strategische
Überlegungen deutlich werden. Die endgültige Version ist auch mit der österreichischen
Position, die durch eine Prioritätensetzung im Rahmen der Optimierung standortangepasster
und umweltgerechter kleinbäuerlicher Produktion zur Sicherung der Eigenversorgung und
Problemlösungen auf lokaler Ebene statt allzu rascher direkter und extern gesteuerter
Interventionen etwa auf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe gekennzeichnet ist, kohärent.

Zu den Fragen 23 und 24:

Auf den thematischen Bereich „menschliche und soziale Entwicklung“ wird im DCI explizit
Bezug genommen. Betreffend die österreichische Position zu diesem Instrument verweise ich
auf die Beantwortung der Fragen 16-18.

Zu den Fragen 25 und 26:

Österreich steht dem thematischen Programm „Umwelt und Nachhaltigkeit“ positiv
gegenüber, begrüßt den Fokus auf zusätzliche Maßnahmen und bekräftigt die in der Strategie
enthaltene Aussage, dass die Existenz eines eigenen thematischen Programms für „Umwelt
und Nachhaltigkeit“ keinesfalls als Ersatz für Umweltmaßnahmen in den Landes- und
Regionalstrategien der Kommission angesehen werden kann. Österreich begrüßt weiters, dass
die Empfehlungen des letztjährigen Berichts des EU-Rechnungshofes über die Integration von
Umwelt in die Entwicklungszusammenarbeit der Kommission reflektiert und in die Strategie
eingearbeitet wurden. Auch die Integration von Energie wird positiv bewertet und als Chance,
Synergien im Bereich Klimawandel und Energiefragen nutzen zu können, gesehen.


Zu den Fragen 27 und 28:

Das Thematische Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen
Migration und Asyl ist ein weiterer Schritt zur Verzahnung von Migration und
Entwicklungszusammenarbeit. Wie in der 2005 unterzeichneten Erklärung zur
Entwicklungspolitik der Europäischen Union, „Der Europäische Konsens“, festgestellt wurde,
ist Entwicklung die effektivste langfristige Antwort auf erzwungene Migration und
destabilisierende Migrationsflüsse, indem sie die Lebensbedingungen und
Beschäftigungsaussichten in den Herkunftsländern verbessert.

Das thematische Programm hat die Schwerpunkte Förderung der Wechselwirkung zwischen
Migration und Entwicklung, Bekämpfung der illegalen Migration und Erleichterung der
Rückübernahme, Schutz der MigrantInnen vor Ausbeutung und Ausgrenzung, Förderung
einer gut organisierten Steuerung der Arbeitskräftemigration unter Beachtung der nationalen
Kompetenzen in diesem Bereich und Förderung von Programmen für Asyl und
internationalen Schutz, z.B. durch regionale Schutzprogramme. Da die Vorstellungen
Österreichs im vorliegenden thematischen Programm verwirklicht sind, werden diese
Schwerpunkte unterstützt.

Zu den Fragen 29 und 30:

Bei der Sitzung im Februar des Jahres stand Österreich so wie der gesamte Ausschuss der
Vorlage der Europäischen Kommission und diesen Ausgleichszahlungen wohlwollend
gegenüber.


Zu den Fragen 31 bis 33:

Die geographischen Bereiche (Asien, Zentralasien, Lateinamerika, Mittlerer Osten, Südafrika)
werden seit der Gründung des DCI vom DCI-Ausschuss abgedeckt. Ich verweise daher auf
meine Antworten zu den Fragen 16 bis 18.

Zu Frage 34:

Den Mitgliedern des österreichischen Parlaments stehen sowohl ich als auch Herr
Staatssekretär Dr. Hans Winkler regelmäßig in Ausschusssitzungen Rede und Antwort.
Darüber hinaus besteht ein dichter Dialog meines Ressorts mit den einschlägigen
Nichtregierungsorganisationen (NRO), so fand am 3. Mai ein Gespräch zwischen Vertretern
der österreichischen entwicklungspolitischen NRO und Herrn Staatssekretär Dr. Hans
Winkler statt.

Zu Frage 35:

Die Verhandlungen der Verordnungen aller neuen Außenhilfeinstrumente sind abgeschlossen,
seit Inkrafttreten der Verordnungen werden die Programmierungen in den jeweils zuständigen
Ausschüssen verhandelt.

Die Programmierung im DCI basiert auf mehrjährigen Strategiepapieren. Für Partnerländer
und -regionen werden Länderstrategiepapiere bzw. regionale Strategiepapiere erarbeit, auf
deren Grundlage „Mehrjährige Richtprogramme“ erstellt werden. Diese sind dann die Basis
für die jährlichen Arbeitspläne, die von den Mitgliedstaaten ebenfalls gebilligt werden müssen.
Thematische Programme werden in derselben Weise wie die Länderprogramme erstellt.


Zu Frage 36:

Auf Grand gemeinsamer Ziele, der Ausrichtung der Programme nach den Wünschen und
Bedürfnissen der Partnerländer und nicht zuletzt wegen der fortlaufenden begleitenden
Kontrolle zur Feinabstimmung der Programme besteht derzeit kein weiterer
Anpassungsbedarf der OEZA.