624/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. März 2007 unter der Nr. 616/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Programmierung
des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit
innerhalb des EU-Budgets“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Verhandlung der Programmierung der Außenhilfeinstrumente erfolgt
grundsätzlich durch
das zuständige
Ressort im jeweiligen EU-Verwaltungsausschuss. Für einen Großteil
der
Instrumente ist das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
zuständig, für einen kleineren Teil das Bundesministerium für
Finanzen und das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.
Das BMeiA erarbeitet dabei - so
wie bei anderen Verhandlungen im Bereich der
europäischen Integration - eine
Position, die innerösterreichisch mit den allenfalls weiteren
inhaltlich betroffenen Bundesministerien, der ADA und Sozialpartnern
koordiniert wird.
Aufgrund der von den
Außenhilfsinstrumenten betroffenen unterschiedlichen
Themenbereiche werden innerhalb des BmeiA die Verhandlungen durch die jeweils
zuständige Fachabteilung geführt
z.B. durch die Abteilung für Menschenrechte im Fall des
neuen Instruments für Demokratie und Menschenrechte.
Zu den Fragen 2 und 3:
Beim Instrument für makrofinanzielle Hilfe handelt es sich um kein
neues Instrument.
Makrofinanzhilfe an Länder hat zwei Zielsetzungen, die von Österreich
grundsätzlich
unterstützt werden:
Erstens die Schließung von
externen Zahlungsbilanzlücken, das heißt die Bereitstellung von
Fremdwährung, wenn die
Zahlungsverpflichtungen in internationaler Währung größer sind
als
die Devisenreserven eines Landes („Zahlungsbilanzhilfe“).
Österreich hat zum Einsatz dieses
Instruments auf Gemeinschaftsebene eine positive Grundhaltung,
vorausgesetzt die
internationale Lastenverteilung ist ausgewogen und eine
stabilitätsorientierte Makropolitik
sowie eine längerfristige, das Wachstum fördernde Strukturpolitik im
Empfängerland ist
sicher gestellt.
Zweitens
kann Makrofinanzhilfe für die Finanzierung der Anlaufkosten von
Strukturreformen
bereitgestellt
werden. Österreich steht auch diesem Unterstützungsinstrument
grundsätzlich
positiv gegenüber. Die Beurteilung erfolgt in jedem Einzelfall im Kontext
des jeweiligen
Gesamtpakets für das betroffene Land.
Zu den Fragen 4 und 5:
Das
Strategiepapier zur Umsetzung des neuen Instruments für Demokratie und Menschen-
rechte (EIDHR) wurde von der Europäischen Kommission (EK) vor kurzem
zirkuliert, der
Verwaltungsausschuss
hat noch nicht getagt. Die österreichische Position wird sich an
folgenden Schwerpunkten orientieren:
Aus
österreichischer Sicht ist es besonders wichtig, dass die im Rahmen von
EIDHR
gemachten Erfahrungen direkt in die
Länderprogramme der anderen Außenhilfeinstrumente
einfließen können.
Hauptzielgruppe
soll, wie beim Vorgängerinstrument, die Zivilgesellschaft in den
betroffenen
Ländern und in der EU sein. Ein weiteres Hauptanliegen ist die
Stärkung von internationalen
Menschenrechtsinstrumenten
und -mechanismen, einschließlich der internationalen
Strafgerichtsbarkeit.
Bei den
thematischen Prioritäten soll die Umsetzung der EU-Menschenrechtspolitik
und -
leitlinien in
Drittländern im Mittelpunkt stehen. Frauen- und Kinderrechte sollen in
alle
thematischen Bereiche integriert werden.
Österreich wird auch gezielte Projekte zu diesen
Zielgruppen verlangen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Das
neu geschaffene Stabilitätsinstrument (SI) befähigt die
Europäische Gemeinschaft zum
Krisenmanagement in
Drittstaaten, etwa bei Sofortmaßnahmen in Reaktion auf politische
Krisen, Gewaltkonflikte oder
Naturkatastrophen.
Aus dem Titel des SI
sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Maßnahmen
möglich, durch die eine rasche, flexible und (zu den bestehenden
Hilfsinstrumenten)
komplementäre Antwort der EU auf Krisen sichergestellt werden soll.
Sofortmaßnahmen,
deren Budgetierung 20 Mio. Euro
übersteigt, sowie längerfristige Programme bedürfen der
Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rahmen eines Komitologieverfahrens.
Österreich ist
in Bezug auf die Außenhilfsinstrumente stets für die Nutzung von
Synergien
zwischen Gemeinschaftsinstrumenten und
GASP/ESVP-Aktivitäten eingetreten und hat sich
für die Schaffung dieses neuen Instrumentes ausgesprochen, da damit
sichergestellt werden
kann, dass in Krisenfällen Mittel zur Krisenbewältigung zur
Verfügung stehen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Österreich ist
mit der in der Strategie des Amtes der Europäischen Kommission für
humanitäre Hilfe (ECHO) für das Jahr 2007 enthaltenen thematischen
und geographischen
Schwerpunktsetzung einverstanden. Österreich vertritt die Ansicht, dass
ECHO als
Hauptakteur der humanitären Hilfe der Europäischen Union besonders
geeignet ist, zwecks
Steigerung der Effizienz und
Visibilität der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe der EU
eine Koordinierungsfunktion sowohl innerhalb der Kommission als auch
unter den
Mitgliedstaaten wahrzunehmen.
Zu den Fragen 10 und 11:
In den Verhandlungen
zur Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für
Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen
Sicherheit hat Österreich stets klar gemacht, dass
Strukturreformen im Nuklearsektor (Aufsichtsbehörden,
Rechtsgrundlagen, etc.) sowie
Maßnahmen in den Bereichen
Strahlenschutz und Notfallplanung eindeutig der Vorrang vor
anlagenbezogenen Projekten zu geben ist.
Österreich lehnt
es entschieden ab, dass finanzielle Mittel der Gemeinschaft beispielsweise
für den Neubau bzw. die Kapazitätsausweitung von Kernkraftwerken oder
die Fertigstellung
von in Bau befindlichen Kernkraftwerken
verwendet werden. Deshalb konnte die Verordnung
nicht - wie ursprünglich vorgesehen
- während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
2006 finalisiert werden. Erst unter finnischer Präsidentschaft
konnte ein tragfähiger
Kompromiss gefunden werden.
Bislang haben noch
keine Ausschusssitzungen stattgefunden und es liegen noch keine
Programm- bzw. Projektvorschläge der
Kommission vor. Im zuständigen Ausschuss wird
Österreich durch das fachzuständige Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft vertreten.
Zu den Fragen 12 und 13:
Österreich
stimmt betreffend das „European Neighbourhood and Partnership Instrument“
den
strategischen
Zielsetzungen der Kommission, die auf den Grundsätzen und Zielen der
Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie den mit den einzelnen Ländern
geschlossenen
Aktionsplänen basieren, zu.
Die Programmierung ist von Land zu
Land verschieden, schwerpunktmäßig wird seitens
Österreichs auf Förderung von Demokratie, Menschenrechten und
Rechtsstaatlichkeit,
Förderung der wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklung und Zusammenhalt Wert gelegt.
Österreich bringt ferner regelmäßig zum Ausdruck, dass
Fördermittel, die dem Neu- oder
Ausbau von Kernkraftwerken zugute kommen würden, entschieden
abgelehnt werden.
Die Diskussionen im
zuständigen Verwaltungsausschuss zwischen Kommission und
Mitgliedstaaten gestalten sich
grundsätzlich im Konsensweg. Die Kommission ist bemüht, auf
die Interessen und prioritären Zielsetzungen der Mitgliedstaaten
bestmöglich einzugehen und
hat diese bei der Ausgestaltung der Programmierungsdokumente bislang zufrieden
stellend
berücksichtigt.
Zu den Fragen 14 und 15:
Österreich
hat sich in den Verhandlungen zur Verordnung des „Instrument for
Pre-Accession
Assistance“ (IPA) stark dafür eingesetzt, dass möglichst viele
inhaltlichen Bereiche nicht nur
für die
Kandidatenländer Kroatien, Mazedonien und Türkei, sondern auch
für potentielle
Kandidatenländer, d.h. für die
weiteren Westbalkanstaaten geöffnet werden.
Die Annahme dieses
österreichischen Vorschlags war ein wesentlicher österreichischer
Verhandlungserfolg im Interesse der Westbalkanstaaten. Demnach können
potentielle
Kandidatenländer an Maßnahmen
ähnlich jener der Komponenten „regionale Entwicklung“,
„Entwicklung der Humanressourcen“ und „ländliche
Entwicklung“, die ursprünglich nur für
Kandidatenländer vorgesehen waren, teilnehmen.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Die Grundlagen der
österreichischen Position sind die Prinzipien der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit, wie sie im EZA-Gesetz festgelegt sind und mit den
international anerkannten Prinzipien der EZA übereinstimmen. Strategisch
befürwortet
Österreich die derzeit diskutierten Bestrebungen für eine klare
Arbeitsteilung zwischen
Europäischer Kommission und
EU-Mitgliedstaaten, die auch im Bereich des Instruments für
Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCI) zum
Tragen
kommen müsse.
Zu den Fragen 19 und 20:
Die österreichische
Position zum Strategiepapier 2007-2010 wurde zwischen BMeiA und
ADA abgestimmt. Sie wurde am 30. März 2007 der Europäischen
Kommission übermittelt
und beinhaltet vor allem Fragen betreffend
die Aufteilung der Mittel zwischen Initiativen von
Nicht-Staatlichen Akteuren und lokalen Behörden, die
Einschränkung auf geographische
Prioritäten, die Management-Kapazitäten der Delegationen sowie die
Transparenz und
Kriterien der Projektbeurteilung.
Am
26. April fand eine Sitzung des DCI-Ausschusses statt, an der die ADA im
Auftrag des
BMeiA teilgenommen
hat. Das Strategieprogramm wurde bei der Sitzung von den
Mitgliedstaaten nicht angenommen, sondern eine Überarbeitung gefordert.
Das von der
Kommission revidierte Strategiepapier wurde den Mitgliedstaaten Anfang Mai
zur weiteren Prüfung übermittelt. In Absprache zwischen BMeiA und ADA
wurde dazu
folgende Position übermittelt: Österreich nimmt das
überarbeitete Strategieprogramm 2007-
2010 an. Es ist allerdings unerlässlich, dass für die Erarbeitung und
Annahme der
Jahresprogramme (Annual Action Programmes) die Mitgliedstaaten in den
Vorbereitungsprozess voll eingebunden sind und sich zeitgerecht vor Beschluss
der
Jahresprogramme austauschen können,
und dass der Begriff der „lokalen Behörden“ definiert
wird.
Zu den Fragen 21 und 22:
Österreich
begrüßt die endgültige Version des thematischen
Strategiepapiers und
Mehrjahresrichtprogramms 2007-2010, da darin einige neue und innovative
strategische
Überlegungen deutlich werden. Die endgültige Version ist auch mit der
österreichischen
Position, die durch eine
Prioritätensetzung im Rahmen der Optimierung standortangepasster
und umweltgerechter kleinbäuerlicher Produktion zur Sicherung der
Eigenversorgung und
Problemlösungen auf lokaler Ebene statt allzu rascher direkter und extern
gesteuerter
Interventionen etwa auf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe gekennzeichnet ist,
kohärent.
Zu den Fragen 23 und 24:
Auf den
thematischen Bereich „menschliche und soziale Entwicklung“ wird im
DCI explizit
Bezug genommen. Betreffend die österreichische Position zu diesem
Instrument verweise ich
auf
die Beantwortung der Fragen 16-18.
Zu den Fragen 25 und 26:
Österreich steht
dem thematischen Programm „Umwelt und Nachhaltigkeit“ positiv
gegenüber, begrüßt den Fokus auf zusätzliche
Maßnahmen und bekräftigt die in der Strategie
enthaltene Aussage, dass die Existenz eines eigenen thematischen Programms
für „Umwelt
und Nachhaltigkeit“ keinesfalls als Ersatz für Umweltmaßnahmen
in den Landes- und
Regionalstrategien der Kommission angesehen
werden kann. Österreich begrüßt weiters, dass
die Empfehlungen des letztjährigen Berichts des EU-Rechnungshofes
über die Integration von
Umwelt in die Entwicklungszusammenarbeit der Kommission reflektiert und
in die Strategie
eingearbeitet wurden. Auch die Integration
von Energie wird positiv bewertet und als Chance,
Synergien im Bereich Klimawandel und Energiefragen nutzen zu
können, gesehen.
Zu den Fragen 27 und 28:
Das Thematische
Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen
Migration und Asyl ist ein weiterer Schritt zur Verzahnung von Migration und
Entwicklungszusammenarbeit. Wie in der 2005 unterzeichneten Erklärung zur
Entwicklungspolitik der Europäischen
Union, „Der Europäische Konsens“, festgestellt wurde,
ist Entwicklung die effektivste langfristige Antwort auf erzwungene
Migration und
destabilisierende Migrationsflüsse, indem sie die Lebensbedingungen und
Beschäftigungsaussichten in den Herkunftsländern verbessert.
Das
thematische Programm hat die Schwerpunkte Förderung der Wechselwirkung
zwischen
Migration und
Entwicklung, Bekämpfung der illegalen Migration und Erleichterung der
Rückübernahme, Schutz der MigrantInnen vor Ausbeutung und
Ausgrenzung, Förderung
einer gut organisierten Steuerung der
Arbeitskräftemigration unter Beachtung der nationalen
Kompetenzen in diesem Bereich und Förderung von Programmen für
Asyl und
internationalen Schutz, z.B. durch regionale Schutzprogramme. Da die
Vorstellungen
Österreichs im vorliegenden thematischen Programm verwirklicht sind,
werden diese
Schwerpunkte unterstützt.
Zu den Fragen 29 und 30:
Bei der
Sitzung im Februar des Jahres stand Österreich so wie der gesamte
Ausschuss der
Vorlage der
Europäischen Kommission und diesen Ausgleichszahlungen wohlwollend
gegenüber.
Zu den Fragen 31 bis 33:
Die
geographischen Bereiche (Asien, Zentralasien, Lateinamerika, Mittlerer Osten,
Südafrika)
werden seit der
Gründung des DCI vom DCI-Ausschuss abgedeckt. Ich verweise daher auf
meine Antworten zu den Fragen 16 bis 18.
Zu Frage 34:
Den Mitgliedern des
österreichischen Parlaments stehen sowohl ich als auch Herr
Staatssekretär Dr. Hans Winkler regelmäßig in Ausschusssitzungen
Rede und Antwort.
Darüber hinaus besteht ein dichter Dialog meines Ressorts mit den
einschlägigen
Nichtregierungsorganisationen (NRO), so
fand am 3. Mai ein Gespräch zwischen Vertretern
der österreichischen entwicklungspolitischen NRO und Herrn Staatssekretär
Dr. Hans
Winkler statt.
Zu Frage 35:
Die Verhandlungen der Verordnungen aller neuen
Außenhilfeinstrumente sind abgeschlossen,
seit Inkrafttreten der Verordnungen werden die Programmierungen in den jeweils
zuständigen
Ausschüssen
verhandelt.
Die Programmierung im
DCI basiert auf mehrjährigen Strategiepapieren. Für
Partnerländer
und -regionen werden Länderstrategiepapiere bzw. regionale
Strategiepapiere erarbeit, auf
deren Grundlage „Mehrjährige Richtprogramme“ erstellt werden.
Diese sind dann die Basis
für die jährlichen
Arbeitspläne, die von den Mitgliedstaaten ebenfalls gebilligt werden
müssen.
Thematische Programme werden in derselben Weise wie die
Länderprogramme erstellt.
Zu Frage 36:
Auf
Grand gemeinsamer Ziele, der Ausrichtung der Programme nach den Wünschen
und
Bedürfnissen der
Partnerländer und nicht zuletzt wegen der fortlaufenden begleitenden
Kontrolle zur Feinabstimmung der Programme besteht derzeit kein weiterer
Anpassungsbedarf der OEZA.