625/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.05.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 30. März 2007
unter der Zl. 621/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Militär-Sondertribunale
in den USA“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der
„Military Commissions Act 2006“ ist ein US-Bundesgesetz, das am 29.
September 2006
vom US-Kongress
verabschiedet wurde und mit Unterzeichnung durch Präsident Bush am
17. Oktober 2006 in Kraft trat.
Dieses Gesetz weist
gegenüber der vorhergehenden Regelung des Verfahrens vor „Military
Commissions“ einige wichtige
menschenrechtliche Verbesserungen auf, es entspricht jedoch
vor allem hinsichtlich des darin vorgesehenen Verfahrens aus der Sicht
Österreichs und der
Europäischen Union in einigen wichtigen Punkten weiterhin nicht den
internationalen
menschenrechtlichen Standards.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Beim Military
Commissions Act handelt es sich um das Ergebnis eines internen
amerikanischen Gesetzgebungsprozesses auf
der Basis der Rechtssprechung des US-Supreme
Court. Die seitens Österreichs und der Europäischen Union im
Hinblick auf diese
Gesetzgebung bestehenden menschenrechtlichen Bedenken wurden den USA bereits im
Vorfeld der Annahme des Gesetzes unter österreichischem EU-Ratsvorsitz
gegenüber dem
Rechtsberater des US-Außenministeriums mitgeteilt.
Die
nach Annahme des Gesetzes weiterhin bestehenden Bedenken werden seither laufend
im
Rahmen des transatlantischen Dialogs, insbesondere unter juristischen Experten,
thematisiert.
Die Bedeutung der
Einhaltung der Menschenrechte ist traditionell Teil unserer bilateralen
Kontakte wie auch des offenen Dialogs
zwischen der Europäischen Union und den USA. Die
EU hat etwa unter österreichischem Ratsvorsitz die Aufnahme
folgender Passage in die
Gemeinsame Erklärung EU-USA auf dem Gipfeltreffen vom 21. Juni 2006 in
Wien, an dem
Präsident Bush teilnahm, erreicht: „Im Einklang mit unseren
gemeinsamen Werten werden
wir sicherstellen, dass die Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus in
vollem
Einklang mit unseren internationalen Verpflichtungen stehen,
einschließlich der
Verpflichtungen aus den Menschenrechten, dem humanitären Völkerrecht
und dem
Flüchtlingsrecht“.
Darüber hinaus
habe ich mich beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige
Beziehungen im April des Jahres erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch
beim diesjährigen
EU-US Gipfel am 30. April 2007 in Washington die Themen Menschenrechte und
humanitäres Völkerrecht im
Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung angesprochen
wurden.