625/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben
am 30. März 2007 unter der Zl. 621/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Militär-Sondertribunale in den USA“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der „Military Commissions Act 2006“ ist ein US-Bundesgesetz, das am 29. September 2006
vom US-Kongress verabschiedet wurde und mit Unterzeichnung durch Präsident Bush am
17. Oktober 2006 in Kraft trat.

Dieses Gesetz weist gegenüber der vorhergehenden Regelung des Verfahrens vor „Military
Commissions“ einige wichtige menschenrechtliche Verbesserungen auf, es entspricht jedoch
vor allem hinsichtlich des darin vorgesehenen Verfahrens aus der Sicht Österreichs und der
Europäischen Union in einigen wichtigen Punkten weiterhin nicht den internationalen
menschenrechtlichen Standards.

 


Zu den Fragen 2 bis 5:

Beim Military Commissions Act handelt es sich um das Ergebnis eines internen
amerikanischen Gesetzgebungsprozesses auf der Basis der Rechtssprechung des US-Supreme
Court. Die seitens Österreichs und der Europäischen Union im Hinblick auf diese
Gesetzgebung bestehenden menschenrechtlichen Bedenken wurden den USA bereits im
Vorfeld der Annahme des Gesetzes unter österreichischem EU-Ratsvorsitz gegenüber dem
Rechtsberater des US-Außenministeriums mitgeteilt.

Die nach Annahme des Gesetzes weiterhin bestehenden Bedenken werden seither laufend im
Rahmen des transatlantischen Dialogs, insbesondere unter juristischen Experten, thematisiert.
Die Bedeutung der Einhaltung der Menschenrechte ist traditionell Teil unserer bilateralen
Kontakte wie auch des offenen Dialogs zwischen der Europäischen Union und den USA. Die
EU hat etwa unter österreichischem Ratsvorsitz die Aufnahme folgender Passage in die
Gemeinsame Erklärung EU-USA auf dem Gipfeltreffen vom 21. Juni 2006 in Wien, an dem
Präsident Bush teilnahm, erreicht: „Im Einklang mit unseren gemeinsamen Werten werden
wir sicherstellen, dass die Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus in vollem
Einklang mit unseren internationalen Verpflichtungen stehen, einschließlich der
Verpflichtungen aus den Menschenrechten, dem humanitären Völkerrecht und dem
Flüchtlingsrecht“.

Darüber hinaus habe ich mich beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige
Beziehungen im April des Jahres erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch beim diesjährigen
EU-US Gipfel am 30. April 2007 in Washington die Themen Menschenrechte und
humanitäres Völkerrecht im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung angesprochen
wurden.