634/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.06.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hannes Fazekas und GenossInnen haben am 27.04.2007 unter der Zahl 754/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung im neuen Terminal Skylink“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Skylink sind nachstehende Videoüberwachungsmaßnamen geplant:
Zu Frage 2:
Es sind 286 Kameras für die Sicherheitskontrolle vorgesehen. Die Festlegung der Anzahl der Kameras für die Grenzkontrolle ist erst nach der Definition der Kojenanordnung möglich.
Da sich der Skylink in Bau befindet, ist eine Einschätzung bzgl. eines hinkünftigen Kriminalitätsschwerpunktes im Sinne des § 54 Abs. 6 SPG aus heutiger Sicht nicht möglich.
Zu Frage 3:
Es wird die erforderliche Anzahl an Kameras betrieben werden. Eine Sicherheitslücke ist nicht zu erkennen.
Zu Frage 4:
Als Grundvoraussetzung für eine Videoüberwachung gem. § 54 Abs. 6 SPG ist das Vorliegen eines Kriminalitäts-Hotspot erforderlich. Da der Skylink erst voraussichtlich 2009 fertig gestellt wird, kann eine seriöse Prognose einer zukünftigen Kriminalitätsbelastung nicht getroffen werden. Spekulationen über eine Mischform des Kamerabetriebes sind daher verfrüht.
Zu Frage 5:
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4.
Zu Frage 6:
Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Passagieraufkommens und der Arbeitsbelastung der BPD und des Stadtpolizeikommandos Schwechat, sowie den Auswirkungen des Abbaus der Grenzkontrolle zu den am 01.05.2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten, werden entsprechende Personalumschichtungen zu prüfen sein.
Zu Frage 7:
Ja.