636/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.06.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 6. Juni 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0072-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 641/J betreffend Beschäftigung älterer Menschen, welche die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen am 10. April 2007 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:

 

Der arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Schwerpunkt für Ältere wurde in den letzten Jahren (Stichworte: substanzielle Reduktion der Lohnnebenkosten, Forcierung von Beschäftigungssicherung bzw. beruflicher Wiedereingliederung, Sonderprogramm Ältere etc.) laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Im Jahresdurchschnitt 2006 stiegen in dieser Altersgruppe sowohl das Arbeitskräftepotenzial um    4,9 % auf 606.100, als auch die Anzahl der unselbständig Beschäftigten um 5,6 % auf 561.200. Gleichzeitig sank die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen um 3,5 % auf 44.900. 50.400 (+ 8,1 %) Ältere über 50 Jahren erhielten AMS-Förderungen und/oder Beihilfen. Die Beschäftigungsquote stieg - nach einer aktuellen EUROSTAT-Auswertung - von 2004 auf 2006 um 6,7 Prozentpunkte auf 35,5 %.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 7 der Anfrage:

 

Die österreichische Bundesregierung setzt sich im Regierungsprogramm für die
XXIII. Gesetzgebungsperiode ein nationales Aktionsprogramm zur Hebung der Beschäftigungsquote und -fähigkeit der Älteren zum Ziel. Die geplanten Maßnahmen reichen von einem kundenfreundlicheren Einsatz der Eingliederungsbeihilfe mittels Eingliederungsbeihilfenschecks über eine Neuordnung der Altersteilzeit-Regelung und ein im Endausbau systematisches und flächendeckendes Beratungs-, Betreuungs- und Eingliederungsangebot für gesundheitlich gefährdete oder beeinträchtigte Arbeitnehmer bis hin zu einer forcierten Zusammenarbeit mit privaten und gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern. Wesentlicher Punkt im Regierungsprogramm ist auch die Forcierung des Lebenslangen Lernens (LLL) durch die Ausarbeitung eines LLL-Strategiepapiers.

 

Die Maßnahmenbündel des AMS sind auch künftig auf Neuorientierung, Nachqualifizierung und Beschäftigungsförderung (Qualifizierung von Beschäftigten) auszurichten. Gleichzeitig ist auf ein Umdenken der Betriebe hinsichtlich der Einsetzbarkeit und Leistungsfähigkeit von älteren Arbeitskräften hinzuwirken. Dementsprechend soll die Qualifizierungsberatung für Betriebe ausgebaut werden. Dabei müssen Möglichkeiten aufgezeigt und entwickelt werden, wie das Potenzial der älteren Arbeitnehmer z.B. durch altersgerechte Arbeitsorganisation „Productive Ageing“, unterstützt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, am besten genutzt werden kann. Dies wird aus Mitteln des ESF kofinanziert.

 

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG und entsprechende Verordnungen haben grundsätzlich das präventive Ziel, den Arbeitnehmer/inne/n ein Arbeitsleben ohne Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Erkrankungen zu sichern. Die Einhaltung der Arbeitnehmer/innenschutzvorschriften über das gesamte Arbeitsleben leistet daher im Ergebnis einen wesentlichen Beitrag zur beschwerdefreien Verlängerung des aktiven Erwerbslebens. Von dieser allgemeinen Zielsetzung abgesehen werden die Anforderungen an eine alternsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt im Arbeitnehmer/innenschutzrecht auch im Besonderen berücksichtigt.

 

§ 6 ASchG verpflichtet die Arbeitgeber, bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auf Konstitution und Körperkräfte, Alter und Qualifika-tion Rücksicht zu nehmen.

 

Weiters ist insbesondere die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Auseinandersetzung mit möglichen Gefahren in der Betriebsstätte und deren Dokumentation, zur Information und Unterweisung der Beschäftigten sowie zur Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz zu nennen. § 4 Abs. 2 ASchG normiert, dass Arbeitgeber besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer sowie die Eignung der Arbeitnehmer im Hinblick auf Konstitution, Körperkraft, Alter und Qualifikation bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen berücksichtigen müssen.

 

Die Tätigkeit der Präventivfachkräfte (Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte) trägt ebenfalls wesentlich zur Gesundheitsförderung im Betrieb und zur alternsgerechten Arbeitsplatz- und Tätigkeitsgestaltung bei.

 

Von der Arbeitsinspektion wird in den Jahren 2007 und 2008 eine Schwerpunktaktion zum Thema „Evaluierung und alternsgerechtes Arbeiten“ durchgeführt. Dabei werden die Erfahrungen und Erkenntnisse der nordischen Länder, vor allem Finnlands, im hohen Maße berücksichtigt.

 

Betriebe sollen informiert, beraten und letztendlich dahingehend überprüft werden, ob und wie sie das Thema altersgerechtes Arbeiten bei der Evaluierung (Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und Festlegung von Maßnahmen gem. § 4 ASchG) berücksichtigt haben, z.B. in Bezug auf die Adaptierung der Lichtverhältnisse, größere Beschriftungen, verstärkten Einsatz technischer Hebehilfen, Anpassung der Arbeitsplätze an den individuellen Aktionsradius z.B. des Schulter- und Hüftgelenkes, Reduktion von Hitze- oder Kältearbeitsplätzen, altersverträgliche Gruppenarbeit und Pausenorganisation, psychosozial und psychomental verträgliche Arbeitsplanung, Tätigkeits- und Belastungswechsel, Reduktion der Schichtarbeit und Nachtschichten und weiters durch arbeitsmedizinische Gesundheitsprogramme im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Österreich hat schon jetzt ein hoch differenziertes und bewährtes Anreizsystem zur Förderung der Beschäftigung Älterer, bestehend aus:

·        substanziellen Lohnnebenkostensenkungen

·        dem Bonus-Malus-System in der Arbeitslosenversicherung und

·        dem ESF-Schwerpunkt zur Qualifizierungsförderung speziell für ältere Beschäftigte.

 

Schließlich soll nach dem Regierungsprogramm in Abstimmung mit den Sozialpartnern eine Neuordnung der Altersteilzeit-Regelung  umgesetzt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Bundesvoranschlagsentwurf 2007/2008 der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ist das Rekordmittelniveau für aktive Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice Österreich des Jahres 2006 auch für die Jahre 2007 und 2008 vorgesehen.


Für die Zielgruppe der über 45-jährigen Personen wurden 2006 aus dem aktiven Förderbudget des AMS rund € 177,97 Mio. – das sind um € 38,31 Mio. mehr als 2005 und entspricht einem Plus von 27 % - eingesetzt. Für Beschäftigungsförderungen sind € 74,8 Mio., für Qualifizierungsmaßnahmen und -beihilfen rund € 91,1 Mio. und für Unterstützungsmaßnahmen ca. € 12,1 Mio. zu veranschlagen. Zusätzlich werden Mittel für aktivierende Arbeitsmarktpolitik insbesondere zur Existenzsicherung während einer Maßnahmenteilnahme bereitgestellt: Entsprechend der vorläufigen Ergebnisse wurden hierfür 2006 für über 45-Jährige ca. € 79,5 Mio. – das entspricht einer Steigerung um 19% gegenüber den € 67 Mio. 2005 – verausgabt.

 

Einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Beschäftigung Älterer leistet in der neuen Strukturfondsperiode von 2007 bis 2013 der Europäische Sozialfonds mit dem Schwerpunkt Active Ageing, der sich in drei Stoßrichtungen gliedert:

 

·        Ein Fokus wird auf die Begleitung von betrieblichen Umstrukturierungsprozessen gerichtet. Betriebe und ihre Beschäftigten sollen im Rahmen eines Konzepts des „active/productive ageing“ dabei unterstützt werden, diesen Gegebenheiten entsprechend arbeitsorganisatorische Veränderungen, neue Tätigkeitsfelder und Anforderungsprofile zu entwickeln und die erforderlichen alter(n)sgerechten Qualifizierungen durchzuführen. Gesundheitspolitische Aspekte sind ein weiteres wesentliches Element dieser Strategie.

 

·        Vor dem Hintergrund der Hauptzielsetzung „active ageing“ sollen die Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose vor allem auf ältere Personen konzentriert werden.

 

·        Die Entwicklung neuer Instrumente und Methoden wird in den ersten Jahren der Förderperiode auf folgende Themen konzentriert sein:

·        Ausrichtung von Qualifizierungsmaßnahmen entlang des Lebenszyklusansatzes

·        Etablierung neuer Integrationsketten durch Zusammenwirken von Qualifizierung und Beschäftigung

·        Adaption von Sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten für ältere Langzeitarbeitslose bzw. alter(n)s-gerechtes Arbeiten einschl. betrieblicher Gesundheitsförderung

 

Für die gesamte neue Programmperiode stehen insgesamt etwas mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung, rund € 472 Mio. an ESF-Geldern und vom Bund kofinanzierte Mittel in der Höhe von rund € 530 Mio. Auf Grund der besonderen Schwerpunktsetzung "Ältere" ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Mittel für diese Zielgruppe zum Einsatz kommen wird.

 

Aktuell bereitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit dem AMS ein Pilotprogramm zur Förderung des alter(n)sgerechten Arbeitens in Kleinbetrieben vor. Dabei werden in innovativer Weise Beratungsangebote mit Qualifizierungsförderungen kombiniert. Es ist geplant, die Pilotphase vorerst in den Bundesländern  Wien, Kärnten, Burgenland und der Steiermark zu starten. Dafür sind weitere Mittel in Höhe von 700.000,-- € projektiert, die zur Hälfte aus dem Europäischen Sozialfonds kommen.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 und 8 der Anfrage:

 

Die Zuständigkeit für diese Fragen liegt beim Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz.