637/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.06.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0056-I/A/3/2007

Wien, am      5. Juni  2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 644/J der Abgeordneten Josef Muchitsch und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Mit der Verabschiedung des Gesundheitsförderungsgesetzes im Jahr 1998 und der Beauftragung des Fonds Gesundes Österreich mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention im ganzheitlichen Sinn, wurde bereits ein wichtiger Schritt zur Verankerung der Gesundheitsförderung in Österreich gesetzt.

 

Als Präsidentin des Fonds Gesundes Österreich, der seit Mitte 2006 ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH ist, möchte ich die erfolgreiche Kooperation meines Ressorts mit dem FGÖ fortsetzen. Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend kooperiert mit dem FGÖ insbesondere im Zusammenhang mit der großen Bewusstseinsbildungskampagne „Bewusst lebt besser“. Mit dieser Kampagne werden die für die Gesundheitsförderung essentiellen Themenbereiche Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit ins Zentrum des Interesses gerückt.

 

Es ist mein Ziel, in dieser Legislaturperiode Gesundheitsförderung und Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen zu verankern.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine Ausweitung der Prävention soll ein modernes Gesundheitsförderungs/Präventionsgesetz sein. In Kooperation mit der Gesundheit Österreich GmbH/Geschäftsbereich FGÖ und zahlreichen weiteren Partnern wird ein Konzept erarbeitet, das u.a. eine sinnvolle Bündelung der bereits jetzt bestehenden Aktivitäten in diesem wichtigen Bereich anstrebt. Um diese Aktivitäten effizienter zu koordinieren, ist eine gemeinsame Steuerung auf Bundes- und Landesebene erstrebenswert. Nur wenn die verschiedenen Bereiche gemeinsam an einem Präventionskonzept arbeiten, kann es auch erfolgreich umgesetzt werden.

 

Weiters zählt Suchtprävention sowie die Sucht- bzw. Drogenhilfe zu den Förderschwerpunkten meines Ressorts (§ 16 des Suchtmittelgesetzes), ohne dass dabei allerdings ein direkter Bezug zum ArbeitnehmerInnenschutz besteht.

 

Gefördert werden einerseits Beratungs- und Betreuungsangebote für Drogenkonsumenten und Drogenabhängige, andererseits die Fachstellen für Suchtvorbeugung. Ein derartiges Kompetenzzentrum für die Initiierung, Entwicklung, Beratung und Begleitung von lokal und regional durchgeführten Suchtpräventionsprojekten sowie für die Ausbildung und das Training von Multiplikatoren in den unterschiedlichsten Berufsgruppen ist in jedem Bundesland eingerichtet. Unter anderem zählt auch die betriebliche Suchtprävention zum Tätigkeitsspektrum der Fachstellen. Da die Vernetzung, Nachhaltigkeit Professionalisierung und Qualitätssicherung von Maßnahmen im Bereich Suchtprävention als wichtiges Ziel angesehen wird, fördert mein Ressort auch eine jährliche Fachtagung der Präventionsstellen.

 

Unabhängig davon dient die ebenfalls im Regierungsübereinkommen in Aussicht genommene legislative Sicherstellung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie nicht nur dem Schutz der Gäste, sondern vor allem auch dem Schutz der dort beschäftigten ArbeitnehmerInnen vor unfreiwilliger Tabakrauchexposition.

 

Frage 2:

Das wird Thema im Rahmen der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen sein.  

 

Fragen 3 und 4:

Die von der AUVA aufgewendeten Mittel für die genannten Bereiche stellen sich in den Geschäftsjahren 2004, 2005 und 2006 (lt. vorl. Erfolgsrechnung) wie folgt dar:

 

(die Prozentangabe in Klammer bezieht sich auf die Steigerung gegenüber dem Vorjahr)

 

2004

Unfallheilbehandlung:       288,2 Mio. € (  +1,4 %)    

Unfallverhütung:               34,9 Mio. € (+10,0 %)

Präventionsberatung:        14,1 Mio. € (  +8,5 %)

 

2005

Unfallheilbehandlung:       310,6 Mio. € (  +7,8 %)

Unfallverhütung:               39,2 Mio. € (+12,5 %)           

Präventionsberatung:        15,7 Mio. € (+11,1 %)

 

2006  

Unfallheilbehandlung:       327,1 Mio. € (  +5,3 %)

Unfallverhütung:                40,5 Mio. € (  +3,4 %)                    

Präventionsberatung:         16,3 Mio. € (  +4,4 %)                             

 

Die obigen Zahlen zeigen auch, dass die im Betrachtungszeitraum 2004 – 2006 verzeichneten Aufwandssteigerungen bei den Positionen Unfallheilbehandlung, Unfallverhütung und Präventionsberatung weit stärker ausgefallen sind als die jährlichen Inflationsraten. Im Jahr 2005 fielen 35 % der Versicherungsleistungen für die Unfallheilbehandlung, 4 % für die Unfallverhütung und 2 % für die Präventionsberatung an.

 

Die finanzielle Lage der AUVA (Rücklagen, Liquidität, Deckung des Monatsbedarfes) ist zufriedenstellend, was auch nachstehende Ausführungen untermauern, sodass von einer finanziellen Bedrängnis meiner Ansicht nach nicht die Rede sein kann.

 

Per 31.12.2005 betrug die Allgemeine Rücklage 884,4 Mio. € und die Leistungssicherungsrücklage 73,4 Mio. €. Die Liquiditätsreserve I – Summe aus Barbeständen, Gebundenen Einlagen, Kurzfristigen Geldeinlagen und Wertpapieren abzüglich der Treuhandschulden, Unberichtigten Versicherungsleistungen (buchmäßiger Stand) und Sonstigen Verbindlichkeiten (buchmäßiger Stand) -  belief sich 2005 auf 256,6 Mio. € und der Deckungsgrad I der Aufwendungen durch liquide Mittel in Monaten lag bei 2,65 Monaten.

 

Frage 5:

Dazu ist zu bemerken, dass bereits derzeit hochqualitative Aktivitäten im Bereich Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung von zahlreichen Einrichtungen bzw. Organisationen, so auch im Bereich der Sozialversicherung von den Kranken- und Unfallversicherungsträgern, vom Fonds Gesundes Österreich, vom beim Hauptverband eingerichteten Ausschuss „Krankenversicherung und Prävention“ usw. gesetzt werden.

 

Entsprechend der Zielsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach der Luxemburger Deklaration, nämlich Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen (einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Stress), Gesundheitspotentiale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern, ist dazu die Kooperation aller beteiligten betriebsinternen und –externen Akteure erforderlich. Zu den externen Partnern zählen die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienste und vor allem eben die Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die hervorragende Tätigkeit der fachkundigen Bediensteten des Unfallverhütungsdienstes (UVD) und der mit der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Kleinbetriebe und der landwirtschaftlichen Betriebe befassten fachkundigen Bediensteten der AUVA. Aber auch von einem Großteil der KV-Träger werden bereits seit geraumer Zeit laufend Strategien, Konzepte und Programme im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen der Eigenverantwortung der Selbstverwaltung dieser Träger beschlossen und umgesetzt. In diesem Sinne wurde z.B. (unter Federführung der OÖ GKK) das österreichische Netzwerk für BGF mit Einbindung in das Europäische Netzwerk BGF gegründet. Mit diesem Netzwerk stehen in allen Bundesländern Regionalstellen (nationale Kontaktstellen) zur Verfügung mit dem Ziel, BGF in Österreich zu verbreiten und Sorge für einen hohen Qualitätsstandard zu tragen. Alle Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Bundesarbeiterkammer) sind Mitglieder, darüber hinaus auch der Hauptverband, die AUVA und andere Versicherungsträger. Das Netzwerk kooperiert eng mit dem Fonds Gesundes Österreich und hat mit dessen Unterstützung in den letzten Jahren eine Reihe von Angeboten entwickelt. Konkrete Angebote z.B. der WGKK (als Regionalstelle Wien des Österreichischen Netzwerkes BGF) beziehen sich auf Projektentwicklung, Unterstützung bei der Auswahl und Einführung von BGF-Maßnahmen, Konzeptentwicklung für unterschiedliche Betriebsgrößen und die Vernetzung mit dem BGF – Erfahrungen anderer Unternehmen.

 

Menschen am Arbeitplatz – Betriebliche Gesundheitsförderung – ist auch im Jahr 2007 wieder einer von drei zielgruppen- und settingspezifischen Schwerpunkten in der Arbeit des Fonds Gesundes Österreich. Der Fonds wird in diesem Schwerpunktbereich zahlreiche Aktivitäten setzen, um das Bewusstsein der Bevölkerung zu stärken und innovative Projekte zu diesem wichtigen Thema zu fördern.

 

Primäre Zielsetzungen für den Fonds Gesundes Österreich im Jahr 2007 wird sein, dazu beizutragen, die Betriebliche Gesundheitsförderung strukturell – vor allem auf Bundesländerebene – in Österreich weiter zu entwickeln, sie methodisch und thematisch zu fokussieren und sie qualitativ zu festigen.

 

Prioritäre Themen sollen dabei Stress, Rauchen und Alkoholkonsum sein. Besonders zu berücksichtigende Zielgruppen sind Lehrlinge und ältere Arbeitnehmer/innen sowie Führungskräfte.

 

Seit vielen Jahren besteht darüber hinaus eine gute Kooperation des FGÖ mit dem bereits seit Jahren erfolgreichen Österreichischen Netzwerk zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.

 

Selbstverständlich werden all diese Aktivitäten im Bereich BGF laufend verstärkt, ausgebaut und somit verbessert.

 

Fragen 6 bis 12:

Dabei handelt es sich um Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes, welche in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin