638/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.06.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0046 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 8. JUNI 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Josef Muchitsch, Kolleginnen
und Kollegen vom 10. April 2007, Nr. 638/J, betreffend
Beschäftigung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen vom 10. April 2007, Nr. 638/J, betreffend Beschäftigung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Hiezu darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 637/J durch den Bundesminister für Finanzen verweisen.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Wohnbauförderung in Gesetzgebung und Vollziehung eine ausschließliche Kompetenz der Länder ist, und die Höhe der Budgetmittel, die dabei für die thermische Sanierung eingesetzt werden, daher von den Ländern selbst zu bestimmen ist.
§ 1 Abs. 3 Zweckzuschussgesetz 2001 sieht jedoch vor, dass die Mittel für Wohnbauförderung verstärkt für Zwecke der thermisch-energetischen Gebäudesanierung, zur Durchsetzung ambitionierter Wärmeschutzstandards im Neubau sowie zu Gunsten des Einsatzes erneuerbarer Energieträger und umweltfreundlicher Fernwärme zu verwenden sind.
Weiters gibt die Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards in der Wohnbauförderung zum Zweck der Reduktion von Treibhausgasemissionen (BGBl. II Nr.19/2006) klare Vorgaben sowohl hinsichtlich ambitionierter (über Bauordnungsstandards deutlich hinausgehender) Wärmeschutzstandards im Neubau als auch hinsichtlich qualitätsorientierter thermisch-energetischer Wohnhaussanierung. Dort ist als Zielbestimmung auch festgehalten, dass der Anteil der Wohnhaussanierung (insbesondere der thermisch-energetischen Sanierung) an der gesamten Wohnbauförderung gesteigert werden soll.
Nach beiden angesprochenen Rechtsquellen sind die Länder verpflichtet, alle zwei Jahre Berichte über die Wirkungen und finanziellen Aspekte dieser Maßnahmen an den Bund zu übermitteln. Hiebei sind insbesondere Auswirkungen der Förderung auf den Heizwärmebedarf und die Heizungssystemwahl im Wohnungsneubau sowie auf die Verbesserung der thermischen Qualität von bestehenden Wohngebäuden infolge von Sanierungen darzustellen. Erste derartige Berichte über den Berichtszeitraum 2005-2006 liegen bereits vor und werden gegenwärtig einer Prüfung unterzogen.
Das zukünftige Ausmaß der Zweckzuschüsse nach Zweckzuschussgesetz obliegt den Verhandlungen für die nächste Finanzausgleichsperiode, welche im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführt werden. Dabei könnten allenfalls auch weiter konkretisierte Vorgaben hinsichtlich der Verwendung für Neubau und Sanierung thematisiert werden.
Auch eine Weiterentwicklung der oben angesprochenen Art. 15a-Vereinbarung, deren Geltungsdauer an die gegenwärtige Finanzausgleichsperiode gekoppelt ist, wird vom BMLFUW gemeinsam mit den Ländern konkret in Erwägung gezogen.
Zu Frage 3:
Das BMLFUW misst der Wildbach- und Lawinenverbauung höchsten Stellenwert bei. Die rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 7 Sektionen, 3 Stabstellen und 27 Gebietsbauleitungen sind hoch qualifizierte Spezialisten und gut ausgebildete, erfahrene Professionisten, die gegebenenfalls durch Leistungszukauf (wie Ziviltechniker- und Bauleistungen, Materialien, Geräte und Transporte) unterstützt werden. Derzeit wird ein neuer Kollektivvertrag für die Wildbach- und Lawinenverbauung erarbeitet, der im Laufe des Jahres mit der Gewerkschaft verhandelt werden soll.
Zu Frage 4:
Die Bundesregierung trägt den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schutz vor Naturgefahren im Regierungsprogramm 2007-2010 durch die Bereitstellung höherer Bundesmittel Rechnung. So werden Mittel für Hochwasserschutzprojekte entlang der Donau gemäß 15a B-VG Vereinbarung (Bund, OÖ, NÖ, W) sowie entlang der March bereitgestellt (Seite 64). Weiters wird auf Seite 73 festgelegt: „Im Sinne des vorbeugenden Hochwasser- und Lawinenschutzes ist die gemeinsame Projektierung und Finanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden sicherzustellen. Für den Bund ist der Katastrophenfonds ein bewährtes und fortzuführendes Finanzierungsinstrument. Zur Beschleunigung geplanter Schutzprojekte werden pro Jahr bis 2010 160 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“
Zu Frage 5:
Das Regierungsprogramm setzt einen klaren Schwerpunkt auf die Nutzung erneuerbarer Energien und sieht zahlreiche Umsetzungsschritte vor:
o Aufkommensneutrale Steigerung der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 25 % bis 2010 und Verdoppelung auf 45 % bis 2020;
o Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Stromerzeugung auf 80 % bis 2010, auf 85 % bis 2020;
o Umstellung von mindestens 400.000 Haushalten auf erneuerbare Energieträger bis 2020, davon 100.000 Haushalte bis zum Jahr 2010;
o Aufkommensneutrale Steigerung der alternativen Kraftstoffe im Verkehrssektor auf 10 % bis 2010, auf 20 % bis 2020;
o Masterplan zur optimalen Nutzung der Wasserkraft;
o Verdoppelung des Biomasseeinsatzes bis 2010;
o Aufkommensneutrale Schaffung einer Methan-Kraftstoffsorte mit mindestens 20 % Biomethananteil bis 2010;
o Flächendeckendes Netz von E85- sowie Methangas-Tankstellen bis 2010;
o Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Biogaseinspeisung.
Die Umsetzung der in der neuen Klimastrategie (MR Beschluss am 21. März 2007) vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 25 % bis 2010 und auf 45 % bis 2020 zu steigern und leistet gleichzeitig einen deutlichen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels in den Sektoren Energieaufbringung, Raumwärme, Industrie und Verkehr. Dazu erforderlich ist insbesondere:
o Fortführung und Verbesserung der Ökostromförderung (Ziel 10 % Ökostrom bis 2010; Optimierung und Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen);
o Erhöhung des Anteils erneuerbarer Stromerzeugung auf 80 % bis 2010 und auf 85 % bis 2020 gemäß Regierungsprogramm;
o forcierter Ausbau leitungsgebundener Biomasse-Wärme (insbesondere Biomasse-KWK);
o Ersatz alter Heizungsanlagen, insbesondere durch neue Kessel bzw. moderne Biomassekessel (Pellets, Hackschnitzel) oder Anschluss an Fernwärmenetze;
o weitere Forcierung von Biokraftstoffen einschließlich Biogas im Verkehr im Sinne des Ziels der Regierungsprogramms 2007, den Anteil von alternativen Kraftstoffen bis 2010 auf 10 % zu steigern, unter weitestgehender Verwendung regional verfügbarer Quellenpflanzen und unter Berücksichtigung gesamtökologischer Rahmenbedingungen.
Hinsichtlich der Forcierung von alternativen Kraftstoffen wurde im Juni 2006 das 5-Punkte-Aktionsprogramm zur Forcierung von Erdgas/Biogas als Kraftstoff, im April 2007 das 5-Punkte-Aktionsprogramm zur Forcierung von Bioethanol als E85-Kraftstoff präsentiert.
Zentrale Punkte der Aktionsprogramme sind die Schaffung von Investitionssicherheit durch entsprechende steuerliche Rahmenbedingungen und von steuerlichen Anreizen zur Forcierung der Nachfrage.
Darüber hinaus sollen die Förderinitiativen für Flottenumrüstungen seitens des BMLFUW im Rahmen des klima:aktiv mobil Programms Mobilitätsmanagement und der UFI forciert werden.
Am 2. Mai wurde im Ministerrat der mit 500 Mio. € dotierte Klima- und Energiefonds beschlossen, am 5. Juni erfolgte die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrates. Der Klima- und Energiefonds hat das Ziel, zu einer nachhaltigen Energieversorgung und der Reduktion von Treibhausgasemissionen beizutragen. Der Fonds wird entlang folgender drei Programmlinien tätig:
o Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien und Klimaforschung;
o Forcierung von Projekten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, des umweltfreundlichen Güterverkehrs und von Mobilitätsmanagementprojekten sowie
o Projekte zur Unterstützung zur Marktdurchdringung von klimarelevanten und nachhaltigen Energietechnologien.
Der Klima- und Energiefonds ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit, der Reduktion von Importen fossiler Energie und zur Stärkung der heimischen Umwelt- und Energietechnologie.
Mit dem nationalen Biomasseaktionsplan soll das Ziel, den Biomasseeinsatz (Basis 2004) bis 2010 zu verdoppeln, umgesetzt werden. Der Begutachtungsentwurf wird derzeit überarbeitet.
Im Rahmen der Umweltförderung im In- und Ausland wurden im Jahr 2006 Förderungen in der Höhe von 80,2 Mio. € vergeben, davon ca. 73 Mio. € an klimarelevanten Förderungen. Im Jahr 2007 wurde der Zusagerahmen der Umweltförderung auf 90,2 Mio. € angehoben.
Im Rahmen der Klimaschutzinitiative „klima:aktiv“ werden derzeit 22 Programme umgesetzt, sechs davon im Bereich Erneuerbare Energie. Bisher wurden im Rahmen der Programme „solarwärme“, „wärmepumpe“, „biogas“, „energieholz“, „holzwärme“ und „qm heizwerke“ zahlreiche erfolgreiche Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Information von Zielgruppen, Qualitätssicherung, Bewusstseinsbildung und Marktdurchdringung ergriffen.
Im Rahmen des Programms „Ländliche Entwicklung“ wird auch ein Forst-Förderprogramm ausgearbeitet. Innerhalb des Rahmens, den die EU vorgibt, wurde bei der Programmerstellung ein Schwerpunkt auf den Bereich „forstliche Biomasse“ gelegt. Dies betrifft sowohl die Aufbringung der Biomasse als auch die Energieerzeugung und Energieverteilung.
Im Programm sind konkret folgende Maßnahmen vorgesehen:
Der Bundesminister: