639/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.06.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0055-I/A/3/2007

Wien, am      5. Juni  2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 642/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Im Jahr 2006 wurden 6594 Meldungen über RASFF an die Mitgliedstaaten weitergeleitet, davon waren

912 Meldungen sogenannte „alerts“ (Meldungen über Waren die möglicherweise am europäischen Markt sind),

1962 Informationsmeldungen (Meldungen über Waren bei denen davon auszugehen ist, dass sie nicht am europäischen Markt sind, wie z. B. Zurückweisungen an der EU-Außengrenze, abgelaufene Waren…) und

2157 ergänzende Meldungen zu „alerts“ und

1563 ergänzende Meldungen zu  Informationsmeldungen.

 

Fragen 2 und 5:

Bis 30. 3. 2006 wurden die  „alert“ – Meldungen in Zusammenhang mit Lebensmitteln, bei denen die Möglichkeit des Inverkehrbringens in Österreich gegeben war, an die Landeshauptmänner (Lebensmittelaufsichtsbehörden und/oder Veterinärbehörden) übermittelt und angewiesen, Nachschau zu halten  und gegebenenfalls weitere Veranlassungen zu treffen.

Ab 31. 3. 2006 wurde dies auf sämtliche „alert“ Meldungen, soweit die Meldungen in den Zuständigkeitsbereich des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen fielen, ausgedehnt. Auch Informationsmeldungen oder zusätzliche Meldungen wurden, soweit sie für Österreich relevant waren, an die genannten Behörden übermittelt.

Diese Weiterleitungen erfolgten unabhängig davon, ob die Ware nach den Bestimmungen des Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetzes  als „gesundheitsschädlich“ beurteilt wurden oder nicht.

War der Vertrieb in Österreich bereits bekannt, wurden in der Regel ausschließlich die betroffenen Landeshauptmänner verständigt und um weitere Veranlassungen ersucht.

Nicht mein Ressort betreffende Meldungen (z. B. Meldungen über Futtermittel) wurden an das zuständige Ressort weitergeleitet.

Weiterleitungen an andere Ressorts erfolgten auch dann, wenn diesen eine Zuständigkeit in einem bestimmten Bereich oblag, z. B. Weiterleitung der Informationsmeldungen  über Zurückweisungen an der Grenze bei pflanzlichen Lebensmittel an das Bundesministerium für Finanzen als zentrale Stelle für die Zollbehörden.

 

Fragen 3 und 6:

Wie zu Frage 1 angeführt, haben die Meldungen 2874 (912 „alerts“ und 1962  Informationsmeldungen)  über verschiedene Lebensmittel bzw. Futtermittel betroffen.

 

175 der „alert“ Meldungen betrafen Fische, Krustentiere und Mollusken

113 Fleisch und  Fleischerzeugnissen, Wild und Geflügel,

104 Getreide und Backwaren,

72 Obst und Gemüse,

58 diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte
     Lebensmittel,

49 Kräuter und Gewürze,

34 Nüsse, Erzeugnisse aus Nüssen und „snacks“,

33 Süßwaren, Honig und Gelee royal,

27 Milch und Milchprodukte,

23 Kakao und Kakaoerzeugnisse, Kaffe und Tee,

22 nicht alkoholische Getränke,

12 Suppen und Saucen,

10 Eier und Eiprodukte,

10 Fette und Öle,

10 Fertigmenüs,

3 alkoholische Getränke (außer Wein),

3 Speiseeis und Desserts,

6 andere Lebensmittel,

70 Futtermittel

Die restlichen „alert“-Meldungen betrafen Kontaktmaterialien, Zusatzstoffe …

 

Aufschlüsselung aller Notifikationen („alert“ und Informationen) auf Herkunftsländer: (eine statistische Auswertung hinsichtlich  „alert - Meldungen“ alleine liegt nicht vor)

 

CHINA

263

AUSTRALIA

17

SCHWEDEN

6

ALBANIEN

1

TÜRKEU

254

LETTLAND

16

SCHWEIZ

6

ALGERIEN

1

IRAN

244

UNGARN

14

MAKEDONIEN.

6

BENIN

1

USA

236

IRLAND

12

EKUADOR

5

BOLIVIEN

1

DEUTSCHLAND

117

MALAYSIA

12

GEORGIEN

5

BOSNIEN AND

HERZEGOWINA

1

SPANIEN

117

PORTUGAL

12

GRÖNLAND

5

KAMBODSCHA

1

ITALIEN

94

Republik

KOREA

12

PARAGUAY

5

KOMOREN

1

BRASILIENL

90

BULGARIA

11

RUMENIEN

5

KONGO

1

FRANKREICH

86

ELFENBEINKÜSTE

11

TAIWAN

5

KUBA

1

INDIEN

86

NORWEGEN

11

URUGUAY

5

EL SALVADOR

1

THAILAND

86

ISRAEL

10

YEMEN

5

ERITREA

1

ARGENTINIEN

75

SUDAN

10

DOMINIK. REP

4

GUINEA

1

VIETNAM

68

SLOWAKEI

9

FIJI

4

HONDURAS

1

UNITED KINGDOM

67

SRI LANKA

9

PERU

4

KASACHSTAN

1

POLEN

63

KANADA

8

SLOVENIEN

4

KUWAIT

1

NIEDERLANDE

46

CHILE

8

AFGHANISTAN

3

MADAGASCAR

1

GHANA

44

UNBEKANNTE HERKUNFT

8

ZYPERN

3

MAURITIUS

1

INDONESIEN

43

LIBANON

8

LUXEMBURG

3

MONGOLEI

1

THE PHILIPPINEN

41

NEUSEELAND

8

MALAWI

3

MOZAMBIQUE

1

DÄNEMARK

31

KOLUMBIEN

7

NAMIBIA

3

MYANMAR

1

ÖSTERREICH

30

KROATIEN

7

SAUDI ARABIEN

3

REUNION

1

ÄGYPTEN

30

JAPAN

7

SERBIEN UND MONTENEGRO

3

SERBIEN

1

BANGLADESH

29

LITAUEN

7

VENEZUELA

3

SURINAM

1

BELGIEN

29

MOLDAVIEN

7

ANGOLA

2

MALDIVEN

1

CHINA

(HONG KONG)

29

SINGAPUR

7

KOSOVO

2

VEREIN. ARAB.EMIRATE

1

NIGERIEN

29

SÜDAFRIKA

7

COSTA RICA

2

TOGO

1

RUSSISCHE FÖDERATION

25

TUNISIEN

7

ÄTHIOPIEN

2

TONGA

1

MOROKKO

23

AZERBIJAN

6

FINNLAND

2

UGANDA

1

TSCHECHIEN

21

ESTLAND

6

GAMBIA

2

SAMBIA

1

PAKISTAN

20

KENYA

6

GRENADA

2

SIMBAE

1

GRIECHENLAND

19

OMAN

6

MALTA

2

 

 

USBEKISTAN

19

PANAMA

6

SIERRA LEONE

2

 

 

UKRAINE

18

SENEGAL

6

TANSANIEN

2

 

 

 

Die betroffenen Mengen sind in jeder einzelnen der 912 „alert“ Meldungen oder der 2874 Notifikationen insgesamt unterschiedlich und reichen von relativ wenigen  und kleinen Packungseinheiten bis zu mehreren Tonnen.

Sie für alle Notifikationen anzuführen würde den Rahmen sprengen, eine Erfassung in einzelne Produktgruppen erfolgt nicht.

 

Frage 4:

Eine Begutachtung der über RASFF gemeldeten Lebensmittel nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)  und damit eine mögliche Beurteilung als „gesundheitsschädlich“ erfolgte ab 31. 3. 2006 und sinnvollerweise nur bei jenen Meldungen, bei denen die Möglichkeit eines Inverkehrbringens in Österreich gegeben war – nicht also bei den Informationsmeldungen (betreffen v. a. Zurückweisungen an EU-Außengrenzen) und auch nicht bei „alert“-Meldungen, bei denen ein Vertrieb nach  Österreich auszuschließen war.

Futtermittel fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Die Anzahl der Meldungen, die „gesundheitsschädliche“ Lebens- und Futtermittel betrafen,  an allen RASFF-Meldungen kann daher nicht festgestellt werden

Unter den  „alert“-Meldungen betreffend Lebensmittel, bei denen die Möglichkeit des Inverkehrbringens in Österreich bestand,  wurden im Zeitraum  30.  3. 2006 bis 31. 12. 2006,  154 von Meldungen betroffene Waren   als „gesundheitsschädlich“ gemäß LMSVG beurteilt.

 

Frage 7:

Österreich hat  71 Fälle (nicht umfasst sind ergänzende Meldungen zu „alert“ oder zu Informatiosmeldungen) an die entsprechende Stelle in der Europäischen Kommission weitergeleitet, davon 38 mal in Zusammenhang mit genetisch veränderten Mikroorganismen in Lebensmitteln, 4 mal in Zusammenhang mit  novel food in Lebensmitteln,  3 mal in Zusammenhang mit path. Mikroorganismen in Lebens-, bzw. Futtermittel,  6 mal in Zusammenhang mit anderen Biokontaminanten in Lebensmitteln,  3 mal in Zusammenhang mit Mykotoxinen in Lebensmitteln, die anderen Meldungen betrafen  organoleptische Beeinträchtigung, Lebens- bzw. Futtermittelzusatzstoffe, die Größe einer Zuckerware.

 

Frage 8:

In 21 Fällen wurden nach dem LMSVG als „gesundheitsschädlich“ beurteilte Lebensmittel an die EK gemeldet (Futtermittel fallen in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW, die genaue Beurteilung ist daher nicht bekannt).

Die Fälle betrafen Stechapfelsamen in Hirse bzw. grünen Bohnen, Blausäure in Betelnuss, Sudanrot in Palmöl bzw. Paprikapulver, Salmonellen in Geflügelzubereitung, Erstickungsgefahr bei Zuckerware.

 

Frage 9:

Abhängig von  Relevanz und Zuständigkeiten werden die Meldungen an

das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das Bundesministerium für Finanzen und an die Landeshauptmänner (Lebensmittelaufsichtbehörden und/oder Veterinärbehörden) übermittelt.

 

Frage 10:

In einem Fall und zwar betreffend Stechapfelsamen in Hirse.

 

Zu den Fragen 11 bis 13 ist einleitend festzustellen, dass eine endgültige Überprüfung der Daten aus 2006 noch nicht erfolgt ist. Die Angaben sind daher vorläufige und können von den tatsächlichen noch  geringfügig differieren.

 

Frage 11:

In 19 Fällen.

 

Frage 12:

57 Fälle.

 

Frage 13:

Anordnungen erfolgten in 21 Fällen.

 

Frage 14:

In den Jahren 2005 und 2006 wurde in Österreich kein einziges neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat nach der Verordnung (EG) Nr. 258/97 behördlich eingereicht und dem entsprechend auch nicht zugelassen.

 

Im Rahmen des sogenannten "Notifikationsverfahrens" (vereinfachtes Verfahren) gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 wurde jedoch der Europäischen Kommission - auf Grundlage der Bestätigung der wesentlichen Gleichwertigkeit durch die AGES - das Inverkehrbringen von 6 Produkten (für 2005) bzw. 1 Produkt (für 2006) seitens der antragstellenden Firmen notifiziert.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin