64/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.01.2007
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0072-Pr 1/2006
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 90/J-NR/2006
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1a), 4, 5 und 7:
Zur besseren Übersicht sind die im Bereich des Justizressorts erfolgten Neubesetzungen von Positionen (Leitungsfunktionen im Sinne des § 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989, des Richterdienstgesetzes und des Staatsanwaltschaftsgesetzes) tabellarisch aufgelistet.
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Position |
Neubesetzung mit |
Tätigkeit zuvor |
Wirksamkeit der Ernennung |
Kommission |
|
Präsidentin des Obersten Gerichtshofs |
Hon. Prof. Dr. Irmgard Griß |
Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes |
1.1.2007 |
kein Personalsenat (§ 32 Abs 4 RDG) |
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Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt |
Dr. Gottfried Kranz |
Erster Stellvertreter des Leiters der StA Klagenfurt |
1.1.2006 |
Personalkommission nach dem StAG |
|
Leiter der Staatsanwaltschaft Graz |
Hofrat Dr. Peter Gruber |
Erster Stellvertreter des Leiters der StA Graz |
1.2.2006 |
Personalkommission nach dem StAG |
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Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau |
Dr. Eva Taborsky |
Erste Stellvertreterin des Leiters der StA Krems an der Donau |
1.8.2006 |
Personalkommission nach dem StAG |
|
Leiter der Generalprokuratur |
Dr. Werner Pürstl |
Leiter der Sektion IV im BMJ |
1.12.2006 |
Personalkommision nach dem StAG |
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Präsidentin des Landesgerichtes für ZRS Wien |
Hofrätin Dr. Ingeborg Karhan |
Vizepräsidentin des LGZ Wien |
1.12.2006 |
Personalsenate nach dem RDG |
|
Präsident des Landesgerichtes für ZRS Graz |
Dr. Manfred Scaria |
Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Graz |
1.12.2006 |
Personalsenate nach dem RDG |
Zu 1b),
Mit 1. Jänner 2007 wurde die dem Bundesministerium für Justiz direkt nachgeordnete Direktion für den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Vollzugsdirektion) eingerichtet. Die Einführung der Vollzugsdirektion erfolgt unter dem Postulat der Planstellenneutralität. Die bisherige Sektion V („Strafvollzugssektion“) im Bundesministerium für Justiz wurde aufgelöst.
Der Vollzugsdirektion obliegt nun die gesamte Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzugs mit den in § 12 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz idF BGBl. I Nr. 102/2006 näher beschriebenen Zuständigkeiten. In der nachstehenden Übersicht sind die neu geschaffenen und bereits besetzten Positionen in der Vollzugsdirektion und in der Stabsstelle Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz dargestellt:
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Position |
Neubesetzung mit |
Tätigkeit zuvor |
Wirksamkeit der Ernennung |
Kommission |
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Leiter der Stabsstelle Strafvollzug |
Dr. Wolfgang Gödl |
Leiter der Abteilung V 1 im BMJ |
1.1.2007 |
Personalkommission nach dem StAG |
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Stellvertreterin des Leiters der Stabsstelle Strafvollzug |
Dr. Irene Köck |
Leiterin der Abteilung V 4 im BMJ |
1.1.2007 |
Personalkommission nach dem StAG |
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Leiter der Vollzugsdirektion |
Dr. Karl Drexler |
Leiter der Abteilung V 3 im BMJ |
1.1.2007 |
Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 1 AusG |
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Stellvertr. des Leiters der Vollzugsdirektion |
Oberst Peter Prechtl |
Leiter der JA-Wien Josefstadt |
1.1.2007 |
Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 2 AusG |
|
Leiter der Abteilung für Betreuung |
Dr. Wolfgang Moravec |
Stellvertr. Leiter der Abteilung V 1 im BMJ |
1.1.2007 |
Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 2 AusG |
|
Leiterin der Abteilung für Personalwesen |
ADir. Gerda Tuider |
Referentin in der Abteilung PR 7 im BMJ |
1.1.2007 |
Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 2 AusG |
|
Leiter der Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten |
MMag. Dr.. Johann Seiwald |
Referatsleiter im BMI |
1.1.2007 |
Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 2 AusG |
Zu 2 und 3:
Keine.
Zu 6:
Alle Neubesetzungen wurden öffentlich ausgeschrieben.
Zu 7:
Bei den in Rede stehenden Neubesetzungen wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen. Hinsichtlich der nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen beizuziehenden Kommissionen wird auf die tabellarische Übersicht zu 1a) und 1b) hingewiesen.
Zu 8:
Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Namen der einzelnen Kommissionsmitglieder schon in Anbetracht deren Zahl (die Personalsenate I. und II. Instanz bei den Gerichten und Personalkommissionen bei den Staatsanwaltschaften traten in jeweils unterschiedlicher Besetzung zusammen) und des mit der Erhebung verbundenen immensen Verwaltungsaufwandes nicht bekannt gegeben werden können.
Zu 9 und 10:
Es wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen.
Zu 11:
Abgesehen von den Funktionen des Leiters der Vollzugsdirektion und seines Stellvertreters, die gemäß § 12 Abs. 4 StVG auf die Dauer von fünf Jahre zu besetzen sind, sind für die unter Punkt 1a) angeführten Funktionen gesetzlich keine Befristungen vorgesehen.
Zu 12:
Es gab keine Einsprüche.
Zu 13 bis 15:
Es wurden keine Dienstverträge verlängert.
. Jänner 2007
(Maga. Karin Gastinger)