64/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.01.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0072-Pr 1/2006

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 90/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1a), 4, 5 und 7:

Zur besseren Übersicht sind die im Bereich des Justizressorts erfolgten Neubesetzungen von Positionen (Leitungsfunktionen im Sinne des § 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989, des Richterdienstgesetzes und des Staatsanwaltschaftsgesetzes) tabellarisch aufgelistet.

Position

Neubesetzung mit

Tätigkeit zuvor

Wirksamkeit der Ernennung

Kommission

Präsidentin des Obersten Gerichtshofs

Hon. Prof. Dr. Irmgard Griß

Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes

1.1.2007

kein Personalsenat (§ 32 Abs 4 RDG)

Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt

Dr. Gottfried Kranz

Erster Stellvertreter des Leiters der StA Klagenfurt

1.1.2006

Personalkommission nach dem StAG

Leiter der Staatsanwaltschaft Graz

Hofrat Dr. Peter Gruber

Erster Stellvertreter des Leiters der StA Graz

1.2.2006

Personalkommission nach dem StAG

Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau

Dr. Eva Taborsky

Erste Stellvertreterin des Leiters der StA Krems an der Donau

1.8.2006

Personalkommission nach dem StAG

Leiter der Generalprokuratur

Dr. Werner Pürstl

Leiter der Sektion IV im BMJ

1.12.2006

Personalkommision nach dem StAG

Präsidentin des Landesgerichtes für ZRS Wien

Hofrätin Dr. Ingeborg Karhan

Vizepräsidentin des LGZ Wien

1.12.2006

Personalsenate nach dem RDG

Präsident des Landesgerichtes für ZRS Graz

Dr. Manfred Scaria

Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Graz

1.12.2006

Personalsenate nach dem RDG

 

Zu 1b),

Mit 1. Jänner 2007 wurde die dem Bundesministerium für Justiz direkt nachgeordnete Direktion für den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Vollzugsdirektion) eingerichtet. Die Einführung der Vollzugsdirektion erfolgt unter dem Postulat der Planstellenneutralität. Die bisherige Sektion V („Strafvollzugssektion“) im Bundesministerium für Justiz wurde aufgelöst.

Der Vollzugsdirektion obliegt nun die gesamte Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzugs mit den in § 12 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz idF BGBl. I Nr. 102/2006 näher beschriebenen Zuständigkeiten. In der nachstehenden Übersicht sind die neu geschaffenen und bereits besetzten Positionen in der Vollzugsdirektion und in der Stabsstelle Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz dargestellt:

Position

Neubesetzung mit

Tätigkeit zuvor

Wirksamkeit der Ernennung

Kommission

Leiter der Stabsstelle Strafvollzug

Dr. Wolfgang Gödl

Leiter der Abteilung V 1 im BMJ

1.1.2007

Personalkommission nach dem StAG

Stellvertreterin des Leiters der Stabsstelle Strafvollzug

Dr. Irene Köck

Leiterin der Abteilung  V 4 im BMJ

1.1.2007

Personalkommission nach dem StAG

Leiter der Vollzugsdirektion

Dr. Karl Drexler

Leiter der Abteilung V 3 im BMJ

1.1.2007

Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 1 AusG

Stellvertr. des Leiters der Vollzugsdirektion

Oberst Peter Prechtl

Leiter der JA-Wien Josefstadt

1.1.2007

Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 2 AusG

Leiter der Abteilung für Betreuung

Dr. Wolfgang Moravec

Stellvertr. Leiter der Abteilung V 1 im BMJ

1.1.2007

Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 2 AusG

Leiterin der Abteilung für Personalwesen

ADir. Gerda Tuider

Referentin in der Abteilung PR 7 im BMJ

1.1.2007

Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 2 AusG

Leiter der Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten

MMag. Dr.. Johann Seiwald

Referatsleiter im BMI

1.1.2007

Begutachtungskommission gem. § 7 Abs 1 Z 2 AusG

 

Zu 2 und 3:

Keine.

Zu 6:

Alle Neubesetzungen wurden öffentlich ausgeschrieben.

Zu 7:

Bei den in Rede stehenden Neubesetzungen wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen. Hinsichtlich der nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen beizuziehenden Kommissionen wird auf die tabellarische Übersicht zu 1a) und 1b) hingewiesen.

Zu 8:

Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Namen der einzelnen Kommissionsmitglieder schon in Anbetracht deren Zahl (die Personalsenate I. und II. Instanz bei den Gerichten und Personalkommissionen bei den Staatsanwaltschaften traten in jeweils unterschiedlicher Besetzung zusammen) und des mit der Erhebung verbundenen immensen Verwaltungsaufwandes nicht bekannt gegeben werden können.

Zu 9 und 10:

Es wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen.

Zu 11:

Abgesehen von den Funktionen des Leiters der Vollzugsdirektion und seines Stellvertreters, die gemäß § 12 Abs. 4 StVG auf die Dauer von fünf Jahre zu besetzen sind, sind für die unter Punkt 1a) angeführten Funktionen gesetzlich keine Befristungen vorgesehen.

Zu 12:

Es gab keine Einsprüche.

Zu 13 bis 15:

Es wurden keine Dienstverträge verlängert.

. Jänner 2007

(Maga. Karin Gastinger)