648/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.06.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

(5- fach)

 

 

GZ: BMSK-20001/0017-II/2007

Wien,

 

 

 

Betreff:  Parlament

Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch u. a. betreffend ArbeitnehmerInnenschutz, Nr. 650/J.

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich ergangene schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 650/J der Abgeordneten Josef Muchitsch u. a. wie folgt:

 

 

Frage 1:

Diese Frage richtet sich primär an die hiefür zuständige Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend. Als der für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz zuständige Bundesminister kann ich für meinen Bereich Folgendes mitteilen:

 

Das Bundessozialamt hat einvernehmlich mit den Dienststellen des Arbeitsmarktservice und mit den übrigen Rehabilitationsträgern dahingehend zu wirken und zu beraten, dass die Behinderten in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen eingesetzt und durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Dienstgeber soweit gefördert werden, dass sie sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten zu behaupten vermögen (§ 6 Abs. 1 BeinstG). In Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmungen gewährt das Bundessozialamt unter anderem Zuschüsse

 

·        zu den Kosten der durch die Behinderung bedingten technischen Arbeitshilfen und

·        zur Schaffung von Arbeits‑ und Ausbildungsplätzen, die sich für begünstigte Behinderte besonders eignen.

 

Im Jahre 2006 wurden mit einem Kostenaufwand von über € 1.2 Mio  468 Maßnahmen gefördert.

 

 

Frage 2:

Unbeschadet der hier in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend fallenden Frage, werde ich mich  im Rahmen meiner Möglichkeiten stets für weitere zusätzliche Maßnahmen für SchwerarbeiterInnen einsetzen.

 

 

Frage 3:

Die Sozialpartner sind in die von mir eingerichtete Kommission zur Beobachtung der Schwerarbeit eingebunden.

Ich werde die bestehende Regelung genau prüfen und so weiterentwickeln, dass wirklich schwer arbeitende Menschen einen Zugang zu einer Schwerarbeiterpension finden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen