649/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.06.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0064-I/A/3/2007

Wien, am      6. Juni 2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 673/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Teilweise ergehen schon jetzt derartige Informationen, die von den einzelnen Versicherungsträgern versandt werden. Die Vorgangsweise der Krankenversicherungsträger in diesem Zusammenhang ist allerdings nicht einheitlich, es wird derzeit jedoch an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet. Diese wird nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus bleibt es den Versicherten jedenfalls unbenommen, sich jederzeit bei jedweden Fragen in Bezug auf die Krankenversicherung an den zuständigen Versicherungsträger oder auch an mein Ressort zu wenden; die Mitarbeiter/innen der Versicherungsträger und meines Ressorts werden ihnen dann natürlich hilfsbereit zur Seite stehen.

 

 

Frage 2:

Zunächst möchte ich auf die im Verfahrensrecht gegebene Freiheit der Beweismittel hinweisen, doch bin ich – sollte dies erforderlich sein – bereit, Verhandlungen mit anderen Ressorts zu führen. Über einen Zeitpunkt für die Umsetzung allenfalls sich als notwendig erweisender Maßnahmen kann ich – nicht zuletzt im Hinblick auf die Beteiligung auch anderer Ressorts - keine Aussage treffen.

 

Ich möchte aber zu dem in der Anfrage geschilderten Fall anmerken, dass bezüglich erhöhte Familienbeihilfe i. S. des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 schwerste Erkrankungen oder Behinderungen, die aus ärztlicher Sicht keine Änderung erwarten lassen, über Veranlassung der Behörde (des Finanzamts) ohnehin nicht – wie sonst vorgesehen – durch das Bundessozialamt nach spätestens fünf Jahren zu überprüfen sind.

 

 

Darüber hinaus muss auf die in Behindertenangelegenheiten gegebene Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz hingewiesen werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin