650/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.06.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 
JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0048 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. JUNI 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Barbara Zwerschitz, Kolleginnen

und Kollegen vom 11. April 2007, Nr. 645/J, betreffend Situation

der Bäuerinnen in Österreich

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen vom 11. April 2007, Nr. 645/J, betreffend Situation der Bäuerinnen in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 9:

 

Die Bäuerinnenbefragung 2006 hat gezeigt, dass die Zahl der bäuerlichen Betriebsführerinnen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen hat: Rund 41 % der bäuerlichen Betriebe werden von Frauen geführt, vor zehn Jahren gab es in Österreich rund 17 % Betriebsführerinnen. Der Trend zur partnerschaftlichen Betriebsführung hat sich laut Bäuerinnenstudie weiter verstärkt: Auf drei von vier Höfen wird das partnerschaftliche Modell tagtäglich gelebt.

 

Mit dem „Grünen Pakt“, dem Österreichischen Förderprogramm für den Ländlichen Raum, ist es gelungen, eine gute Basis für eine nachhaltige Entwicklung für die Jahre 2007 – 2013 zu schaffen und den bäuerlichen Familien Sicherheit zu bieten. Es können damit - wie bisher - ökologische Leistungen abgegolten, Erschwernisse natürlicher Bewirtschaftung ausgeglichen und gleichzeitig neue Schwerpunkte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Familienbetriebe gesetzt werden.

 

Den in der Bäuerinnenbefragung thematisierten Problembereichen, wie Generationenkonflikte in den bäuerlichen Familien sowie der Präsentation der Bäuerinnen in den nichtagrarischen Medien wird hierbei spezielle Aufmerksamkeit zukommen (Aufklärung, präventive Maßnahmen, Seminare, Beratungsleistungen bzw. Erweiterung des Angebotes durch die Kammern, gezielte Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zu den Leistungen der Bäuerinnen etc.). Im Bereich der Berufsbildung werden die finanziellen Mittel in der neuen Förderperiode erheblich aufgestockt. In Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklungen und der damit einhergehenden Modernisierung im Zusammenleben von Frauen und Männern nimmt - vor allem bei den jüngeren Generationen - der Anspruch auf eine partnerschaftliche und gerechte Arbeitsteilung zu. Diesem Themenbereich wird zukünftig verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt werden, etwa in Gesprächen mit der Interessenvertretung und durch eine Ausweitung der Bildungsangebote zu diesem Thema.

 

Zu den Fragen 4 und 6:

 

Sowohl bei der Erstellung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2007 - 2013 als auch auf allen Stufen der Umsetzung des Programms gilt grundsätzlich das Prinzip der Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

 

Vor allem im Bereich der Achse 3 (Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft) und 4 (Umsetzung des Leader-Konzepts) wird die Umsetzung der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern schon im Hinblick auf die Maßnahmen­typen unterstützt. Insbesondere im Bereich der Bildung und der Diversifizierungsaktivitäten ist eine pro-aktive Förderung von Frauen vorgesehen. Aber auch in den anderen Maßnahmen soll die Beteiligung von Frauen gefördert bzw. sich eine bereits etablierte führende Rolle von Frauen, wie zum Beispiel im Bereich der Leitung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, weiter gestärkt werden. Im Sinne von Gender Mainstreaming muss dabei auf die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter Bedacht genommen werden und insbesondere in der Förderberatung durch die zuständigen Stellen sichergestellt werden, dass Frauen auch aktiv angesprochen und beraten werden.

 

In der Achse 4 sind für die Umsetzung des Konzepts der lokalen Entwicklungsstrategien lokale Aktionsgruppen (LAG) verantwortlich. In allen Gremien der LAG müssen Frauen ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend vertreten sein, zumindest soll jedoch die kritische Masse angestrebt werden. Als eines der Qualitätskriterien müssen lokale Entwicklungsstrategien auch das Prinzip der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern berücksichtigen, das bedeutet die Darstellung der Repräsentanz von Frauen und Männern bzw. benachteiligten Gruppierungen in den agrar- und regionalpolitischen Prozessen. Es ist auf die unterschiedlichen Lebenszusammenhänge von Frauen und Männern bzw. von benachteiligten Gruppierungen im ländlichen Raum einzugehen und zu gewährleisten, dass Frauen und Männer gleichgestellt von den Interventionen profitieren. Von Frauen initiierte und gender-spezifische Projekte sind besonders erwünscht.

 

Hinsichtlich der strukturellen Eingebundenheit bei der Umsetzung des Programms für die ländliche Entwicklung wird eine Gleichbehandlungsbeauftragte in den Begleitausschuss sowie ein/eine Gender-Mainstreaming-Vertreter/Vertreterin in das LAG-Auswahlgremium nominiert werden.

 

Zu Frage 5:

 

Die Maßnahme „Förderung der Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ als Kernmaßnahme der Investitionsoffensive im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums sieht entsprechend den einschlägigen Vorgaben der Europäischen Union keine Diskriminierung hinsichtlich der/des Trägers/Trägerin einer Investition in ein landwirtschaftliches Unternehmen vor. Auszugsweise seien dazu die Ziele dieser Maßnahme, wie sie im Programm festgeschrieben wurden, genannt:

 

(1) Innovation:

-          Verbesserung und Umstellung der Erzeugung;

-          Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren, Techniken und Produkte.

(2) Wettbewerbsfähigkeit:

-          Verbesserung der Gesamtleistung der Betriebe;

-          Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen;

-          Senkung der Produktionskosten;

-          Verbesserung der horizontalen Kooperation;

-          Rationalisierung und Erhöhung der Effizienz von Erzeugungsverfahren;

-          Beitrag zur Modernisierung und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit landwirtschaft­licher Betriebe;

-          Bessere Nutzung von Nebenerzeugnissen;

-          Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten des Betriebes, insbesondere Direktvermarktung, handwerkliche Tätigkeiten.

(3) Umwelt und Ressourceneffizienz:

-          Verbesserung der Umweltwirkungen der Produktion, Verringerung des Ressourceneinsatzes, Verminderung von Emissionen;

-          Effizienter Einsatz natürlicher Ressourcen;

-          Verringerung von Abfällen.

(4) Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Qualität:

-          Verbesserung und Sicherung der Hygienebedingungen;

-          Verbesserung und Sicherung der Qualität.

(5) Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Tierschutz:

-          Verbesserung der Lebensbedingungen für bäuerliche Familien;

-          Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen;

-          Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Produktions- und Arbeitsbe­dingungen;

-          Sicherung und Verbesserung des Tierschutzes/Wohlergehens der Tiere.

 

Die Reihenfolge der Nennung ist dabei kein Maßstab für die einem Ziel zugeordnete Bedeutung, sondern ergibt sich auch aus den Bestimmungen der zugrunde liegenden Verordnung des Rates.

 

Die besondere Situation von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben kann in diesen Zielen und den weiters vorgesehenen Fördergegenständen bestens abgedeckt werden, erforderlich ist jedoch die Vorlage entsprechender Anträge für Investitionen. Hinsichtlich des Umfanges von Investitionen sind Unter- und Obergrenzen der anrechenbaren Kosten vorgesehen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Schaffung des Angebots von Kinderbetreuungseinrichtungen liegt nicht im Kompetenzbereich des BMLFUW. Die Zuständigkeit hiefür liegt bei der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend.

 

Es darf aber angemerkt werden, dass in der Studie „Bäuerinnen in Österreich“ auf den Bereich „Angebot für Kinderbetreuung“ eingegangen wird. Mit der Initiative „Die Bäuerin als Tagesmutter“ werden von meinem Ressort in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern Kinderbetreuungsmöglichkeiten auf Bauernhöfen unterstützt. Die Kinderbetreuung auf dem Bauernhof ist eine überaus anspruchsvolle Tätigkeit und schafft neue Perspektiven für den gesamten Ländlichen Raum. Für bäuerliche Familien eröffnen sich durch diesen Zuerwerb wiederum neue Erwerbschancen. Für die berufstätige ländliche Bevölkerung ergibt sich das Angebot einer flexibleren Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden, aber auch positive Effekte durch den Kontakt zur Natur und den Umgang mit Tieren erbringen kann.

 

Zu Frage 8:

 

Ich freue mich und unterstütze es nach Möglichkeit, wenn Frauen aus der Landwirtschaft verstärkt auch in der Politik Verantwortung übernehmen, um ihre Interessen zu vertreten. Die Entwicklung der letzten Jahre ist hier positiv zu erwähnen. Es ist leider aber auch eine Tatsache, dass - trotz verstärkt einsetzender Motivierung - noch immer wenige Frauen eine politische Funktion in Parteien, in agrarpolitischen Gremien oder in anderen Entscheidungsfunktionen übernehmen.

 

Zu Frage 10:

 

Im Bereich des BMLFUW sind 21 Frauen mit der Leitung einer Abteilung der Zentralleitung und fünf Frauen mit der Leitung einer Dienststelle betraut. Mit 1. Juli wird eine Frau mit der Leitung einer Sektion betraut.

 

Der Bundesminister: