652/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trunk, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. April 2007 unter der Nr. 715/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend finanzieller Nutzen des Bundeslandes Kärnten vom Österreichischen Bun- desstaat gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. 3 und 5:

Ø      Welche finanziellen Förderungen, Subventionen und sonstigen Zuwendungen für das Bundesland Kärnten sowie die Kärntner Gemeinden sind in ihrem Ressort auf Grund der Budgetansätze für 2007 und 2008 sowie auch auf Grund der Ermes- sensausgaben bereits beantragt, bewilligt oder zumindest im laufenden Planungs- stadium? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)

Ø      Welche Subventionsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus für das Bundesland Kärnten und die Kärntner Gemeinden aus den unterschiedlichsten Fördertöpfen der Europäischen Union in jenen Bereichen, die gemäß § 2 BMG in den Wir- kungsbereich Ihres Ressorts fallen? (Bitte um detaillierte Angabe)

Welche dieser Möglichkeiten beinhalten mögliche Refinanzierungen zwischen der EU und der Republik Österreich? (Bitte um detaillierte Angabe)
Wie viele dieser beiden M
öglichkeiten wurden vom Land Kärnten und den Kärnt- ner Gemeinden im Jahr 2005 und 2006 genützt und wie viele werden es nach derzeitigem Stand im Jahr 2007 sein? (Bitte um detaillierte Angabe)

Ø       Wie beurteilen Sie daher im Hinblick auf die Ihrem Ressort unterstehenden Wir- kungsbereiche gemäß § 2 BMG die möglichen Auswirkungen eines Freistaat Kärnten" für das Land Kärnten und die Kärntner Gemeinden in finanzieller Hin- sicht? (Bitte um detaillierte Angabe)


Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage Nr. 722/J durch den Herrn Bundeskanzler.

Zu Frage 2:

Ø       Welche allgemeinen Fördermöglichkeiten bestehen entsprechend dem Regie- rungsprogramm und dem neuen Bundesministeriengesetz (§ 2 BMG sowie An- lage zu §2 BMG und die daraus ersichtlichen Wirkungsbereiche) in ihrem Ressort sowie den ihrem Ressort unterstehenden Bundeseinrichtungen für das Bundes- land Kärnten sowie Kärntner Gemeinden, unabhängig davon ob diese tatsächlich genützt werden oder nicht? (Bitte um detaillierte Angabe der einzelnen Förder- töpfe", Budgetansätze usw. für die ein Ansuchen um Förderung möglich ist bzw. der dafür zuständigen Verwaltungsgliederung).

Sämtliche Förderungen meines Ressorts gehen an juristische und natürliche Perso- nen. Aus verwaltungsökonomischer Sicht können diese nicht einzeln dargestellt wer- den. Bezüglich der Jahre 2007 und 2008 können derzeit keine Angaben gemacht werden, da die Förderplanung 2007 nicht abgeschlossen ist und für 2008 u.a. auf Grund der Einjährigkeit der Zuwendungen und neuer Antragstellungen keine Beträge genannt werden können.

Zu Frage 4:

Ø       Welche Einrichtungen des Bundes die gemäß § 2 BMG dem Wirkungsbereich Ihres Ressorts unterstehen sind derzeit in Kärnten angesiedelt? Wie viele Mitar- beiter(innen) sind in jeder diesen Einrichtungen tätig und welches Jahresbudget erhält jede dieser Einrichtungen vom Bund? (Bitte um detaillierte Angabe für die einzelnen Einrichtungen)

Mit Sitz in Klagenfurt ist für den örtlichen Wirkungsbereich des Landes Kärnten ein Regionalbüro der Anwaltschaft für Gleichbehandlung eingerichtet. Dort sind 3 Mitar- beiterinnen tätig.

Für diesen Bereich der Anwaltschaft für Gleichbehandlung werden die Geldmittel nicht gesondert budgetiert. Ich ersuche daher um Verständnis, dass zu diesem Punkt keine konkreten Angaben gemacht werden können.