653/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Mai 2007 unter der Nr. 805/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend halte ich fest, dass das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 49/2002 i.d.g.F., die Vollziehung der darin geregelten Materien grundsätzlich der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten überträgt und insbesondere § 28 leg. cit. ihre Koordinationsbefugnis für die internationale Entwick- lungspolitik regelt. Dies betrifft auch die Umsetzung des Kohärenzgebotes. In diesem Sinne liegt die Hauptzuständigkeit zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage bei der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu den Fragen 1 bis 17:

Ø      Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten werden seitens Ihres Ressorts gesetzt?

Ø      Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur Erreichung der im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?

Ø      Welche konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts können dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?

Ø      Welche Aktivitäten/Projekte sind von Seiten Ihres Ressorts der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit zuzurechnen?

Ø      Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten und Projekte


seitens Ihres Ressorts?

Ø      Welche dieser Aufwendungen werden voraussichtlich vom DAC der OECD als ODA anerkannt werden?

Ø      In welcher Form wurden und werden entwicklungspolitisch relevante Aktivitäten mit jenen der anderen Bundesministerien koordiniert?

Ø      Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten mit jenen der anderen Bundesministerien?

Ø      Welche Strategien, Programme und Projekte des Ressorts berücksichtigen die unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?

Ø      Welche konkreten operativen Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel, Aufgabenbe- schreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden noch in Ihrem Ressort getroffen werden, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wir- kungsbereich erreichen zu können?

Ø      Welche Vorkehrungen gibt es in ihrem Bereich, um die Wirkung der in Ihrem Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4 genannten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?

Ø      Welche Evaluierungsmethoden werden angewandt, um die Wirkung der eingesetz- ten EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA- Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?

Ø      In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?

Ø      Welche von Ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort Österreich formell, welche informell?

Ø      Welche großen politischen Linien lassen sich für diese jeweiligen internationalen Gremien skizzieren, in denen Ihr Ressort vertreten ist?

Ø      Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs mit den anderen in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?

Ø      Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten durch ihr Ressort sind in nächster Zeit geplant?

Das EZA-Gesetz enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach "der Bund [....] die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwick- lungsländer berühren können [berücksichtigt]". Das zentrale Instrument zur Um- setzung dieses Kohärenzgebotes ist die gem. § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit anderen mit EZA be- fassten Ressorts abgestimmt und im Einvernehmen mit dem BMF der Bundesregie- rung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-rele- vanten Inhalten vom Bundesministerium für europäische und internationale Ange- legenheiten (BMeiA) unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig Gesprächs- runden zwischen dem BMeiA und anderen Ressorts statt.


Im Rahmen der Länderprüfung Österreichs im Jänner 2007 hinsichtlich der Um- setzung der VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) koordinierte die für die Koordination der Gleichstellungspolitik zu- ständige Bundesministerin die Beantwortung des Fragebogens des CEDAW- Komitees , wobei auch Fragen zur Gleichstellung in der Entwicklungszusammen- arbeit zu beantworten waren. Ebenso wird im regelmäßig zu erstellenden Bericht an den Generalsekretär der Vereinten Nationen über die Umsetzung von CEDAW (der letzte Bericht erschien 2004) auch über Gleichstellungsfragen im Bereich der Ent- wicklungszusammenarbeit berichtet.

Weiters weise ich auf die VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) hin, die die wesentliche Rolle von Frauen bei allen Friedensbemühungen betont, Frauenanliegen in dieser fest verankern und Frauen verstärkt einbinden will. Zur Umsetzung dieser VN-Sicherheitsrats-Resolution wurde gemeinsam von BMeiA, BMI, BMJ, BKA (Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung), BMLV und der Austrian Development Agency (ADA) ein nationaler Aktionsplan erarbeitet. Dieser soll noch vor dem Sommer dem Ministerrat vorgelegt werden.

Zu dessen Umsetzung wird eine Task Force eingerichtet, in der u.a. die Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im BKA vertreten sein wird.

Zu den Fragen 18 bis 20:

Ø      In welchen Fällen hat Ihr Ressort bislang humanitäre, Not- oder Katastrophenhilfe geleistet?

Ø      Wie werden diese Leistungen von wirklichen Entwicklungshilfeleistungen abge- grenzt?

Ø      Welche konkreten operativen Vorkehrungen(Personal, Budgetmittel, Aufgabenbe- schreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden noch in Ihrem Ressort getroffen werden, um humanitäre, Not- und Katastrophenhilfe im eigenen Wirkungsbereich umsetzen zu können?

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 809/J durch den Bundesminister für Inneres.