656/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.06.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 11. Juni 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0078-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 718/J betreffend finanzieller Nutzen des Bundeslandes Kärnten von Österreichischen Bundesstaat, welche die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen am 26. April 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sind aufgrund der Budgetansätze für die Jahre 2007 und 2008 derzeit Projekte für die Gebietskörperschaften Land und Gemeinden von rund € 2,1 Mio. im konkreten Planungsstadium, wovon der Großteil für die Aus-finanzierung des ESF-Programms Ziel 2 der Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 vorgesehen ist.

 

Weiters sind die Ausgaben der Arbeitsmarktförderung des Arbeitsmarktservice  Kärnten sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Equal und Ziel 2 Projekte) wie folgt zu nennen:

 

Art der Ausgaben

Auszahlungen 2005
in € Mio.

Auszahlungen 2006
in € Mio.

BVA 2007
in € Mio.

Nationale Mittel

35,66

48,94

48,69

Kofinanzierung von ESV-Projekten

3,97

2,61

0,32

ESF-Mittel

4,07

3,21

3,14

Summe

43,60

54,76

52,15

 

Die Werte für 2007 beruhen auf der Ausgabenermächtigung des Verwaltungsrates des AMS Österreich, inkludierend die zusätzliche Verteilung der Mittel der Bundesorganisation. Für 2008 lassen sich keine entsprechenden budgetären Festlegungen treffen, da die Mittelverteilung des AMS auf die einzelnen Länder mittels Beschlusses des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice Österreich erst gegen Jahres-ende 2007 erfolgt. Die Verrechnung der Nationalen und Kofinanzierung erfolgt beim VA-Paragraf 1/6351*, die Verrechnung der ESF-Ausgaben erfolgt beim VA-Paragraf 1/6363*.

 

Im Bereich der Tourismusförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit sind für Gebietskörperschaften bzw. von ihnen beherrschte juristische Personen aus finanzverfassungsrechtlichen und EU-rechtlichen Gründen keine Förderungsmöglichkeiten gegeben. Es werden jedoch nationale Kofinanzierungsmittel zur Durchführung von EU-Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) zur Verfügung gestellt.

 

Im Bereich Ziel 3 Europäische territoriale Zusammenarbeit (vormals INTERREG) besteht im Bereich der Außenwirtschaft sowohl für das Bundesland Kärnten als auch die Kärntner Gemeinden die Möglichkeit, für außenwirtschaftspolitisch relevante Projekte eine entsprechende Kofinanzierung zu den EFRE-Mitteln, die in die Kompetenz des Bundeskanzleramtes fallen, zu beantragen, die unter dem Haushalts-Ansatz 1/63156 budgetiert ist.

 

Im Bereich Energie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für die Kofinanzierung des Programms "Intelligente Energie für Europa" im Rahmen des EU-Programms zu Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 - 2013) (=CIP-Programm) Vorsorge getroffen. Gemeinden, Städte oder Länder können als Projektpartner an Projekten, welche im Rahmen dieses Programms erfolgreich eingereicht wurden, um eine innerstaatliche Subvention ansuchen.

 

Mit der nationalen Kofinanzierung von im Rahmen des Energie-Programms "Intelligente Energie für Europa" finanziell unterstützten Projekten ist es möglich, solche mit besonderer Relevanz für die österreichischen Bemühungen u.a. in den Bereichen erneuerbare Energien (ALTENER) und Energieeffizienz (SAVE) zu fördern und auf diese Weise mit geringem Mittelaufwand Maßnahmen zu realisieren, die ansonsten nicht zustande gekommen wären. Mit Kärntner Gemeinden oder dem Bundesland Kärnten gab es jedoch bis dato noch keine deratig geförderten Projekte.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sind folgende Einrichtungen des Arbeitsmarktservice Kärnten eingerichtet: Die Landesgeschäftsstelle Kärnten in Klagenfurt sowie die Regionalen Geschäftsstellen Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt, Spittal an der Drau, St. Veit an der Glan, Villach, Völkermarkt und Wolfsberg.

 

In diesen Geschäftsstellen sind insgesamt 324 Mitarbeiter/innen tätig. Budgetär sind für das Jahr 2007 für den Personal- und Sachaufwand € 20,9 Mio. vorgesehen. Für das Jahr 2008 steht ein entsprechender Betrag erst nach Beschlussfassung der  Präliminarien im Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice Österreich gegen Jahresende 2007 fest.

In Klagenfurt befindet sich ein Arbeitsinspektorat für den 13. Aufsichtsbezirk, in     welchem 32 Mitarbeiter/innen tätig sind.

Dem Arbeitsinspektorat für den 13. Aufsichtsbezirk steht kein eigenes Jahresbudget zur Verfügung. Die Budgetierung erfolgt zentral vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für alle Arbeitsinspektorate im gesamten Bundesgebiet ohne Aufteilung auf einzelne Arbeitsinspektorate.

 

Folgende fünf Dienststellen und folgendes Jahresbudget des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen gibt es in Kärnten:

·        Vermessungsamt Klagenfurt                     €     1.173.000

·        Vermessungsamt Völkermarkt                 €        718.000

·        Vermessungsamt Villach                           €        714.000

·        Vermessungsamt Spittal/Drau                  €        636.000

·        Eichamt Klagenfurt                                     €        640.000

 

Das Beschussamt Ferlach beschäftigt zwei Mitarbeiter. Die entsprechenden Gesamtaufwendungen betragen ca. € 100.000.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Es darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 722/J durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen werden.