657/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.06.2007
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BM für wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 11. Juni 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0098-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 800/J betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten, welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 3. Mai 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3, 5 und 6 der Anfrage:

 

Beitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Entwicklungszusammenarbeit der OECD im Jahr 2006 (vorl. Ergebnis):

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit leistete im Jahr 2006 insgesamt € 1.141.356 an anrechenbaren ODA-Beiträgen. Davon entfielen € 494.856 auf     Beiträge zu Projekten von Multilateralen Organisationen, € 405.000 auf Beiträge zu Tsunami-Hilfsprojekten und € 241.500 auf sonstige Projekte.

Entsprechend der Zielsetzung im Art. 1 des EZA-Gesetzes dienen die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auch der Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern, in dem die wirtschaftliche soziale Entwicklung gefördert wird.

 

Finanzieller Beitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur EZA im Rahmen von „go international“:

Im Zuge der Internationalisierungsoffensive „go international“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Austrian Development Agency (ADA) für 2005 und 2006 insgesamt € 1.000.000 für Maßnahmen, die die Beteiligung österreichischer Unternehmen an entwicklungsrelevanten Projekten erleichtern bzw. unter-stützen, zur Verfügung gestellt. Im Zuge der im Regierungsprogramm vorgesehenen Verlängerung der Internationalisierungsoffensive bis 2008 ist wiederum ein Schwerpunkt "Wirtschaft und Entwicklung" geplant.

 

Investitionskomitee der OECD:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vertritt Österreich unter anderem im OECD-Invesitionskomitee, das in jüngster Zeit, auch auf österreichische Initiative, im Rahmen des auf dem OECD-Ministerrat 2004 beschlossenen Programmschwerpunkts "Investment for Development" wesentliche entwicklungsrelevante Projekte durchführte: Dazu gehört z.B. ein gemeinsam mit dem DAC durchgeführtes Projekt "Using ODA to promote private investment for development: Policy Guidance for donors", sowie die Weiterentwicklung des 2006 fertiggestellten "Policy Framework on Investment (PFI)", deren Ausarbeitung im Rahmen einer Taskforce die intensive Einbindung von rund 30 Nicht-OECD-Mitgliedsländern sowie der wichtigsten internationalen Institutionen, insbes. von Weltbank und UNCTAD erforderte. Aktuell wird die Erstellung eines PFI-Handbuchs zur verbesserten Umsetzung in der Praxis geprüft.

 


Investment Compact:

Ziel des „Compact for Reform Integrity and Growth in South East Europe”, kurz “Investment Compact”, 2000 im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa gegründet, ist es, die privatwirtschaftlichen Sektoren in den Ländern (Westbalkan + Bulgarien, Rumänien und Moldawien) nachhaltig zu stärken und damit Wachstum und Entwicklung in der Region zu verbessern. Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, unterstützt den Investment Compact in Zusammenarbeit mit der ADA von Anfang an finanziell (mit bislang rund € 1,3 Mio.) und übt seit 2002, gemeinsam mit der OECD und einem Land der Region (derzeit Serbien), den Co-Vorsitz der Initiative aus. Eine unabhängige Evaluierung des Investment Compact durch das renommierte internationale Beratungsunternehmen A.T. Kearney kommt zum Schluss, dass „the Investment Compact has clearly contributed to improving the investment environment and increasing private investment and employment in SEE“ und bezeichnet ihn als „solid program with good value for money.“ Die zukünftige Ausrichtung des Investment Compact steht in engem Zusammenhang mit den institutionellen Entwicklungen in SEE als solchen. Ab 2008 wird der SEEStabilitätspakt durch einen Regional Co-operation Council (RCC) mit Sitz in Sarajewo ersetzt, das die regionale Zusammenarbeit steuern soll. Als Investitionsarm des RCC wird ein im April dieses Jahres im Rahmen des Investment Compact eingerichtetes SEE Investment Committee als "high level regional platform for monitoring progress and designing, implementing and assessing policies related to foreign and domestic investment" dienen, das auch für die Umsetzung des Regional Framework for Investment (RFI) sowie der Investitionsbestimmungen des CEFTA-Abkommens zuständig sein wird.

 

Development Agenda Global Trust Fund (DDAGTF):

Das BMWA leistete auch 2007 einen finanziellen Beitrag zum Doha Development Agenda Global Trust Fund (DDAGTF) in der Höhe von € 200.000. Der Beitrag ist nicht zweckgebunden. Der finanzielle Beitrag zum DDAGTF ist ODA – anrechenbar und wird auch jährlich (im Wege der ADA) an die OECD gemeldet.

 


Internationale Wirtschaftshilfe der G-24:

Wie bereits im Zuge der Anfragebeantwortung 4342/AB ausgeführt, ist Österreich im Rahmen der internationalen Wirtschaftshilfe der G-24 seit Beginn an initiativ tätig. Der Schwerpunkt der Aktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit liegt dabei beim Transfer wirtschaftlichen Know-hows und bei der Unterstützung zum Aufbau der für den Übergang zur Marktwirtschaft erforderlichen Rahmenbedingungen und Institutionen.

 

In diesem Rahmen finden im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ad hoc Schulungsveranstaltungen für Beamte und Experten ausländischer staatlicher Wirtschaftsverwaltungen aus Zielmarktregionen (Osteuropa, Zentralasien, Westbalkan) statt. Zielgruppe sind Angehörige der Wirtschaftsverwaltungen, die aktiv am Transformationsprozess mitarbeiten, sowie potentielle künftige Entscheidungsträger.

 

Was die Programminhalte betrifft wird für jede Gruppe, entsprechend den Vorstellungen der Teilnehmer, ein spezielles Ausbildungsprogramm zusammengestellt. Wert gelegt wird auf die Präsentation einer funktionierenden Marktwirtschaft mit Schwerpunkten auf der Erhöhung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen sowie der Information über Struktur und Grundlage der österreichischen Wirtschaftsverwaltung und jener der Europäischen Union.

 

In Kooperation mit dem Know-How-Transfer-Center des Österreichischen Städtebundes und mit finanzieller Unterstützung durch die Austrian Development Agency (ADA) wird der Aufenthalt der Teilnehmer übernommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übernimmt jedenfalls die Programmgestaltung, die Kosten für die Dolmetschleistungen sowie die komplette Organisation dieser Schulungen. Von den jeweils teilnehmenden Ländern müssen lediglich die Reisekosten übernommen werden.

 

Je nach Zurverfügungstellung der Budgetmittel durch die ADA werden pro Jahr fünf bis sechs einwöchige Schulungslehrgänge mit einem Kostenaufwand pro Lehrgang in Höhe von ca. € 7.000 durchgeführt.

 

Seit der Anfragebeantwortung 4342/AB wurden folgende Beamtenausbildungen durchgeführt:

Beamtenausbildung 2006

Rep. Karelien/Gebiet Murmansk RF

26. Februar bis 05. März 2006

Moskau (Ministerium f. wirtsch. Entwicklung) und Gebiet Jaroslavl

26. März bis 02. April 2006

Armenien

06. bis 16 Mai 2006

Rep. Sacha/ Reg. Krasnojarsk RF

28. Mai bis 04. Juni 2006

Aserbaidschan

24. September bis 01. Oktober 2006

Baschkortostan RF

10. bis 17. Dezember 2006

Kaluga RF

13. bis 17. Dezember 2006

 

Im Jahr 2007 ist die Durchführung von sieben einwöchigen Lehrgängen projektiert, wobei bis Mai 2007 bereits zwei Lehrgänge mit Regionen der Russischen Föderation (Tomsk und Karelien) und ein Lehrgang mit Armenien abgehalten wurden.

 

Der Gesamtjahresaufwand wird für heuer auf ca. € 35.000 geschätzt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Entsprechend der Zielsetzung im Art. 1 des EZA-Gesetzes dienen die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auch der Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern, indem die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert wird.

 

 

Antwort zu den Punkten 7, 8 und 16 der Anfrage:

 

Das EZA-Gesetz enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „der Bund […] die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können [berücksichtigt].“ Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit anderen mit EZA be-fassten Ressorts abgestimmt und im Einvernehmen mit dem BMF der Bundesregierung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom BMeiA unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig Gesprächs-runden zwischen dem BMeiA und anderen Ressorts statt.

 

Die Koordination entwicklungspolitischer Aktivitäten erfolgt auf mehreren Ebenen. Bei EZA-relevanten Projekten geschieht dies im Rahmen der Plattform für Wirtschaft und Arbeit, welche beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet ist.

 

Die österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen fließt in die Gesamt-     position der EU ein, die im Rahmen des Ausschusses gemäß Artikel 133 EG laufend koordiniert wird. Die österreichische Haltung im Rahmen dieses Ausschusses wird vom federführend zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wöchentlich mit sämtlichen beteiligten Ressorts abgestimmt. Dazu zählen in jedem Fall das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Eine regelmäßige Einbindung des Parlaments erfolgt zum einen über die Informationsweiterleitung gemäß Art. 23e B-VG, zum anderen bei immer wieder zu aktuellen Themen stattfindenden Informationssitzungen mit den Parlamentsklubs.

 

Die Überprüfung und Sicherung der Kohärenz der österreichischen Position im Bereich der WTO-DDA-Verhandlungen erfolgt ebenfalls über diesen bewährten Koordinierungsprozess für den Ausschuss gemäß Art. 133 EG.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft ist neben anderen Ministerien mit einem Vertreter im Aufsichtsrat der ADA (Austrian Development Agency) vertreten.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 15 und 18 bis 20 der Anfrage:

 

Seit der Anfragebeantwortung 4342/AB haben sich keine Änderungen ergeben.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Der Bereich EZA ist ausdrücklich in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Arbeit abgebildet.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Die in Beantwortung der Fragen 1 bis 3, 5 und 6 angeführten Aktivitäten werden fortgesetzt werden.