659/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.06.2007
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/31-PMVD/2007 13. Juni 2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. April 2007 unter der Nr. 653/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "mögliche fahrlässige Vorgangsweise des Ministerialrats Mag. Edwin Wall im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaffung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Nein. Im Angebot der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH vom 22. Jänner 2002 war Punkt 4 der Verhaltensregeln betreffend die Geschäftstätigkeit bereits enthalten. In weiterer Folge wurden am 29. April 2002 im Zuge der Konkretisierung/Anpassung der Angebotseinholung von der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH in der Bietererklärung alle kommerziellen Forderungen (ohne Punkt 4) anerkannt.
Zu 3, 4 und 10 bis 12:
Mit der Anerkennung aller kommerziellen Forderungen durch den Bieter (ohne Punkt 4) erübrigten sich weitere Maßnahmen.
Zu 5:
Zwischen 12. und 20. September 2002.
Zu 6 bis 9:
Das Verhandlungsteam hat im Rahmen der Vertragsverhandlungen die Verhaltensregeln auf Grund der konkretisierten Bietererklärung angefordert und erhalten. Eine gesonderte Dokumentierung darüber erfolgte nicht.
Zu 13 bis 15:
MinR Mag. Wall war auf Grund der Geschäftseinteilung als Abteilungsleiter der Kaufmännischen Abteilung für die Erstellung eines unterschriftsreifen Vertragsentwurfes verantwortlich.
Zu 16 bis 18 und 20:
Hiezu ist festzuhalten, dass die Verhaltensregeln vom Bundesministerium für Finanzen vorgegeben worden waren, weshalb in weiterer Folge das Einvernehmen mit diesem telefonisch hergestellt wurde. Eine zusätzliche Dokumentation war aus Sicht der damals befassten Stellen nicht erforderlich. Der gesamte Vergabeakt war von der Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen abhängig. Eine Rücksprache von MinR Mag. Wall mit meinem Amtsvorgänger erfolgte nach den mir vorliegenden Informationen nicht. Es wurden keine disziplinären Maßnahmen gesetzt.
Zu 19:
Der Vergabeakt war dem „Kabinett des Bundesministers“ zur Kenntnisnahme vorgeschrieben worden.
Zu 21 bis 23:
Das Bundesministerium für Finanzen erteilte dem von der Kaufmännischen Abteilung übermittelten Vergabeakt am 30. Juni 2003 mittels Einsichtsbemerkung die Zustimmung.
Zu 24 und 25:
MinR Mag. Wall hatte als Leiter der Kaufmännischen Abteilung im Rahmen seiner dienstlichen Zuständigkeit naturgemäß Kontakte zu den genannten Personen. Nach den mir vorliegenden Informationen gab es jedoch keine Kontakte im Zusammenhang mit den Verhaltensregeln.
Zu 26:
Nein.
Zu 27 bis 30:
Nein; aus damaliger Sicht lagen keine Verdachtsmomente vor, die die Objektivität von an Vergabeverfahren beteiligten Personen in Zweifel gezogen hätten. Darüber hinaus wäre eine Überprüfung in Betracht gekommen, wenn von einer Person unmittelbar oder mittelbar eine Gefahr für die militärische Sicherheit ausgegangen wäre.
Zu 31:
Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die auf einen begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung des Genannten hinweisen würden.