66/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.01.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0074-Pr 1/2006

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 118/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherstellung der Umsetzung des SWRÄG 2006“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Die Mittel für die Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft wurden von 15,550.000 Euro im Bundesvoranschlag (BVA) 2004 auf 20,672.000 Euro (also um 5,122.000 Euro) in den BVA 2005 und 2006 erhöht. Die Anträge des BMJ zu den BVA-Entwürfen (BVA-E) 2005 und 2006 hatten auf eine Erhöhung der Förderungs­mittel für die Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft um 6,200.000 Euro im BVA-E 2005 und um weitere 890.000 Euro im BVA-E 2006 gelautet. Darüber konnte jedoch in den Budgetverhandlungen mit dem Finanzminister keine Einigung erzielt werden.

Die vom Bundesministerium für Finanzen in den Jahren 2005 und 2006 verfügten Kreditbindungen in Höhe von je 3 % der Ausgaben (unter anderem) der UT 6 (Förderungen) betrugen für die Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft anteilig je 640.000 Euro und wurden vom Bundesministerium für Justiz ressortintern auf andere Ausgabenansätze umgeschichtet, wo die entsprechenden Beträge dann eingespart werden mussten. Damit konnten den Vereinen für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft in den Jahren 2005 und 2006 jeweils die gesamten im BVA vorgesehenen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Mit Schreiben vom 30.9.2005 beantragte das Bundesministerium für Justiz beim Bundesministerium für Finanzen weitere Ausgaben für die Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft in Höhe von 2.100.000 Euro mit folgender Begründung:

„Derzeit sind bundesweit rund 50.000 Sachwalterschaften anhängig, 12% davon (ca. 6.000 Fälle) werden von Vereinssachwaltern betreut. Den darüber hinaus gehenden Bedarf der Gerichte können die Vereine mit den vorhandenen Ressourcen nicht abdecken. Auf Grund der Altersstruktur der Be­völkerung ist in den nächsten Jahren mit einem nicht unerheblichen Anstieg der Sachwalterschaften zu rechnen (mittelfristig auf 80.000 Fälle). Um das derzeitige Versorgungsniveau aufrecht erhalten zu können, ist eine Steigerung der Budgetmittel um zumindest 10% erforderlich.“

Der Bundesminister für Finanzen lehnte mir gegenüber in einer Besprechung am 19.10.2005 eine Aufnahme dieser Erhöhung in einen Entwurf für eine Novelle zum BFG 2006 ab.

Zu 7 bis 10:

Im Budgetprovisorium für das Jahr 2007, das auf den Beträgen des BVA 2006 basiert, bestehen keine Steuerungsmöglichkeiten. In den Anträgen zu den  BVA-Entwürfen 2007 und 2008 wird eine Anhebung der Beträge in Aussicht genommen, die den von den Vereinen für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft selbst bekannt gegebenen Erfordernissen entspricht.

Für den finanziellen Mehrbedarf auf Grund des per 1.7.2005 in Kraft getretenen Heimaufenthaltsgesetzes wird im BVA 2007 vorzusorgen sein. Die Änderungen im Sachwalterrecht werden im Rahmen des SWRÄG 2006 per 1.7.2007 wirksam werden. Für den dadurch entstehenden finanziellen Mehrbedarf wird im BVA 2008 vorzusorgen sein. Die finanzielle Dotierung wird von den Ergebnissen der Budgetverhandlungen für die Jahre 2007 und 2008 abhängen.

. Jänner 2007

(Maga. Karin Gastinger)