667/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.06.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                            GZ: BMWF-10.000/0059-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 12. Juni 2007

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 689/J-NR/2007 betreffend Nebenbeschäftigungen, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 5 und 8:

Was den Bereich der Zentralleitung des Ressorts anlangt, wird für den Zeitraum von 2005 bis zum 28. Februar 2007 auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 686/J-NR/2007 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen, da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst seit dem 1. März 2007 besteht. Seither wurden bis zum Zeit­punkt der Anfragestellung keine Meldungen gemäß § 56 BDG erstattet.

 

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung folgende Nebenbeschäftigungen gemeldet (für 2005 und 2006 beziehen sich die Angaben auf jene Dienststellen, die seit 1. März 2007 in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fallen):

 

Dienstelle

2005

2006

2007

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

36

36

36

Geologische Bundesanstalt

1

2

4

Österreichische Akademie der Wissenschaften

0

0

0

Österreichisches Archäologisches Institut

0

1

1

Institut für Österreichische Geschichtsforschung

0

0

0

Geschäftsstelle des Fachhochschulrates

3

3

2

Österr. Studienzentrum f. Frieden und Konfliktlösung

0

0

0

Dokumentationsarchiv des Österr. Widerstandes

0

0

0

Wissenschaftsrat

1

1

0

Österr. Bibliothekenverbund u. Service Ges.m.b.H.

0

0

0

Kunsthaus Horn

0

0

0

Institut für China- und Südostasienforschung

0

0

0

Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie

0

0

0

Psych. Beratungsstelle für Studierende Wien

11

9

9

Psych. Beratungsstelle für Studierende Linz

2

2

2

Psych. Beratungsstelle für Studierende Graz

2

4

4

Psych. Beratungsstelle für Studierende Klagenfurt

1

2

2

Psych. Beratungsstelle für Studierende Innsbruck

2

3

3

Psych. Beratungsstelle für Studierende Salzburg

5

5

5

insgesamt

64

68

68

 

Zu den Universitäten ist anzumerken, dass die Zuständigkeit in Angelegenheiten der Meldung von Nebenbeschäftigungen von den den Universitäten zur Dienstleistung zugewiesenen öffent­lich-rechtlichen Bediensteten bei dem für jede Universität zur Besorgung der einschlägigen Dienstrechtsangelegenheiten eingerichteten „Amt der Universität“ liegt. Die zahlenmäßige Er­fassung aller Nebenbeschäftigungen für den angefragten Zeitraum könnte daher nur durch diese erfolgen und wäre mit einem aus verwaltungsökonomischer Sicht unvertretbar hohen Er­fassungsaufwand verbunden. Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung als oberste Dienstbehörde lässt sich aber eine Tendenz zu einer restriktiven Untersagungs­praxis der Ämter der Universitäten wahrnehmen.

 

Zu Frage 6:

Ab 1. März 2007 erfolgte im Bereich der Zentralleitung keine Untersagung von Nebenbe­schäftigungen, da keine derartigen Meldungen erstattet wurden. Für die Jahre 2005 und 2006 sowie bis 28. Februar 2007 wird auf die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen. Bei den dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zuzurechnenden nachgeordneten Dienststellen wurden in den Jahren 2005 bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung keine Nebenbeschäftigungen untersagt. Bei den Universitäten wären zahlenmäßige Angaben nur aufgrund von mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungs­aufwand verbundenen Erhebungen möglich (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 5 und 8).

 

Zu Frage 7:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt es neben den gesetzlichen Be­stimmungen keine Richtlinien betreffend Nebenbeschäftigungen.

 

Zu Frage 9:

Die Überprüfung erfolgt durch die sachlich zuständigen Abteilungen des Ressorts. Bei den Uni­versitäten liegt die Zuständigkeit zur Überprüfung beim jeweiligen Amt der Universität.

 

Zu Frage 10:

Nein, es sind keine mündlich gemeldeten Nebenbeschäftigungen zulässig.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.