671/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.06.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0054 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. JUNI 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Mag. Hubert Kuzdas,

Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2007, Nr. 725/J,

betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2007, Nr. 725/J, betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 


Zu Frage 1:

 

Noch am Tage des bekannt Werdens der Kollaudierung, das war der 7. November 2006, habe ich mich schriftlich an den damaligen Außenminister der Tschechischen Republik, Alexandr VONDRA, gewandt, mein Befremden zum Ausdruck gebracht und um umgehende schriftliche Information gebeten.

 

Zu Frage 2:

 

Mit Schreiben vom 10. November 2006 hat Außenminister VONDRA unter Anderem mitgeteilt, dass er das Staatsamt für Nukleare Sicherheit der Tschechischen Republik (SÚJB) ersucht hat, den Kollaudierungsbescheid zu übermitteln. Dies erfolgte am 27. November 2006 an die österreichische Botschaft in Prag.

 

Zur Frage 3:

 

Ja. Trotz des Umfangs des Bescheides und der Komplexität der Materie konnte die Übersetzung noch im Jahre 2006 abgeschlossen werden.

 

Zu Frage 4:

 

Der Bericht der österreichischen Experten zum technischen Workshop am Standort des KKW Temelín, das im September 2006 stattgefunden hatte, wurde am 11. Jänner 2007 veröffentlicht und – im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ dem SÚJB übermittelt. In der Folge wurde im Auftrag meines Hauses eine Übersichtsdarstellung (eine Gegenüberstellung von Zielen und Bewertung) unter Berücksichtigung aller zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Unterlagen erstellt. Diese Übersichtsdarstellung wurde im Rahmen der Parlamentarischen Temelín-Konferenz am 21. März 2007 präsentiert. Da die Tschechische Seite der österreichischen Einladung zur Teilnahme an dieser Parlamentarischen Temelín-Konferenz unter Verweis auf die gemischte parlamentarische Kommission nicht gefolgt ist, habe ich mit Schreiben vom 28. März gegenüber dem neuen Außenminister der Tschechischen Republik, Karel SCHWARZENBERG, nochmals deutlich gemacht, dass eine erhebliche Anzahl von Punkten als offen und ungelöst anzusehen ist. Darüber hinaus habe ich eindringlich ersucht, eine ausführliche schriftliche technische Stellungnahme zu veranlassen und der Republik Österreich ehest möglich zur Verfügung zu stellen. Diese Stellungnahme liegt nun vor und führte – neben anderen Überlegungen – dazu, dass die Bundesregierung am 16. Mai 2007 beschlossen hat, „der Tschechischen Republik in einer klaren und unmissverständlichen Aussage mitzuteilen, dass die tschechische Seite ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt“. Diese Mitteilung erfolgte durch gemeinsames Schreiben von Herrn Bundeskanzler und mir vom 4. Juni 2007 an den Premierminister der Tschechischen Republik, Mirek TOPOLANEK, unter Beilage der Expertenstellungnahme.

 

Zu Frage 5:

 

In der bereits erwähnten Sitzung des Ministerrates am 16. Mai 2007 hat die Bundesregierung auch die „Stellungnahme des Verfassungsdienstes und des Völkerrechtsbüros hinsichtlich völkerrechtlicher Möglichkeiten im Hinblick auf eine allfällige Nichterfüllung der im Anhang I der Vereinbarung von Brüssel’ enthaltenen Ziele durch die Tschechische Republik“ zur Kenntnis genommen. Es sei daran erinnert, dass diese Stellungnahme mit Beschluss des Ministerrates vom 3. März 2007 in Auftrag gegeben wurde.

 

Zu Frage 6:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundeskanzlers sowie der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich füge hinzu, dass die Stellungnahme des Verfassungsdienstes und des Völkerrechtsbüros zwischenzeitlich veröffentlicht wurde.

 

Zu Frage 7:

 

Unbeschadet der unterschiedlichen Ansichten hinsichtlich der Erfüllung der im Anhang I der „Vereinbarung von Brüssel“ vereinbarten Sicherheitsziele der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik hat die Tschechische Republik wiederholt deutlich gemacht, weiterhin an der Umsetzung der „Vereinbarung von Brüssel“ zu arbeiten und den intensiven Sicherheitsdialog mit Österreich fortzusetzen. Somit stellt sich die Frage einer einseitigen Aufkündigung der „Vereinbarung von Brüssel“ derzeit nicht.

 

 

Der Bundesminister: