673/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.06.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas und GenossInnen haben am 18. April 2007 unter Zl. 664/J-NR/2007 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit im Bezirk Mistelbach nach Erweiterung der Schengengrenzen“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1- 10

Die „Schengenerweiterung“ und der dadurch ermöglichte ungehinderte Personenverkehr bedingt im Bereich der Sicherheitsexekutive die Definition und Umsetzung weitreichender Strukturveränderungen, die sowohl national als auch international in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Nachbarstaat und der Europäischen Union ein mehrstufiges Maßnahmenpaket umfassen. So werden zum Teil bereits im benachbarten Staatsgebiet akkordierte Aktivitäten, wie beispielsweise der Einsatz von Verbindungsbeamten und Dokumentenberatern, die Unterstützung der Grenzkontrolle an der künftigen Schengener Außengrenze sowie die Durchführung gemischter Streifen und der Ausbau der gemeinsamen Polizeikooperationszentren gesetzt.

 

Darauf aufbauend wird im Inland ein vernetztes umfassendes Ausgleichsmaßnahmensystem entwickelt, das als Ersatz zum Entfall der Grenzkontrolle wesentlich verstärkte Überwachungsmaßnahmen primär im grenznahen Raum, in Ballungszentren sowie auf den Transitrouten im Straßen- und Schienenverkehr vorsieht.  Dabei ist österreichweit und somit auch in Niederösterreich respektive im  Bezirk Mistelbach die Schaffung von eigenen Organisationseinheiten bzw. Organisationsteilen (Verstärkung von bestehenden Dienststellen) vorgesehen. Die detaillierte organisatorische Implementierung und örtliche Situierung dieser Organisationseinheiten bzw. –teilen ist noch Gegenstand der in Ausarbeitung befindlichen Konzepte.

 

Die Personaldotierungen werden neben den berechtigten sozialen Interessen der Bediensteten entsprechend den sicherheits-, kriminal- und verwaltungspolizeiliche Gegebenheiten nach der Grenzöffnung vorgenommen werden.

 

Der geplante sukzessive Abbau der Grenzkontrolle und –überwachung sowie die Durchführung der Euro 2008, erfordern den Einsatz des überwiegenden Teiles des derzeitigen Grenzpersonals in den Grenzregionen bis in den Herbst 2008 mit entsprechend geänderten Aufgabenstellungen. Auf Basis der dann aktuellen polizeilichen Entwicklungen, werden die weiteren organisatorischen und personellen Maßnahmen unter möglichster Nutzung bestehender Infrastruktur gemäß den vorzitierten Kriterien gesetzt  werden.

 

Gegenstand der oben angeführten derzeitigen Konzepterstellung sind selbstverständlich auch die angesprochenen Punkte, wie beispielsweise die Verstärkung des  Polizeikooperationszentrums Drasenhofen, die verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Versorgung der A 5 sowie die verstärkte Durchführung der gemischten Streifen.

 

Die Errichtung bzw. Erhaltung von Kriminaldienstgruppen ist nicht unmittelbar Teil des Ausgleichsmaßnahmenkonzeptes. Das Ausmaß der in diesem Bereich eingesetzten Kräfte ist abhängig von der jeweiligen regionalen kriminalpolizeilichen Entwicklung und wird laufend angepasst.

 

 

 

Da die detaillierten, letztendlich erforderlichen Organisationsstrukturen und deren Personaldotierungen auf die sicherheits-, kriminal- und verwaltungspolizeiliche Entwicklung nach der Grenzöffnung sowie auf die Erfahrungswerte im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008 (temporäre Wiederaufnahme der Grenzkontrolle) abgestimmt werden, können vorerst keine konkreten Angaben über den organisatorischen Endausbau gemacht werden.

 

Zu den Fragen 11 und 12

Seitens des BM.I ist vorgesehen, auch nach dem Abbau der Grenzkontrolle im Rahmen des Streifen- und Überwachungsdienstes unter Nutzung der Terminals selektive Kontrollen durchzuführen.