676/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
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Unterricht, Kunst und Kultur
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0061-III/4a/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 13. Juni 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 686/J-NR/2007 betreffend Nebenbeschäftigungen, die die Abg. Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 23. April 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Die Anzahl der Meldungen von erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen in der Zentralstelle stellt sich bezogen auf die angefragten Zeiträume wie folgt dar:
im Jahr 2005: 12 (davon 3 Beendigungen gemeldet)
im Jahr 2006: 5 (davon eine Beendigung gemeldet)
im Jahr 2007: 1
Bei keiner dieser Nebenbeschäftigungen handelte es sich um eine Tätigkeit gemäß § 56 Abs. 5 BDG 1979.
Die Meldungen über den Beginn von erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen werden den nachgeordneten Dienststellen direkt übermittelt. Für den Bereich der nachgeordneten Dienststellen beziehen sich die Fragestellungen nach erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen auf elektronisch nicht abfragbare Merkmale. Mangels einer elektronischen Erfassung wäre die händische Durchsicht aller Personalakten des nachgeordneten Bereichs erforderlich. Ich ersuche um Verständnis, dass angesichts dieses nicht vertretbaren Verwaltungsaufwandes von einer Beantwortung in diesem Teilbereich abgesehen wird.
Zu Frage 6:
Die Ausübung der Nebenbeschäftigung wurde in keinem dieser Fälle untersagt.
Zu Fragen 7 und 9:
Es gibt keine gesonderten Richtlinien. Die Sichtung und Prüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigung wird im Anlassfall von der Personalabteilung vorgenommen.
Zu Frage 8:
Seit 2002 sind keine entsprechenden Meldungen eingelangt.
Zu Frage 10:
Mündlich gemeldete Nebenbeschäftigungen sind nicht zulässig.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.