677/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

GZ: BMWF-10.000/0076-C/FV/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 16. Juni 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 842/J-NR/2007 betreffend Einführung einer Trimesterregelung an österreichischen Hochschulen, die die Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen am 15. Mai 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Derzeit ist nicht an eine Änderung der im Universitätsgesetz 2002 vorgesehenen Einteilung des Studienjahres gedacht. Aufgabe der Universitäten ist nicht nur die Berufsvorbildung, also der so genannte Studienbetrieb, sondern die Universitäten und damit das Universitätspersonal haben zahlreiche weitere Aufgaben, die insbesondere in § 3 des Universitätsgesetzes 2002 genannt sind, vor allem auch Forschung und Erschließung der Künste. Eine ganzjährige Organisation des Studienbetriebes hätte zwar eine bessere Auslastung der Räume und der Infrastruktur zur Folge. Aufgaben der Universitäten, die derzeit üblicherweise in der lehrveranstaltungsfreien Zeit erfüllt werden, so seien beispielsweise „Sommeruniversitäten“ oder „Kinderuniversitäten“ genannt, die auch den in § 3 Universitätsgesetz 2002 genannten Aufgaben „Weiterbildung“ bzw. „Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten“, dienen, könnten aber möglicherweise nur noch eingeschränkt wahrgenommen werden. Das Semestersystem hat sich – auch international – bewährt, eine Abschaffung erscheint nicht erforderlich.
Zu Frage 2:
Die im Universitätsgesetz 2002 genannten Universitäten können autonom über die Einteilung des Studienjahres – im Rahmen des Semestersystems – entscheiden. Gemäß § 52 des Universitätsgesetzes 2002 hat der jeweilige Senat nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu erlassen. Vorgabe ist lediglich, dass das Studienjahr am 1. Oktober beginnt und am 30. September des folgenden Jahres endet.
Was die Privatuniversitäten anlangt, so können diese die Einteilung des Studienjahres frei gestalten. Die meisten folgen der klassischen Einteilung in Winter- und Sommersemester, manche weichen aber auch davon ab.
Zu Fragen 3 und 4:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.