679/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Frau                                                                                          Geschäftszahl:        BMUKK-10.000/0066-III/4a/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                         Wien, 19. Juni 2007

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 721/J-NR/2007 betreffend finanzieller Nutzen des Bundeslandes Kärnten vom Österreichischen Bundesstaat, die die Abg. Maga. Melitta Trunk und GenossInnen am 26. April 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Es darf um Verständnis ersucht werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Jahre 2007 und 2008 zu Fragen nach finanziellen Förderungen, Subventionen und sonstigen Zuwendungen für das Bundesland Kärnten sowie die Kärntner Gemeinden nur schwerlich Auskunft gegeben werden kann. Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass dem Land bzw. den Gemeinden als Gebietskörperschaft(en) gesetzlich keine Förderungen, Subventionen und sonstige Zuwendungen außer im Rahmen des Finanzausgleiches geleistet werden, sondern in der Regel an natürliche und private juristische Personen. In diesem Sinne stellen die Leistungen an die Gebietskörperschaften selbst nur einen kleinen Teil dessen dar, was an Förderungen, Subventionen und sonstigen Zuwendungen insgesamt im Land wirksam wird.

 

Gemäß § 4 des Finanzausgleichsgesetzes (2005), BGBl. I Nr. 156/2004 idgF., ersetzt der Bund den Ländern die Kosten für die Lehrer an allgemein bildenden bzw. berufsbildenden Pflicht­schulen im jeweils vorgesehenen Ausmaß. Diese Ersätze für die „Landeslehrer“ sind den Bundesländern aufgrund ihrer monatlichen Anforderungen so rechtzeitig bereit zu stellen, dass die Auszahlung der Bezüge zum Fälligkeitstag gewährleistet ist. Abweichungen zwischen dem genehmigten Stellenplan und den tatsächlich besetzten Planstellen (Rückforderungen aus den Stellenplanüberschreitungen) sind nur im Rahmen der Abrechnung nach Abschluss des Schul­jahres möglich. Es erfolgt keine bundesländerweise Budgetierung ex ante, sondern nur für die Summe der VA-Ansätze 1/12757 (APS) und 1/12857 (BS). Somit kann für die Budgetjahre 2007 und 2008 keine gesonderte Budgetposition für das Bundesland Kärnten angegeben werden.

 

Im Rahmen des Austrian School Network wird auch das Kärntner Schulnetz (Pflichtschul­bereich) mit Internet-Connectivity versorgt. Der genaue Aufwand für die in Landes- bzw. Gemeindeträgerschaft stehenden Kärntner Schulen kann aufgrund der Österreich-Gesamt­zahlung nicht erschlossen werden.

 

An allgemeinen Fördermöglichkeiten für das Bundesland Kärnten bzw. die Kärntner Gemeinden (im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung) kommen folgende allgemeine Instrumentarien im Ressortbereich in Betracht, wobei wiederum darauf hinzuweisen ist, dass gesonderte VA-Ansätze für das Bundesland bzw. die Gemeinden in Kärnten nicht bestehen:

 

Denkmalschutz und Denkmalpflege:

Entsprechend § 32 des Denkmalschutzgesetzes, BGBl. Nr. 533/1923 idgF., iVm den Allge­meinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln könnten grundsätzlich auch das Bundesland Kärnten bzw. die Kärntner Gemeinden aus diesen Titeln objektbezogene Förderungen beantragen. Die Subventionen werden aus den VA-Ansätzen 1/12476 und 1/12486 geleistet. Derzeit sind keine Restauriervorhaben aktuell, bei welchen das Land Kärnten oder eine Kärntner Gemeinde als Subventionswerber bzw. –werberin auftritt.

 

Öffentliches Büchereiwesen:

Auf Basis des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volks­büchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973 idgF., iVm den einschlägigen Richt­linien für Förderungen für Öffentliche Büchereien sind Förderungen ua. für den Ausbau des Medienbestandes sowie für Aktivitäten zur Leseförderung und Literaturvermittlung grundsätzlich für jede Stadt- und Gemeindebücherei möglich (VA-Ansatz 1/12216). Wie in den Vorjahren sind im Rahmen der bundesweiten Büchereiförderung auch für 2007 und 2008 Förderungen für Öffentliche Büchereien der Kärntner Gemeinden geplant; konkrete Angaben können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

 

Museale Förderungen:

Da – abgesehen von den Bundesmuseen – Museumsangelegenheiten in den Aufgabenbereich der Länder fallen, subventioniert der Bund Landes- und Gemeindemuseen grundsätzlich nicht, sondern diese sowie Museen anderer Einrichtungen nur unter der Voraussetzung, dass ihnen überregionale Bedeutung zukommt. Hinsichtlich der diesbezüglichen Richtlinien wird auf http://www.bmukk.gv.at/kultur/museen_foerd.xml hingewiesen (VA-Ansatz 1/12456). Dement­sprechend wurde im Jahr 2007 der Stadtgemeinde Bleiburg, Werner Berg Museum, ein Betrag von 10 000 € bewilligt.

 

Kunstförderung:

Wenngleich die unter http://www.bmukk.gv.at/kunst/index.xml veröffentlichten Kunst-Förderungsprogramme primär allen österreichischen Künstlerinnen und Künstlern, sowie allen österreichischen Kunst- und Kulturvereinen - daher auch den Kärntner Künstlerinnen und Künstlern, sowie den Kärntner Kunst- und Kulturvereinen – offen stehen, kann der Bund nach Maßgabe des § 3 Abs. 4 des Kunstförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1988 idgF., den Ankauf von Kunstwerken durch Landes- und Gemeindegalerien durch Zuschüsse fördern, wenn dies im gesamtösterreichischen Kunstinteresse gelegen ist.

 

Konkret betroffen sind ausschließlich Ankäufe des Museums Moderner Kunst Kärnten, welches eine nachgeordnete Dienststelle der Kärntner Landesregierung ist. Die letzte Anweisung von Bundesmitteln für Ankäufe durch das genannte Museum in der Höhe von 36 500 € fand im Jahr 2005 statt; das Museum realisierte die Ankäufe erst 2006, sodass es im Jahr 2006 zu keiner weiteren Ausschüttung von Bundesmitteln kam. Die Vorschläge für 2007 befinden sich erst in Bearbeitung; konkrete Angaben können zum gegenwärtigen Zeitpunkt sohin nicht gemacht werden.

 

Hinsichtlich Förderprogramme der Europäischen Union im Kulturbereich und aktueller Aus­schreibungen wird auf die Website des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Cultural Contact Points Austria http://www.ccp-austria.at/ hingewiesen, wobei entsprechend der einschlägigen Spezifikationen für förderfähige Einrichtungen „öffentliche oder private Ein­richtungen“ begünstigt werden können. Die wichtigsten Förderprogramme für EU-Kulturprojekte sind:

-     Programm KULTUR (2007-2013): Dieses Programm ist von der EU mit einem Budget von 400 Mio. € ausgestattet. Für kulturelle Kooperationsprojekte kann in Ergänzung zur natio­nalen Kofinanzierung ein EU-Zuschuss von max. 50% der Projektkosten beantragt werden. Dieser EU-Zuschuss beträgt bei einer Laufzeit von maximal zwei Jahren 50 000 bis 200 000 €; bei einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren 200 000 bis 500 000 € pro Jahr.

-     Programm Europa für Bürger (2007-2013): Aus einem Gesamtbudget von 215 Mio. € werden Städtepartnerschaften, Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Ver­anstaltungen mit Öffentlichkeitswirkung, Studien sowie Gedenkstätten für Opfer des Natio­nalsozialismus und des Stalinismus unterstützt. Während die EU-Zuschüsse für Städte­partnerschaften im Wesentlichen im Form von Pauschalbeträgen gewährt werden, können für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, oder für zivilgesellschaftliche Organisationen Betriebskostenzuschüsse von maximal 80% der förderfähigen Kosten in einer Größenordnung von 60 000 bis 250 000 € beantragt werden.

-     Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008: Das EU-Programm für dieses Schwer­punktjahr ist insgesamt mit einem Budget von 10 Mio. € dotiert. Zusätzlich zu Aktivitäten auf Ebene der Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission die Unterstützung von 8 bis 10 symbolträchtigen europaweiten Projekten ausgeschrieben und dafür ein Budget von 2,4 Mio. € zur Verfügung gestellt. Gefördert werden maximal 80% der förderfähigen Kosten, wobei der EU-Zuschuss mindestens 200 000 € und maximal 400 000 € beträgt.

 

Im Rahmen des Programms KULTUR 2000 bzw. des Aktionsprogramm für aktive europäische Bürgerschaft 2003-2006 (Vorläuferprogramm von „Europa für Bürger“) wurden in den Jahren 2005 und 2006 keine Projekte des Bundeslandes bzw. der Gemeinden Kärntens unterstützt. Aussagen für 2007 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

 

Zu Frage 4:

Im Bundesland Kärnten bestehen derzeit in Bundesträgerschaft 20 allgemein bildende höhere Schulen, 20 berufsbildende mittlere und höhere Schulen sowie eine Bildungsanstalt für Kinder­gartenpädagogik. Weiters ist eine Pädagogische Akademie bzw. ein Pädagogisches Institut des Bundes in Kärnten zu berücksichtigen.

 

Der Bund als Eigentümer bzw. Träger hat für den Lehrkräfteaufwand in den genannten Schul­arten des Bundes in Kärnten für das Schuljahr 2007/08 ein Werteinheiten-Kontingent von 55 137 zugeteilt. Bei Bewertung einer Werteinheit mit rd. 3 000 € ist der finanzielle Aufwand mit rd. 165,4 Mio. € zu beziffern.

 

Auf den Sachaufwand der Kärntner allgemein bildenden höheren Bundesschulen entfallen beim einschlägigen VA-Ansatz 1/1270 im Jahre 2007 insgesamt rd. 5 066 000 €. Davon sind rund 166 000 € außerordentlichen Investitionen, wie zB. dem Ausbau der IT-Ausstattung sowie Ein­richtungs- und Ausstattungsmaßnahmen infolge von Funktionsadaptierungen am BORG Althofen sowie am BG und BRG Völkermarkt gewidmet. Substanzielle Zahlen für das Jahr 2008 können erst im Spätherbst 2007 auf Basis der dann aktualisierten Budgetausgangsdaten geliefert werden.

 

Hinsichtlich des Sachaufwandes im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik entfallen bei den einschlägigen VA-Ansätzen 1/1280, 1/1281, 1/1282 sowie 1/1291 im Jahre 2007 insgesamt rd. 7 860 000 €:

12803

569 000 €

12808

2 406 000 €

12813

370 000 €

12818

1 601 000 €

12823

801 000 €

12828

1 836 000 €

12913

40 000 €

12918

237 000 €

Summe

7 860 000 €

 

Substanzielle Zahlen für das Jahr 2008 können derzeit noch nicht bekannt gegeben werden.

 

Im Jahr 2007 werden bei den einschlägigen VA-Ansätzen 1/1290 bzw. 1/1294 (voraussichtlich) insgesamt rund 725 000 € auf den Sachaufwand der Pädagogischen Akademie bzw. des Päda­gogisches Institut des Bundes in Kärnten entfallen, wobei hinsichtlich dieser Zahlenangaben die aufgrund des Hochschulgesetzes 2005 mit 1. Oktober 2007 erfolgende Implementierung der Pädagogischen Hochschule Kärnten zu berücksichtigen ist. Dementsprechend können auch substantielle Zahlenangaben für das Jahr 2008 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getätigt werden.

 

Hinsichtlich der vorstehend genannten Bildungseinrichtungen in Bundesträgerschaft werden weiters zentral rd. 248 Planstellen für das Verwaltungspersonal (zB. Rechnungsführer, Schreib­kräfte, Magazineure, Reinigungskräfte) zur Verfügung gestellt. Zumal diese Planstellen auf unterschiedliche (schulartenbezogene) Planstellenbereiche verteilt sind, weiters unter­schiedlichste Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen (einschließlich Dienstklassen-System) betroffen sind, kann der entsprechende Personalaufwand nur mit einem nicht vertretbaren Ver­waltungsaufwand erhoben werden, sodass von einer Beantwortung in diesem Teilbereich abge­sehen wird.

 

An Schulbehörden des Bundes sind der Landeschulrat für Kärnten und 10 Bezirksschulräte in Kärnten zu benennen. Im Jahr 2006 verfügte der Landesschulrat für Kärnten über 112 Bedienstete. Darin inkludiert Schulpsychologie und Schulaufsicht (Landesschulinspektoren, Fachinspektoren). In den Bezirksschulräten waren unter Einbeziehung der Schulaufsicht (Bezirksschulinspektoren) insgesamt 29 Personen beschäftigt. Die Gesamtzahl aller Beschäftigten beträgt demnach 141. Im Budgetjahr 2006 erhielt der Landesschulrat für Kärnten 6 443 779,72 € überwiesen:

 

UT 0 (Personal)

 

5 219 953,82 €

UT 3 (Anlagen)

 

156 349,43 €

UT 7 (gesetzl. Aufwendungen)

 

320 400,00 €

UT 8 (Aufwendungen)

 

747 076,47 €

 

Aus der Gesamtsumme von 6 443 779,72 € leitete der Landesschulrat im Rahmen der UT 3 12 348,87 € und im Rahmen der UT 8 119 353,38 € an die Bezirksschulräte weiter. Ausgaben im Zusammenhang mit den UT 0 und 7 fallen in den Budgets der Bezirksschulräte nicht an.

 

Das Bundesdenkmalamt unterhält als dezentralisierte Abteilung in Klagenfurt das sogenannte „Landeskonservatorat für Kärnten“, für welche grundsätzlich acht Dienstposten vorgesehen sind. Als dezentralisierte Abteilung verfügt das Landeskonservatorat über kein eigenständiges Budget.

 

Für die räumliche Unterbringung der genannten Schulen bzw. Einrichtungen des Bundes im Bildungsbereich, im Bundesland Kärnten, sind in den Jahren 2007 und 2008 die nachstehend genannten Aufwendungen veranschlagt, wobei festzuhalten ist, dass über die Mietzins­zahlungen (Z 1 und 2) auch alle Kosten von Baumaßnahmen (Neubau, Zubau und General­sanierung von Bestandsgebäuden), einschließlich Finanzierungskosten, finanziert werden:

 

1. Anmietungen bei der BIG (VA-Ansatz 1/12018/7024):

 

2007

2008

Normmieten

14 720 000,00 €

15 200 000,00 €


Zuschlagsmieten

87 000,00 €

90 000,00 €

Betriebskosten

1 902 000,00 €

2 100 000,00 €

 

2. Anmietungen bei Dritten (kooperative Schulraumbeschaffung, VA-Ansatz 1/12008/7020/100):

 

2007

2008

 

2 040 000,00 €

4 481 000,00 €

 

3. Instandhaltungsbudgets (VA-Ansatz 1/12018/6142):

Die Landesschulräte sind für die laufende Instandhaltung im Inneren (bei Anmietungen Dritter meist auch im Äußeren), einschließlich notwendiger Funktionsadaptierungen in allen Schul­gebäuden, im eigenen Wirkungsbereich zuständig. Das jährliche Instandhaltungsbudget beträgt für 2007 und 2008 je ca. 2,5 Mio. €

 

Weiters werden im Jahr 2007 im Rahmen der kooperativen Schulraumbeschaffung (siehe Z 2) folgende Großbauvorhaben gestartet: BSZ Wolfsberg, BSZ Feldkirchen und BSZ Treibach-Althofen.

 

Zu Frage 5:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage Nr. 722/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.