68/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0100-I/4/2006

Anschrift:

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien

                                                                  

Erledigungstext:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 87/J vom 22. November 2006 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist wiederholt darauf hinzuweisen, dass sich diese Bundesregie­rung stets überaus bemüht gezeigt hat, die Kosten der Verwaltung durch Straffung von Abläufen und Verschlankung der Organisation zu minimieren.

 

In meinem Ressort wurde und wird diesen Erfordernissen durch die seit Jahrzehnten tiefgreifendste Reform der Finanzverwaltung Rechnung getragen. Zielsetzung der angesprochenen Reform ist es, in der Finanzverwaltung eine nachhaltige und bürgerInnenorientierte Qualitätssteigerung mit einer zu­kunftsorientierten Organisationsstrukur zu schaffen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren. Eckdaten auf dem Weg zur modernsten Finanzver­waltung Europas sind dabei die Konzentration auf Kernaufgaben, BürgerInnennähe und Serviceorientierung, Leistungsfähigkeit, Qualität, ge­ringe Kosten, Transparenz, Gerechtigkeit und eine neue Unternehmens­kultur. Angestrebt wird daher eine flexible, lernende Organisation für komplexe Aufgabenstellungen. Dazu ist es notwendig, den eingeschlagenen Weg einer umfassenden Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation fortzusetzen. Im Übrigen erlaube ich mir in diesem Zusammenhang auf meine ausführliche Beantwortung von Fragestellungen zur Organisationsreform in der Anfrage Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 zu verweisen.

 

Entsprechende Erwägungen, insbesondere hinsichtlich Qualitätssteigerung und gleichzeitiger Kostenminimierung, finden selbstverständlich auch überall dort Berücksichtigung, wo dem Bundesministerium für Finanzen eine Mit­wirkungsbefugnis bzw. Ingerenzmöglichkeit hinsichtlich externer Personal­entscheidungen zukommt.

 

Des Weiteren sei der Beantwortung der konkreten Fragestellungen erläuternd vorausgeschickt, dass Wiederbestellungen von Funktionsträgern – den For­mulierungen der Anfrage entsprechend - nicht unter den Begriff "Neube­stellungen" zu subsumieren waren.

 

Im Folgenden erlaube ich mir nunmehr die konkreten Fragen wie folgt zu beantworten:

 

Zu 1., 2., 4. und 5.:

 

Grundsätzlich möchte ich der Beantwortung dieser Fragestellungen voraus­schicken, dass sich ressortinterne Neubesetzungen wie auch die Schaffung von neuen Positionen nach dem Stellenplan, dem entsprechenden Minister­ratsbeschluss, der die Einsparungsquote für das Ressort festsetzt, den Ressortbedürfnissen und nach Abgängen orientieren. In diesem Sinne hat sich mein Ressort an alle diese Vorgaben gehalten.

 

Zur Klarstellung wird weiters darauf hingewiesen, dass sich die nachfolgen­den Aufstellungen nur auf die Zentralleitung und – aufgrund des damit ver­bundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes – nicht zusätz­lich auch auf nachgeordnete Dienststellen beziehen.

 

Neubesetzungen beschränkt auf Leitungsfunktionen gemäß § 2 des Aus­schreibungsgesetzes, BGBl. Nr. 85/1989 (Frage 1 a ):

 

Organisa-tionseinheit

 

bestellt

frühere Funktion

II/11

VB/v1 Mag. Clemens MUNGENAST

1.9.2006

Ass. Leiter Sektion II

III/6

Bea. Mag. Gerlinde WAGNER

1.10.2006

Ass. Leiter Sektion. III

V/2

ORat Mag. Erich WALDECKER

2.2.2006

Stv. Leiter V/2

V/5

MRat Dr. Wilhelm SCHACHEL

1.4.2006

Stv. Leiter V/5

V/6

VB/SV Erich ALBRECHTOWITZ

23.6.2006

Stabstellenleiter in derAbt. V/1

VI

Univ-Doz. Dr. Peter QUANTSCHNIGG

1.2.2006

Generalsekretär

VI/6

Univ-Doz. DDr. Gunter MAYR

24.2.2006

Stv. Leiter VI/14 (nunmehr VI/1)

VI/16

Hofrat Dr. Franz REGER (SZK Mitte)

7.9.2006

Leiter Fachbereich SVE

VI/A

AL Mag. Bernadette GIERLINGER

18.8.2006

Leiterin Abt. VI/14 (nunmehr VI/1)

 

 

Erläuternd erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Leitung der Gruppe VI/A (ehemals IV/A) – diese zugeordnet der bereits 2005 eingerichteten Sektion VI - durch die Bestellung von Herrn Univ.-Doz.
Dr. Peter Quantschnigg zum Generalsekretär bzw. Sektionschef nachzubesetzen war. Bei allen übrigen Funktionsbesetzungen laut obiger Aufstellung handelt es sich um Nachbesetzungen nach Ruhestandsversetzungen bzw. sonstigem Ausscheiden der bisherigen Funktionsinhaber.

 

Neuschaffung von Positionen (Frage 1.b):

 

Im Anfragezeitraum wurde im Bereich der Zentralleitung meines Ressorts lediglich die Abteilung II/11 – diese zeigt sich für Verwaltungskosten in Unternehmen durch staatliche Regulierung zuständig - mit Wirksamkeit vom 16. Mai 2006 neu geschaffen.

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung im Hinblick auf nachgeordnete Dienst­stellen ist – wie bereits eingangs dargelegt - aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

 

Neubesetzungen (Frage 2.a)

 

Ich erlaube mir an dieser Stelle grundsätzlich vorauszuschicken, dass Hand­lungen von Unternehmensorganen nicht Gegenstand parlamentarischer An­fragen sein können. Das Interpellationsrecht kann sich bei einer wirtschaft­lichen Tätigkeit durch Organe einer selbständigen juristischen Person nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Insoweit sich die Fragestellungen 2 bis 15 daher auf Neubesetzungen oder Schaffung von neuen Funktionen auf die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Kapitalgesellschaften, Körper­schaften etc., beziehen, wird im Einzelnen daher auf jene Leitungsfunktionen gemäß § 1 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, Bezug ge­nommen, bei denen dem Bundesministerium für Finanzen eine Mitwirkung zukommt, sohin Leitungsfunktionen die in der Ingerenz des Bundesminis­teriums für Finanzen liegen.

 

Funktion

 

bestellt

 

frühere Funktion

Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) –

Geschäftsführer

Dipl. Ing. Roland JABKOWSKI

Gesellschafterbeschluss

vom 21. April 2006

zuletzt interi­mistischer Ge­schäftsführer BRZ GmbH, zuvor externe Tätigkeit

Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) –Geschäftsführer

Mag. Christine SUMPER-

BILLINGER

Gesellschafterbeschluss vom 24. Oktober 2006

zuletzt Ministerbüro

Bundesbeschaffung GmbH (BBG) –

Geschäftsführer

Mag. Hannes HOFER

Gesellschafterbeschluss vom 15. Mai 2006

zuletzt Ministerbüro

Österreichische Bundes­finanzierungsagentur (ÖBFA) - Geschäftsführer

Kurt SUMPER, MBA

Gesellschafterbeschluss vom 27. September 2006

zuletzt externe Tätigkeit

 

 

Neuschaffung von Positionen (Frage 2.b):

 

Neue Positionen wurden im Anfragezeitraum 1. Jänner 2006 bis 22. November 2006 nicht geschaffen.

 

Zu 3.:

 

Wie bereits aus der Beantwortung der Fragestellungen 1, 2, 4 und 5 ersicht­lich, wurde keine der oben angeführten, neu geschaffenen bzw. neu besetzten Positionen durch Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen meines Büros oder des Büros von Herrn Staatssekretär Finz besetzt.

 

An gleicher Stelle ist ebenfalls ersichtlich, dass je eine Geschäftsführer­position der BRZ GmbH und der BBG durch eine Mitarbeiterin bzw. durch einen Mitarbeiter des Ministerbüros neu besetzt wurde.

 

Zu 6.:

 

Sämtliche der unter 1 angeführten Funktionen wurden nach den Bestimmungen der §§ 2 ff des Ausschreibungsgesetzes öffentlich ausge­schrieben.

 

Auch bei sämtlichen unter 2 angeführten Neubesetzungen war gemäß § 1 des Stellenbesetzungsgesetzes eine Stellenausschreibung erforderlich und selbst­verständlich durchgeführt.

 

Zu 7.a und 8.:

 

Bei sämtlichen unter 1 angeführten Neubesetzungen wurden gemäß § 7 des Ausschreibungsgesetzes Begutachtungskommissionen im Einzelfall einge­richtet. Diese Begutachtungskommissionen bestanden – der vorzitierten Ge­setzesbestimmung entsprechend – aus zwei von mir als Leiter der zustän­digen Zentralstelle bestellten Mitgliedern, von denen eines jeweils mit dem Vorsitz betraut war sowie je einem Mitglied, das von der GÖD und ZAUS ent­sandt wurde. Weiters nahm jeweils der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bzw. eine Vertreterin mit beratender Stimme teil.

 

Ebenfalls bei sämtlichen unter 2 angeführten Neubesetzungen wurden Be­setzungskommissionen eingerichtet. Diese Besetzungskommissionen bestan­den im Einzelnen aus nachfolgenden Personen:

 

BRZ GmbH

Dkfm. Rainer Wieltsch, SC Dr. Arthur Winter, Dr. Johannes Ranftl

 

BBG

Dkfm. Michael Gröller, SC Dr. Gerhard Steger, Dr. Johannes Ranftl

 

ÖBFA

SC Dr. Gerhard Steger, Mag. Hannes Hofer, Dr. Johannes Ranftl

 

 

 

Zu 7.b, 9. und 10.:

 

Bei den unter 1 angeführten ressortinternen Neubesetzungen wurden in keinem Fall Personalberatungsunternehmen beigezogen.

 

In den Fällen der Neubesetzungen der Geschäftsführerpositionen der BRZ GmbH und der ÖBFA wurde jeweils die PMC International Personal- und Management-Beratung GmbH (PMC) als Beratungsunternehmen beigezogen, wobei sich die Kosten für die im Einzelfall herangezogenen Personal­beratungsunternehmen wie folgt beziffern:

 

BRZ GmbH

€ 42.000,-- (inkl. MWST)

für zwei Geschäftsführer

Kostentragung durch BRZ GmbH

ÖBFA

€ 21.000,-- (inkl. MWST)

für einen Geschäftsführer

Kostentragung durch BMF

 

Zu 11.:

 

Die Besetzungen der in den unter 1 genannten Fällen erfolgten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Demgemäß erfolgte die Besetzung der Abtei­lungsleiter auf unbestimmte Zeit und die den Funktionsgruppen A1/7 bis A1/9 zugeordneten Funktionen befristet auf die Dauer von fünf Jahren.

 

Die Bestellung zu Geschäftsführern ist jeweils auf die gesetzlich normierte Höchstfrist erfolgt.

 

Im Übrigen ersuche ich um Verständnis, dass nähere Details aus daten­schutzrechtlichen Gründen nicht bekanntgegeben werden können.

 

Zu 12.:

 

In den unter 1 genannten Postenneubesetzungen kam es in keinem Fall zu Einsprüchen oder Beschwerden durch Personalvertretungen, Betriebsrats­körperschaften oder MitbewerberInnen.

 

Bei den unter 2 angeführten Fällen sind aufgrund der einschlägigen gesetz­lichen Bestimmungen keine derartigen Einsprüche oder Beschwerden möglich.

 

Zu 13. bis 15.:

 

Vorzeitige Verlängerungen vor Ablauf einer Geschäftsführer- bzw. Aufsichts­ratsfunktion sind im Anfragezeitraum nicht erfolgt.

 

Betreffend ressortinterne Dienstverhältnisse wurde im Bereich der Zent­ralleitung lediglich der befristete Dienstvertrag des Leiters der Sektion I, Dipl.-Soz. Dipl.-Kfm. Michael Svoboda, vorzeitig vor seinem regulären Ablauf verlängert. Die Begründung liegt darin, dass im Zuge der Reform der Finanz­verwaltung nunmehr auch ein umfassendes Reformprogramm der ver­schiedenen Querschnittfunktionen im Ressort gestartet wurde. Dies betrifft insbesondere auch Bereiche der Sektion I (wie z.B. Büroorganisation und
-flächenmanagement, Beschaffung und Infrastruktur, Personal und Weiter­bildung, Beteiligungen sowie Controlling und Haushaltsverrechnung im Ressort), für die vielversprechende Ansätze der zentralen Ordnungspolitik und Shared Services formuliert und teilweise umgesetzt wurden. Zur Sicher­stellung des Erfolges der begonnenen Maßnahmen ist Kontinuität in der Führung und Weiterentwicklung der genannten Bereiche sowie der Um­setzungsverantwortung für die angestrebten Änderungen erforderlich. Mit Sektionsleiter Dipl.-Soz. Dipl.-Kfm. Michael Svoboda, der als Kompetenzträger für Konzernorganisation bei der Erstellung des Reformprogramms wesentlich mitgewirkt sowie zu dessen Umsetzung beigetragen hat, ist die erforderliche Kontinuität sichergestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Karl-Heinz Grasser eh.