68/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0100-I/4/2006
Anschrift:
„Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 87/J vom 22. November 2006 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Personalrochaden und Neubestellungen im Umfeld der Nationalratswahlen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist wiederholt darauf hinzuweisen, dass sich diese Bundesregierung stets überaus bemüht gezeigt hat, die Kosten der Verwaltung durch Straffung von Abläufen und Verschlankung der Organisation zu minimieren.
In meinem Ressort wurde und wird diesen Erfordernissen durch die seit Jahrzehnten tiefgreifendste Reform der Finanzverwaltung Rechnung getragen. Zielsetzung der angesprochenen Reform ist es, in der Finanzverwaltung eine nachhaltige und bürgerInnenorientierte Qualitätssteigerung mit einer zukunftsorientierten Organisationsstrukur zu schaffen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren. Eckdaten auf dem Weg zur modernsten Finanzverwaltung Europas sind dabei die Konzentration auf Kernaufgaben, BürgerInnennähe und Serviceorientierung, Leistungsfähigkeit, Qualität, geringe Kosten, Transparenz, Gerechtigkeit und eine neue Unternehmenskultur. Angestrebt wird daher eine flexible, lernende Organisation für komplexe Aufgabenstellungen. Dazu ist es notwendig, den eingeschlagenen Weg einer umfassenden Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation fortzusetzen. Im Übrigen erlaube ich mir in diesem Zusammenhang auf meine ausführliche Beantwortung von Fragestellungen zur Organisationsreform in der Anfrage Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 zu verweisen.
Entsprechende Erwägungen, insbesondere hinsichtlich Qualitätssteigerung und gleichzeitiger Kostenminimierung, finden selbstverständlich auch überall dort Berücksichtigung, wo dem Bundesministerium für Finanzen eine Mitwirkungsbefugnis bzw. Ingerenzmöglichkeit hinsichtlich externer Personalentscheidungen zukommt.
Des Weiteren sei der Beantwortung der konkreten Fragestellungen erläuternd vorausgeschickt, dass Wiederbestellungen von Funktionsträgern – den Formulierungen der Anfrage entsprechend - nicht unter den Begriff "Neubestellungen" zu subsumieren waren.
Im Folgenden erlaube ich mir nunmehr die konkreten Fragen wie folgt zu beantworten:
Zu 1., 2., 4. und 5.:
Grundsätzlich möchte ich der Beantwortung dieser Fragestellungen vorausschicken, dass sich ressortinterne Neubesetzungen wie auch die Schaffung von neuen Positionen nach dem Stellenplan, dem entsprechenden Ministerratsbeschluss, der die Einsparungsquote für das Ressort festsetzt, den Ressortbedürfnissen und nach Abgängen orientieren. In diesem Sinne hat sich mein Ressort an alle diese Vorgaben gehalten.
Zur Klarstellung wird weiters darauf hingewiesen, dass sich die nachfolgenden Aufstellungen nur auf die Zentralleitung und – aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes – nicht zusätzlich auch auf nachgeordnete Dienststellen beziehen.
Neubesetzungen beschränkt auf Leitungsfunktionen gemäß § 2 des Ausschreibungsgesetzes, BGBl. Nr. 85/1989 (Frage 1 a ):
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Organisa-tionseinheit |
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bestellt |
frühere Funktion |
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II/11 |
VB/v1 Mag. Clemens MUNGENAST |
1.9.2006 |
Ass. Leiter Sektion II |
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III/6 |
Bea. Mag. Gerlinde WAGNER |
1.10.2006 |
Ass. Leiter Sektion. III |
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V/2 |
ORat Mag. Erich WALDECKER |
2.2.2006 |
Stv. Leiter V/2 |
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V/5 |
MRat Dr. Wilhelm SCHACHEL |
1.4.2006 |
Stv. Leiter V/5 |
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V/6 |
VB/SV Erich ALBRECHTOWITZ |
23.6.2006 |
Stabstellenleiter in derAbt. V/1 |
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VI |
Univ-Doz. Dr. Peter QUANTSCHNIGG |
1.2.2006 |
Generalsekretär |
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VI/6 |
Univ-Doz. DDr. Gunter MAYR |
24.2.2006 |
Stv. Leiter VI/14 (nunmehr VI/1) |
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VI/16 |
Hofrat Dr. Franz REGER (SZK Mitte) |
7.9.2006 |
Leiter Fachbereich SVE |
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VI/A |
AL Mag. Bernadette GIERLINGER |
18.8.2006 |
Leiterin Abt. VI/14 (nunmehr VI/1) |
Erläuternd
erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Leitung der Gruppe VI/A
(ehemals IV/A) – diese zugeordnet der bereits 2005 eingerichteten Sektion
VI - durch die Bestellung von Herrn Univ.-Doz.
Dr. Peter Quantschnigg zum Generalsekretär bzw. Sektionschef
nachzubesetzen war. Bei allen übrigen Funktionsbesetzungen laut obiger
Aufstellung handelt es sich um Nachbesetzungen nach Ruhestandsversetzungen bzw.
sonstigem Ausscheiden der bisherigen Funktionsinhaber.
Neuschaffung von Positionen (Frage 1.b):
Im Anfragezeitraum wurde im Bereich der Zentralleitung meines Ressorts lediglich die Abteilung II/11 – diese zeigt sich für Verwaltungskosten in Unternehmen durch staatliche Regulierung zuständig - mit Wirksamkeit vom 16. Mai 2006 neu geschaffen.
Eine weitergehende Aufschlüsselung im Hinblick auf nachgeordnete Dienststellen ist – wie bereits eingangs dargelegt - aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.
Neubesetzungen (Frage 2.a)
Ich erlaube mir an dieser Stelle grundsätzlich vorauszuschicken, dass Handlungen von Unternehmensorganen nicht Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein können. Das Interpellationsrecht kann sich bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch Organe einer selbständigen juristischen Person nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.
Insoweit sich die Fragestellungen 2 bis 15 daher auf Neubesetzungen oder Schaffung von neuen Funktionen auf die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Kapitalgesellschaften, Körperschaften etc., beziehen, wird im Einzelnen daher auf jene Leitungsfunktionen gemäß § 1 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, Bezug genommen, bei denen dem Bundesministerium für Finanzen eine Mitwirkung zukommt, sohin Leitungsfunktionen die in der Ingerenz des Bundesministeriums für Finanzen liegen.
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Funktion |
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bestellt
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frühere Funktion |
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Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) – Geschäftsführer |
Dipl. Ing. Roland JABKOWSKI |
Gesellschafterbeschluss vom 21. April 2006 |
zuletzt interimistischer Geschäftsführer BRZ GmbH, zuvor externe Tätigkeit |
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Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) –Geschäftsführer |
Mag. Christine SUMPER- BILLINGER |
Gesellschafterbeschluss vom 24. Oktober 2006 |
zuletzt Ministerbüro |
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Bundesbeschaffung GmbH (BBG) – Geschäftsführer |
Mag. Hannes HOFER |
Gesellschafterbeschluss vom 15. Mai 2006 |
zuletzt Ministerbüro |
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Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) - Geschäftsführer |
Kurt SUMPER, MBA |
Gesellschafterbeschluss vom 27. September 2006 |
zuletzt externe Tätigkeit |
Neuschaffung von Positionen (Frage 2.b):
Neue Positionen wurden im Anfragezeitraum 1. Jänner 2006 bis 22. November 2006 nicht geschaffen.
Zu 3.:
Wie bereits aus der Beantwortung der Fragestellungen 1, 2, 4 und 5 ersichtlich, wurde keine der oben angeführten, neu geschaffenen bzw. neu besetzten Positionen durch Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen meines Büros oder des Büros von Herrn Staatssekretär Finz besetzt.
An gleicher Stelle ist ebenfalls ersichtlich, dass je eine Geschäftsführerposition der BRZ GmbH und der BBG durch eine Mitarbeiterin bzw. durch einen Mitarbeiter des Ministerbüros neu besetzt wurde.
Zu 6.:
Sämtliche der unter 1 angeführten Funktionen wurden nach den Bestimmungen der §§ 2 ff des Ausschreibungsgesetzes öffentlich ausgeschrieben.
Auch bei sämtlichen unter 2 angeführten Neubesetzungen war gemäß § 1 des Stellenbesetzungsgesetzes eine Stellenausschreibung erforderlich und selbstverständlich durchgeführt.
Zu 7.a und 8.:
Bei sämtlichen unter 1 angeführten Neubesetzungen wurden gemäß § 7 des Ausschreibungsgesetzes Begutachtungskommissionen im Einzelfall eingerichtet. Diese Begutachtungskommissionen bestanden – der vorzitierten Gesetzesbestimmung entsprechend – aus zwei von mir als Leiter der zuständigen Zentralstelle bestellten Mitgliedern, von denen eines jeweils mit dem Vorsitz betraut war sowie je einem Mitglied, das von der GÖD und ZAUS entsandt wurde. Weiters nahm jeweils der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bzw. eine Vertreterin mit beratender Stimme teil.
Ebenfalls bei sämtlichen unter 2 angeführten Neubesetzungen wurden Besetzungskommissionen eingerichtet. Diese Besetzungskommissionen bestanden im Einzelnen aus nachfolgenden Personen:
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BRZ GmbH |
Dkfm. Rainer Wieltsch, SC Dr. Arthur Winter, Dr. Johannes Ranftl
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BBG |
Dkfm. Michael Gröller, SC Dr. Gerhard Steger, Dr. Johannes Ranftl
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ÖBFA |
SC Dr. Gerhard Steger, Mag. Hannes Hofer, Dr. Johannes Ranftl
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Zu 7.b, 9. und 10.:
Bei den unter 1 angeführten ressortinternen Neubesetzungen wurden in keinem Fall Personalberatungsunternehmen beigezogen.
In den Fällen der Neubesetzungen der Geschäftsführerpositionen der BRZ GmbH und der ÖBFA wurde jeweils die PMC International Personal- und Management-Beratung GmbH (PMC) als Beratungsunternehmen beigezogen, wobei sich die Kosten für die im Einzelfall herangezogenen Personalberatungsunternehmen wie folgt beziffern:
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BRZ GmbH |
€ 42.000,-- (inkl. MWST) für zwei Geschäftsführer |
Kostentragung durch BRZ GmbH |
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ÖBFA |
€ 21.000,-- (inkl. MWST) für einen Geschäftsführer |
Kostentragung durch BMF |
Zu 11.:
Die Besetzungen der in den unter 1 genannten Fällen erfolgten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Demgemäß erfolgte die Besetzung der Abteilungsleiter auf unbestimmte Zeit und die den Funktionsgruppen A1/7 bis A1/9 zugeordneten Funktionen befristet auf die Dauer von fünf Jahren.
Die Bestellung zu Geschäftsführern ist jeweils auf die gesetzlich normierte Höchstfrist erfolgt.
Im Übrigen ersuche ich um Verständnis, dass nähere Details aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekanntgegeben werden können.
Zu 12.:
In den unter 1 genannten Postenneubesetzungen kam es in keinem Fall zu Einsprüchen oder Beschwerden durch Personalvertretungen, Betriebsratskörperschaften oder MitbewerberInnen.
Bei den unter 2 angeführten Fällen sind aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen keine derartigen Einsprüche oder Beschwerden möglich.
Zu 13. bis 15.:
Vorzeitige Verlängerungen vor Ablauf einer Geschäftsführer- bzw. Aufsichtsratsfunktion sind im Anfragezeitraum nicht erfolgt.
Betreffend
ressortinterne Dienstverhältnisse wurde im Bereich der Zentralleitung
lediglich der befristete Dienstvertrag des Leiters der Sektion I, Dipl.-Soz.
Dipl.-Kfm. Michael Svoboda, vorzeitig vor seinem regulären Ablauf
verlängert. Die Begründung liegt darin, dass im Zuge der Reform der
Finanzverwaltung nunmehr auch ein umfassendes Reformprogramm der verschiedenen
Querschnittfunktionen im Ressort gestartet wurde. Dies betrifft insbesondere
auch Bereiche der Sektion I (wie z.B. Büroorganisation und
-flächenmanagement, Beschaffung und Infrastruktur, Personal und Weiterbildung,
Beteiligungen sowie Controlling und Haushaltsverrechnung im Ressort), für
die vielversprechende Ansätze der zentralen Ordnungspolitik und Shared
Services formuliert und teilweise umgesetzt wurden. Zur Sicherstellung des
Erfolges der begonnenen Maßnahmen ist Kontinuität in der
Führung und Weiterentwicklung der genannten Bereiche sowie der Umsetzungsverantwortung
für die angestrebten Änderungen erforderlich. Mit Sektionsleiter
Dipl.-Soz. Dipl.-Kfm. Michael Svoboda, der als Kompetenzträger für
Konzernorganisation bei der Erstellung des Reformprogramms wesentlich
mitgewirkt sowie zu dessen Umsetzung beigetragen hat, ist die erforderliche
Kontinuität sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen