682/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Frau                                                                                   Geschäftszahl:            BMUKK-10.000/0077-III/4a/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                         Wien, 19. Juni 2007

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 840/J-NR/2007 betreffend die Doppelfunktion von Ministerialrat Eugen Jesser, die die Abg. Dr. Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde am 15. Mai 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Gestaltung des Leistungsaustauschvertrages seitens des BMBWK (jetzt BMUKK) oblag dem damaligen Sektionschef.

 

Zu Frage 2:

Die Abteilung IV/6 ist nicht mit der Achtung und Einhaltung des Leistungsaustauschvertrages betraut. Der Abteilung obliegt die Koordinierung jener Termine der Wiener Sängerknaben, die von Mitgliedern der Bundesregierung für entsprechende Anlässe im Rahmen des Leistungs­austauschvertrages entgeltfrei angefordert werden können. Aus diesem Grund wird zukünftig die Geschäftseinteilung in diesem Sinne präzisiert und geändert werden.

 

Zu Frage 3:

Ja.

 

Zu Frage 4:

Die Tätigkeit von MinR Dr. Jesser für die Wiener Sängerknaben erfolgt außerhalb der Dienst­zeiten im BMUKK.

 

Zu Frage 5:

Eine Billigung des Ressorts war nicht einzuholen, da es sich bei dieser Funktion um keine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung handelt.

 

Zu Frage 6:

Seit 2001 wurden keine erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen genehmigt.

 

Zu Frage 7:

Ja.

 

Zu Frage 8:

40 Wochenstunden.

 

Zu Frage 9:

In den Jahren 2001 bis 2006 wurden keine Teilzeitkarenz- oder sonstigen Freistellungs­regelungen in Anspruch genommen.

 

Zu Frage 10:

Die Begleitung von Reisen wurde nur im Rahmen von Ansuchen um Gewährung von Sonder­urlauben bekannt gegeben.

 

Zu Frage 11:

Im Auftrag des Ressorts wurden keine Dienstreisen unternommen, die in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Reisen der Wiener Sängerknaben gestanden sind.

 

Zu Frage 12:

Die Begleitung der Reisen wurde teilweise durch die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub und teilweise durch die Gewährung von Sonderurlauben durchgeführt. Sonderurlaub wurde im angemessenen Rahmen gemäß § 74 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 gewährt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.