686/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.06.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0066-I/A/3/2007

Wien, am      19. Juni 2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 727/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Grundsätzlich halte ich fest, dass gemäß § 73 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (BGBl. I Nr. 70/2003 i.d.g.F.), bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet sein müssen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.

 

Frage 1:

Die zitierte Stellungnahme des Obersten Sanitätsrates ist primär bezogen auf den Mobilfunk, d.h. auf die elektromagnetischen Felder von Basisstationen und die Exposition durch Handys; sie bezieht sich nicht direkt auf die durch digitales Fernsehen hervorgerufene Exposition. Mein Ressort hat zur Unterstützung und Beratung des Obersten Sanitätsrates und zur Erstellung von Informationen für die Bevölkerung eine Expertengruppe zusammengestellt, die sich mit elektromagnetischen Feldern befasst. Wenngleich deren Schwerpunkt auf der Beurteilung von Mobilfunk, insbesondere von Handystrahlung besteht, werden von dieser Arbeitsgruppe auch Expositionen durch andere Felder diskutiert. Die Diskussionen über digitales Fernsehen sind derzeit im Laufen.

Wie bereits eingangs ausgeführt, fällt der Betrieb der für das digitale Fernsehen verwendeten Anlagen nicht in den Vollzugsbereich meines Ressorts.  

 

Frage 2:

Die Diskussionen über die Exposition der durch digitales Fernsehen verursachten Felder sind derzeit im Laufen. Gemäß ersten Aussagen von Experten zu diesem Thema wird sich durch das digitale Fernsehen nach Abschaltung der analogen Sender im Allgemeinen eine deutliche Verringerung der Exposition ergeben.   

 

Frage 3 bis 6:

Der Betrieb der für das digitale Fernsehen verwendeten Anlagen fällt nicht in den Vollzugsbereich meines Ressorts.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin