691/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.06.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                       

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                        (5-fach)

 

 

GZ: BMSK-20001/0024-II/2007                                                Wien,

 

 

 

Betreff:  Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl u. a. betr. die Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen, Nr. 705/J

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 705/J der Abgeordneten Franz Riepl u. a.  wie folgt:

 

 

 

Fragen 1 - 3:

 

Zu diesen Fragen hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Folgendes mitgeteilt.


 

Beitragsrückstände der Dienstgeber
31. Dezember 2006

Gebietskrankenkassen

Rückstände 1)
in Mio. Euro

davon Dienstnehmerbeiträge
in Mio. Euro (rund 45%)

Alle GKK

934,0

422,0

Gkk Wien

344,2

156,0

Gkk Niederösterreich

137,2

62,0

Gkk Burgenland

25,2

11,0

Gkk Oberösterreich

143,8

65,0

Gkk Steiermark

125,7

57,0

Gkk Kärnten

37,6

17,0

Gkk Salzburg

68,4

31,0

Gkk Tirol

31,4

14,0

Gkk Vorarlberg

20,5

9,0

1) 934,0 Mio. € = 3,3 % der fälligen Beiträge.

Quelle: Monatsabrechnungen

 

 

Frage 4:

Der Hauptverband hat mir hiezu Folgendes bekannt gegeben:

 

Die Anzahl der insolventen Betriebe ist nicht bekannt.

Aus den Schlussbilanzen der Gebietskrankenkassen sind die insolvenzverhangenen

Beitragsforderungen ersichtlich (siehe nachstehende Tabelle für 2005).

Die Zahlen für 2006 liegen noch nicht endgültig vor.

 

 

Beitragsrückstände der Dienstgeber
31. Dezember 2005

Gebietskrankenkassen

Rückstände
in Mio. Euro

davon
Insolvenzverhangen

in %
der Rückstände

Alle GKK

925,9

500,8

54,1

Gkk Wien

355,2

163,7

46,1

Gkk Niederösterreich

125,7

99,6

79,2

Gkk Burgenland

26,3

12,4

47,1

Gkk Oberösterreich

142,5

92,8

65,1

Gkk Steiermark

116,8

55,6

47,6

Gkk Kärnten

39,4

17,3

43,9

Gkk Salzburg

64,7

29,9

46,2

Gkk Tirol

33,0

20,0

60,6

Gkk Vorarlberg

22,3

9,5

42,6

Quelle: Monatsabrechnungen; Schlussbilanzen

 

 

Frage 5:

 

Zu dieser Frage habe ich folgende Stellungnahme des Hauptverbandes erhalten:

 

 

 

Beitragsvorschreibungen und uneinbringliche Beiträge
ASVG 2000 - 2006

Jahr

Beträge in Mio. Euro

Abschreibungen
in % der
Vorschreibungen

Beitragsvor-
schreibungen

Uneinbringliche
Beiträge
(Abschreibungen)

2000

24.924

87

0,3

2001

25.452

92

0,4

2002

25.644

115

0,4

2003

26.254

124

0,5

2004

26.845

140

0,5

2005

27.813

147

0,5

2006

29.046

134

0,5

Quelle: Monatsabrechnungen bzw. Rechnungsabschlüsse

Anmerkung: Rund 18% der Abschreibungen entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge

 

Frage 6:

 

Mit dem Sozialbetrugsgesetz, BGBl. I Nr. 152/2004, ist § 114 ASVG mit Ablauf des 28.02.2005 außer Kraft getreten. Es wurden neben § 153c StGB weitere Tatbestände geschaffen.

Der Hauptverband hat mir aus seiner bereits zur Anfragebeantwortung Nr. 434/J übermittelten Stellungnahme  nachfolgende Tabelle zur Verfügung gestellt:

 


 

KVT

Strafanzeigen und Anfragen 2006

§ 147 StGB

§ 153c StGB

§ 153d StGB

§ 156 StGB

§ 158 StGB

§ 159 StGB

§ 162
StGB

div. Anfragen

Gesamt

WGKK

7

112

45

36

44

140

0

314

698

NÖGKK

-

34

9

-

-

-

-

48

-

BGKK

2005 und 2006 wurden mangels Eruierbarkeit der Aufenthaltsorte keine Strafanzeigen gegen Geschäftsführer von Scheinfirmen erstattet. Anzeigen nach § 153c und § 153d StGB wurden im Jahr 2006 keine erstattet.

OÖGKK

In 42 Fällen wurden Anzeigen erstattet; in weiteren 48 Fällen wurden seitens der Gerichte bereits strafrechtliche Erhebungen getätigt.

StGKK

Anzeigen nach § 153e StGB sowie Verwaltungsstrafanzeigen gegen Verantwortliche von Scheinfirmen wurden im Jahre 2006 nicht erstattet.

Zu den Anzeigen nach § 153 d (und §153 c) StGB wird auf die Beantwortung der Fragen 3 und 38 verwiesen. Da es sich um schwebende Verfahren handelt, kann zu den Personen und ihrer Nationalität keine Auskunft gegeben werden. Die meisten angezeigten Personen sind jedenfalls nicht österreichischer Nationalität.

KGKK

Seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse wurden 192 Anzeigen erstattet.

SGKK

--

113

5

--

--

--

--

--

--

TGKK

73 Strafanzeigen

VGKK

Es wurden zwei Anzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz erstattet.

 

Frage 7:

 

Zur Beantwortung dieser Frage hat mir der Hauptverband die nachfolgende Tabelle übermittelt:

 

 

 

GKK

Nachverrechnete SV-Beiträge 1-12/06
in Euro

WGKK

44.972.860

NÖGKK

28.779.053

BGKK

4.849.759

OÖGKK

22.501.930

StGKK

17.619.723

KGKK

10.776.416

SGKK

10.324.088

TGKK

15.120.321

VGKK

6.840.357

VAEB

177.903

Summe

161.962.410

 


 

Frage 8:

 

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf meine Antwort zu Frage 10.

Frage 9:

 

Diesbezüglich teile ich mit, dass mein Ressort derzeit Gespräche mit den Sozialpartnern führt, deren Ziel es ist, eine gleichermaßen für Wirtschaft und Arbeitnehmer erfolgreiche Lösung zu finden.

Ich bin zuversichtlich, dass noch in diesem Jahr mit einer solchen Lösung gerechnet werden kann.

Frage 10:

 

In Umsetzung des entsprechend dem im Regierungsprogramm für die XXIII.  Gesetzgebungsperiode zum Punkt „Bekämpfung von Schwarzarbeit“ vorgesehenen  Maßnahmenpaketes sieht die Regierungsvorlage einer 67. ASVG- Novelle  eine Modifikation der bei Verstößen gegen melderechtliche Vorschriften anzuwendenden Strafbestimmung (§ 111 ASVG) bzw. Beitragszuschlagsregelung (§ 113 ASVG) in folgender Weise vor:

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen