694/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.06.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0138-I/A/4/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 717/J der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Es wurden weder Förderungen, Subventionen oder sonstige Zuwendungen vom Land Kärnten oder von Kärntner Gemeinden beantragt, noch wurden Förderungen, Subventionen oder sonstige Zuwendungen für das Land Kärnten oder für Kärntner Gemeinden bewilligt oder befinden sich im Planungsstadium.
Durch mein Ressort werden grundsätzlich nur private Rechtsträger (Einzelpersonen, Unternehmen oder gemeinnützige private Einrichtungen), nicht aber die anderen Gebietskörperschaften (Länder und Gemeinden) gefördert. In Betracht kommen dabei etwa Leistungen zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, der integrativen Berufsausbildung, von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderung, der Besuchsbegleitung, zur Förderung von seniorenpolitischen oder ehrenamtlichen Aktivitäten.
Auch Förderungen der Europäischen Union, soweit diese den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz betreffen, werden grundsätzlich nur privaten Rechtsträgern gewährt.
Lediglich aus
Mitteln des Ausgleichstaxfonds können im Rahmen der beruflichen
Integration von Menschen mit Behinderung Gemeinden eine Lohnförderung zur
Abgeltung der behinderungsbedingten Minderleistung von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen
erhalten, wobei das Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten für eine
solche Förderung zuständig wäre.
Frage 4:
In den Wirkungsbereich meines Ressorts fällt gemäß § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 in Kärnten die Landesstelle Kärnten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt). Diese zählt mit Stichtag 1. April 2007 57 MitarbeiterInnen (exkl. karenzierte MitarbeiterInnen, inkl. Ersatzkräfte).
Aus Mitteln des Bundesbudgets wurden im Jahr 2006 rund 25,7 Mio. € durch das Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten verausgabt. Ähnlich hohe Beträge werden auch in den Jahren 2007 und 2008 verausgabt werden.
In den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz als oberste Aufsichtsbehörde fällt weiters die Landesstelle Kärnten der Pensionsversicherungsanstalt. Laut Kostenrechnung 2005 gab es in diesem Jahr 137,18 vollzeitäquivalente Beschäftigte.
Was das vom Bund
erhaltene Jahresbudget anbelangt, ist zunächst auf § 80 Abs. 1 des Allgemeines
Sozialversicherungsgesetzes zu verweisen. Entsprechend dieser Gesetzesstelle
leistet der Bund in der Pensionsversicherung für jedes Geschäftsjahr
einen Beitrag in der Höhe des Betrages, um den die Aufwendungen die
Erträge
übersteigen. Da die Darstellung in einer Erfolgsrechnung für den
gesamten Pensionsversicherungsträger (Hauptstelle und alle 9
Landesstellen) erfolgt, können mangels einer Teilerfolgsrechnung für
eine Landesstelle keine auf das Land Kärnten
bezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden.
Frage 5:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 der parlamentarischen Anfrage Nr. 722/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen