699/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.06.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0053-I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament

1017 Wien Wien, am 19. JUNI 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Maga. Melitta Trunk, Kolleginnen
und Kollegen vom 26. April 2007, Nr. 726/J, betreffend finanzieller
Nutzen des Bundeslandes Kärnten vom Österreichischen Bundesstaat
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2007, Nr. 726/J, betreffend finanzieller Nutzen des Bundeslandes Kärnten vom Österreichischen Bundesstaat, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Eingangs darf ich anmerken, dass Zahlungen an das „Land Kärnten“ bzw. „Kärntner Gemeinden“ nicht alle der für Kärnten ausgeschütteten Mittel darstellen, da diese auch von natürlichen und juristischen Personen in Anspruch genommen werden.
Im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Förderungen kommen sowohl bei rein national finanzierten, als auch bei EU- und EU-kofinanzierten Maßnahmen nur in Ausnahmefällen Gebietskörperschaften als Begünstigte in Frage. Alle in diesem Bereich zur Förderung herangezogenen Sonderrichtlinien schließen die Förderung von Gebietskörperschaften und sonstigen FörderungswerberInnen mit einem über 25 % hinausgehenden Anteil von Gebietskörperschaften aus. Sofern Gebietskörperschaften an FörderungswerberInnen beteiligt sind, ist deren Anteil herauszurechnen.
Dagegen ist die Förderintensität im Flussbau als auch in der Siedlungswasserwirtschaft, die überwiegend Gemeinden und Verbände als Empfänger vorsieht, höher.
Für Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft (Baumaßnahmen, Instandhaltungsarbeiten, Planungen, Projektierungen, Studien, etc) an Bundesflüssen (Drau, Gail und Gurk) sowie Interessentengewässern wurden für 2007 und folgend Bundesmittel in Höhe von insgesamt 15,970.606 € genehmigt. Damit wird ein schutzwasserwirtschaftliches Bauvolumen (Hochwasserschutzmaßnahmen) in der Größenordnung von rd. 37,700.000 € ausgelöst bzw. umgesetzt.
Weiters sind für 2008 und folgend für die Umsetzung schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen Bundesmittel in Höhe von rd. 8,1 Mio. € geplant.
In der Siedlungswasserwirtschaft wurden im Jahr 2006 für Kärnten Förderungen mit einem Investitionsvolumen von 65,471.452 € und einem Förderbarwert von 18,316.430 € zugesichert und 30,998.332 € ausbezahlt. Aufgrund der langjährigen Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass 2007 und 2008 Förderungen in ähnlicher Größenordnung zu erwarten sind, eine genauere Abschätzung ist aber im Vorhinein nicht möglich; entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
Von Seiten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung sind für Maßnahmen, die aus dem Katastrophenfonds gefördert werden, derzeit für Kärnten an Bundesmitteln 7,58 Mio € für das Jahr 2007 in Aussicht gestellt. Die eigentlichen Förderempfänger sind nicht die Gemeinden, sondern die geschützten Personen (die Gemeinde tritt nur als deren Vertreter auf).
Zu Frage 2:
Die Förderungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) stehen grundsätzlich allen zur Verfügung, die die entsprechenden Förderkriterien erfüllen, somit auch Kärntner Gebietskörperschaften.
Grundsätzlich bestehen Fördermöglichkeiten gemäß den „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" (ARR 2004, BGBl. II Nr. 51/2004) auch für das Bundesland Kärnten oder Kärntner Gemeinden, wenn an der zu fördernden Leistung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht und wenn die zu fördernden Leistungen Angelegenheiten betreffen, die
1) in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind,
2) unter Art. VIII Abs. 1 lit. a und b des B-VG, BGBl. Nr. 215/1962 fallen oder
3) über den Interessensbereich eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen.
Der diesbezügliche Budgetansatz wäre 1/61 206.
Für Maßnahmen des Hochwasserschutzes besteht auf der Grundlage des Katastrophenfondsgesetzes, des Wasserbautenförderungsgesetztes sowie der entsprechenden einschlägigen Technischen Richtlinien die Möglichkeit, Bundesmittel anzusprechen.
Förderungsgrundlage für die Siedlungswasserwirtschaft ist das Umweltförderungsgesetz sowie die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft und die Förderungsrichtlinien für betriebliche Abwassermaßnahmen. Gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 UFG können 2007 und 2008 österreichweit Förderungen zugesagt werden, die einem Barwert von jeweils 218,019 Mio € entsprechen.
Die finanzgesetzlichen Ansätze der Fördermöglichkeiten für Länder und Gemeinden sind folgende:
Siedlungswasserwirtschaft: 1/61 236
Flussbau: 1/60848, 1/60858, 1/60 866 und 1/60 876
Altlastensanierung: 1/61 226
Umweltförderung im Inland: 1/61 246
Wildbach- und Lawinenverbauung: 1/60 126 und 1/60 836
Zu Frage 3:
Im Rahmen des Life-Projekts „Auenverbund Obere Drau“, Laufzeit 1998 – 2004 wurden für vorbereitende Maßnahmen, Flächenankauf, Naturraummanagement und Öffentlichkeitsarbeit insgesamt rd. 6,5 Mio. € aufgewendet. Davon wurden von der EU rd. 1,641 Mio. € bzw. 25,38 % co-finanziert. Seitens der Bundeswasserbauverwaltung Kärnten (= Bund) wurden 51,8 % oder rd. 3,349 Mio. € aufgewendet.
Im Rahmen eines derzeit laufenden Life Projektes „Lebensader Obere Drau“, Laufzeit 2006 – 2011, mit einem Gesamtkostenrahmen von rd. 3,83 Mio. € hat die EU einen Anteil von 40 % oder 1,531 Mio. € übernommen. Die Bundeswasserbauverwaltung Kärnten (= Bund) trägt dazu einen Anteil von 48,43 % oder 1,854 Mio. €, die vom ho. Ressort genehmigt wurden.
Von diesen Life Projekten profitieren die Talgemeinden des Oberen Drautals (von Spittal/Drau aufwärts), da einerseits diese Gemeinden hochwassersicherer werden und andererseits auch die Drau wesentlich ökologischer und damit natürlicher wird.
Zu Frage 4:
Bei den in Kärnten angesiedelten Dienststellen des BMLFUW sind nachfolgend die dort beschäftigten Mitarbeiter sowie das entsprechende Jahresbudget angeführt:
Höhere Bundeslehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft Pitzelstätten:
83 Bedienstete
Erfolg 2006: € 4,484.568,90
BVA 2007: € 4,542.000,00
Sektion Kärnten des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung: 45 Bedienstete (plus 129 KV Mitarbeiter)
Erfolg 2006: € 2,455.136,25
BVA 2007: € 2,244.000,00
Zu Frage 5:
Hiezu darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 722/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Der Bundesminister: