70/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0104-I/4/2006

»

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien       »

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »117/J vom »29. November 2006 der Abgeordneten »Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend »Sicherstellung der Umsetzung des SWRÄG 2006, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Zu 1.:

Die prekäre finanzielle Lage der Vereine für Sachwalterschaft ist mir explizit nicht bekannt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sachwalter­rechts-Änderungsgesetzes 2006 hat das Bundesministerium für Justiz mein Ressort mit dieser Angelegenheit weder aktenmäßig befasst, noch wurde seitens des Justizressorts im Rahmen der für den Budgetvollzug erstellten Controllingberichte ein auf Grund des Sachwalterrechts-Änderungsge-
setzes 2006 erforderlicher budgetärer Mehrbedarf für die Sachwalterschaftsvereine an­gemeldet.

 

Das Bundesministerium für Justiz hat zwar im Herbst 2005 im Rahmen eines Antrags für eine Bundesfinanzgesetz-Novelle das Bundesministerium für Finanzen ersucht, einen Mehrbedarf von 2,1 Mio. € für die Vereins­sachwalter- und Patientenanwaltschaft aufzunehmen. Zum damaligen Zeit­punkt war jedoch dem Bundesministerium für Finanzen eine Änderung des Sachwalterrechtsgesetzes noch gar nicht bekannt. Im Zuge eines Ministerge­sprächs teilte ich der Frau Bundesministerin für Justiz mit, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Zusage für eine Aufstockung der Budgetmittel für 2006 erfolgen könne, da zum damaligen Zeitpunkt die Frage einer Budgeterhöhung für 2006 generell nicht zur Debatte stand. Vielmehr ist es Aufgabe des Justizressorts, durch entsprechende Maßnahmen gegenzusteuern und somit mit den veranschlagten budgetären Mitteln auszukommen.

 

Zu 2. und 3.:

Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass es grundsätzlich jedem Ressort selbst obliegt, die ihm zugewiesenen Budgetmittel im Hinblick auf die vom Ressort wahrzunehmenden Aufgaben zu verteilen.

 

Was die Finanzierung der Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft betrifft, möchte ich festhalten, dass die budgetären Mittel für die Vereins­sachwalter- und Patientenanwaltschaft bereits im Bundesvoranschlag (BVA) 2005 und BVA 2006 gegenüber dem BVA 2004 (15,6 Mio. €) um 5,1 Mio. € auf jeweils 20,7 Mio. € aufgestockt wurden.

 

Ende Mai 2006 teilte das Justizressort zwar mit, dass für das laufende Bud­getjahr ein Budgetmehrbedarf für die Sachwaltervereine von 800.000 € be­stehe, ohne dies jedoch konkret auf das Sachwalterrechts-Änderungsge­setz 2006 zu beziehen. Im Juli 2006 wurde die Forderung vom Bundes­ministerium für Justiz dahingehend modifiziert, dass auf Grund der 3%-Bindung jedenfalls ein budgetärer Bedarf von rund 600.000 € für die Sach­waltervereine erforderlich sei. Im Rahmen von Verhandlungen zwischen dem Justiz- und dem Finanzressort betreffend budgetäre Mehrerfordernisse des Bundesministeriums für Justiz wurde schließlich geklärt, dass es dem Bun­desministerium für Justiz durch interne Umschichtungen möglich ist, die Bindung auf andere Voranschlagsansätze umzulegen, sodass der im BVA veranschlagte Betrag für die Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft zur Gänze zur Verfügung steht.

 

Explizite Probleme mit der Umsetzung des Sachwalterrechts-Änderungsge­setzes 2006 hat das Bundesministerium für Justiz jedoch bislang nicht an das Bundesministerium für Finanzen herangetragen.

 

Zu 4. bis 6.:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich diese Fragen zum gegenwärtigen Zeit­punkt nicht beantworten kann. Sie werden im Zuge der Budgetverhandlun­gen zu klären sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.