70/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0104-I/4/2006
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 117/J vom 29. November 2006 der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Sicherstellung der Umsetzung des SWRÄG 2006, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die prekäre
finanzielle Lage der Vereine für Sachwalterschaft ist mir explizit nicht
bekannt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes
2006 hat das Bundesministerium für Justiz mein Ressort mit dieser
Angelegenheit weder aktenmäßig befasst, noch wurde seitens des
Justizressorts im Rahmen der für den Budgetvollzug erstellten Controllingberichte
ein auf Grund des Sachwalterrechts-Änderungsge-
setzes 2006 erforderlicher budgetärer Mehrbedarf für die
Sachwalterschaftsvereine angemeldet.
Das Bundesministerium für Justiz hat zwar im Herbst 2005 im Rahmen eines Antrags für eine Bundesfinanzgesetz-Novelle das Bundesministerium für Finanzen ersucht, einen Mehrbedarf von 2,1 Mio. € für die Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft aufzunehmen. Zum damaligen Zeitpunkt war jedoch dem Bundesministerium für Finanzen eine Änderung des Sachwalterrechtsgesetzes noch gar nicht bekannt. Im Zuge eines Ministergesprächs teilte ich der Frau Bundesministerin für Justiz mit, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Zusage für eine Aufstockung der Budgetmittel für 2006 erfolgen könne, da zum damaligen Zeitpunkt die Frage einer Budgeterhöhung für 2006 generell nicht zur Debatte stand. Vielmehr ist es Aufgabe des Justizressorts, durch entsprechende Maßnahmen gegenzusteuern und somit mit den veranschlagten budgetären Mitteln auszukommen.
Zu 2. und 3.:
Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass es grundsätzlich jedem Ressort selbst obliegt, die ihm zugewiesenen Budgetmittel im Hinblick auf die vom Ressort wahrzunehmenden Aufgaben zu verteilen.
Was die Finanzierung der Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft betrifft, möchte ich festhalten, dass die budgetären Mittel für die Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft bereits im Bundesvoranschlag (BVA) 2005 und BVA 2006 gegenüber dem BVA 2004 (15,6 Mio. €) um 5,1 Mio. € auf jeweils 20,7 Mio. € aufgestockt wurden.
Ende Mai 2006 teilte das Justizressort zwar mit, dass für das laufende Budgetjahr ein Budgetmehrbedarf für die Sachwaltervereine von 800.000 € bestehe, ohne dies jedoch konkret auf das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 zu beziehen. Im Juli 2006 wurde die Forderung vom Bundesministerium für Justiz dahingehend modifiziert, dass auf Grund der 3%-Bindung jedenfalls ein budgetärer Bedarf von rund 600.000 € für die Sachwaltervereine erforderlich sei. Im Rahmen von Verhandlungen zwischen dem Justiz- und dem Finanzressort betreffend budgetäre Mehrerfordernisse des Bundesministeriums für Justiz wurde schließlich geklärt, dass es dem Bundesministerium für Justiz durch interne Umschichtungen möglich ist, die Bindung auf andere Voranschlagsansätze umzulegen, sodass der im BVA veranschlagte Betrag für die Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft zur Gänze zur Verfügung steht.
Explizite Probleme mit der Umsetzung des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 hat das Bundesministerium für Justiz jedoch bislang nicht an das Bundesministerium für Finanzen herangetragen.
Zu 4. bis 6.:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich diese Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten kann. Sie werden im Zuge der Budgetverhandlungen zu klären sein.