701/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.06.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0051 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. JUNI 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gerhard Kurzmann,
Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2007, Nr. 697/J,
betreffend ungefilterte Entlüftung der Abgase des Plabutschtunnels
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2007, Nr. 697/J, betreffend ungefilterte Entlüftung der Abgase des Plabutschtunnels, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist zuständig für Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes. Gemäß § 5 Abs. 1 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) obliegt es den Landeshauptmännern, die Messstellen einzurichten und zu betreiben, allfällige Überschreitungen von in den Anlagen 1, 2, 4 und 5 festgelegten Immissionsgrenz-, -ziel- oder Alarmwerten gemäß § 7 IG-L auszuweisen, gemäß § 8 IG-L eine Statuserhebung zu erstellen sowie auf Grundlage dieser gemäß § 10 IG-L einen Maßnahmenkatalog zu verordnen.
Es darf daher mangels Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft auf die Immissionsmessungen des Amts der Steiermärkischen Landesregierung verwiesen werden, die keine Rückschlüsse auf erhöhte Schadstoffbelastung aus dem Plabutschtunnel zulassen.
Im Übrigen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 698/J des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen werden.
Der Bundesminister: