701/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.06.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0051 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. JUNI 2007

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gerhard Kurzmann,

Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2007, Nr. 697/J,

betreffend ungefilterte Entlüftung der Abgase des Plabutschtunnels

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2007, Nr. 697/J, betreffend ungefilterte Entlüftung der Abgase des Plabutschtunnels, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 12:

 

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist zuständig für Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes. Gemäß § 5 Abs. 1 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) obliegt es den Landeshauptmännern, die Messstellen einzurichten und zu betreiben, allfällige Überschreitungen von in den Anlagen 1, 2, 4 und 5 festgelegten Immissionsgrenz-, -ziel- oder Alarmwerten gemäß § 7 IG-L auszuweisen, gemäß § 8 IG-L eine Statuserhebung zu erstellen sowie auf Grundlage dieser gemäß § 10 IG-L einen Maßnahmenkatalog zu verordnen.

 

Es darf daher mangels Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft auf die Immissionsmessungen des Amts der Steiermärkischen Landesregierung verwiesen werden, die keine Rückschlüsse auf erhöhte Schadstoffbelastung aus dem Plabutschtunnel zulassen.

 

Im Übrigen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 698/J des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen werden.

 

 

Der Bundesminister: