702/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.06.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0050 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament

1017 Wien Wien, am 19. JUNI 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Josef Broukal, Kolleginnen
und Kollegen vom 24. April 2007, Nr. 701/J, betreffend Umsetzung
steuerlicher Vorteile für Bio- und Erdgas als KFZ-Treibstoff
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2007, Nr. 701/J, betreffend Umsetzung steuerlicher Vorteile für Bio- und Erdgas als KFZ-Treibstoff, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) plant nicht nur Aktivitäten hinsichtlich der Umsetzung des 5 Punkte Aktionsprogramms zur Forcierung von Erdgas/Biogas im Verkehrsbereich, sondern setzt in seinem Wirkungsbereich bereits laufend eine Reihe von Maßnahmen.
Der zentrale Punkt dabei ist die Erhöhung des Bestandes an Methangas-Fahrzeugen insbesondere bei großen Flotten. Das BMLFUW bietet nun mit seinen klima:aktiv mobil Beratungs- und Förderprogrammen für Österreichs Flottenbetreiber umfassende Hilfestellung und Förderungsmöglichkeiten.
Sämtliche natürliche und juristische Personen können gefördert werden, insbesondere Länder/Städte/Gemeinden, Betriebe im „De-minimis“ Bereich und KMUs.
Die Förderungen für Gebietskörperschaften betragen bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten, für „De-minimis“ Förderungen bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten, Förderungen für Kleinunternehmen bis zu 15 % der förderungsfähigen Kosten und Förderungen für Mittelunternehmen bis zu 7,5 % der förderungsfähigen Investitionskosten und bis zu 50 % der extern erbrachten immateriellen Leistungen.
Gefördert werden können sowohl die Fahrzeugumrüstungen als auch die erforderlichen innerbetrieblichen Distributions- und Betankungsanlagen, wenn sie zu einer CO2-Reduktion beitragen. Einige Flottenbetreiber haben bereits begonnen ihre Flotte auf Erdgasfahrzeuge umzustellen. Beispielsweise ist die Umrüstung des Stadtbusnetzes in St. Pölten von Diesel auf Erdgasbetrieb durch die ÖBB Postbus GesmbH derzeit im laufen. Weiters planen die Linz Linien GmbH und die Linz Gas/Wärme GmbH gemeinsam als Förderwerber die gesamte dieselbetriebene Busflotte durch gasbetriebene Busse zu ersetzen.
Zu Frage 2:
Steuerliche Begünstigungen für den Einsatz von Erdgas und Biogas gibt es bereits derzeit im Mineralölsteuer- und Erdgasabgabegesetz. Der Einsatz von Biogas ist dabei von der Mineralölsteuer gänzlich befreit, die Erdgasabgabe ist im Vergleich zur Mineralölsteuer auf Diesel und Benzin deutlich niedriger. Eine weiterführende steuerliche Begünstigung von Methangaskraftstoffen erfordert eine weitere eingehende Diskussion.
Zu Frage 3:
Da weitere steuerliche Begünstigungen für Methangaskraftstoffe vorab weiterer Abklärungen bedürfen, liegen derzeit keine konkreten Schätzungen zu eventuell anfallenden Kosten für den Bund vor. Möglichen Kosten durch z.B. den Entgang bei der Mineralölsteuer wären jedenfalls positive volkswirtschaftliche Effekte z.B. gesteigerte Wertschöpfungseffekte aus der Erzeugung von Biogas bzw. der Verminderung von Devisenabflüssen gegenzurechnen.
Nach den Abschätzungen im Rahmen des 5 Punkte Aktionsprogramms könnten bei einer Anzahl von 50.000 Fahrzeugen, die mit einem Methangaskraftstoff mit 20 % Bio-Methananteil betrieben werden, bis zu 200.000 Jahrestonnen an CO2-Emissionen eingespart werden.
Der Bundesminister: