703/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am
23. April 2007 unter der Nr. 669/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Diskriminierung und Rechtsbruch durch BAWAG/PSK gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Unmittelbar nach den ersten Medienmeldungen über die Kündigung von Konten kubanischer Staatsangehöriger durch die BAWAG/PSK Mitte April 2007 hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Ermittlungen zur Frage eingeleitet, ob durch die berichteten Vorgänge ein gemäß dem „Bundesgesetz zur Festlegung von Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96" (BGBl. I Nr. 117/1997) verwaltungsstrafrechtlich zu verfolgender Tatbestand gesetzt wurde. Zu diesem Zweck stellte ich am 20. April 2007 in einem Schreiben an den Generaldirektor der BAWAG eine Reihe von zweckdienlichen Fragen, die von diesem am 4. Mai 2007 beantwortet wurden. Darüber hinaus führte mein Ressort noch weitere Befragungen durch.


Zu den Fragen 5 bis 10:

Die von meinem Ressort zu setzenden Maßnahmen und die dazu erforderlichen Ermittlungen konzentrierten sich zuständigkeitshalber auf die gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/1997 verwaltungsstrafrechtlich relevanten Tatbestände, d.h. solche, die gegen Art. 2 oder Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996, ABl. Nr. L 309 v. 29. November 1996, verstoßen.

Zu Frage 11:

Das Völkerrechtsbüro.

Zu Frage 12:

Ja.

Zu Frage 13:

Es wurde von der Europäischen Kommission kein Ausschuss gemäß Art. 8 der oz. EG- Verordnung eingerichtet.

Zu Frage 14:

Von Seiten der Europäischen Union wurde keine Änderung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 117/97 verlangt.


Zu Frage 15:

Dem in meiner Antwort zu den Fragen 1 bis 4 erwähnten Schreiben des Generaldirektors der BAWAG/PSK war die Kopie eines Schreibens des Vorstandes der BAWAG/PSK an die Europäische Kommission im Sinne des Art. 2 der EG-VO 2271/96 angeschlossen.

Zu den Fragen 16 und 17:

Zwischen meinem Ressort und der Europäischen Kommission hat seit Beginn der Ermittlungen ein laufender Informationsaustausch im Sinne des Art. 10 der oz. EG-Verordnung stattgefunden.

Zu Frage 18:

Das BMeiA hat die Mitteilung der BAWAG P.S.K. zur Kenntnis genommen, dass für die Zeit nach der Übernahme durch Cerberus eine Ausnahme von der verbotenen Befolgung von Bestimmungen des Anhangs der EG VO 2271/96 erlangt wurde.

Die eingehende Prüfung durch das Völkerrechtsbüro hat weiters ergeben, dass die von der BAWAG P.S.K. in Bezug auf kubanische Konten gesetzten Handlungen nicht unter Art. 5 der EG-VO 2271/96 zu subsumieren sind. Die Ermittlungen nach dem Verwaltungsstrafgesetz sind daher nicht mehr fortzuführen.


Zu Frage 19:

Zur Klärung der Sachlage wurden im Zuge der durchgeführten Ermittlungen auch zuständige US-Behörden (US Department of the Treasury) kontaktiert.

Zu Frage 20:

Das oz. Bundesgesetz und damit auch die zu Grunde liegende EG-VO wird - wie bereits im Anlassfall - von meinem Ressort auch in Zukunft mit Sorgfalt vollzogen werden.