704/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.06.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 26. April 2007 unter der Nummer 724/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Kollaudierung des tschechischen AKW
Temelin" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ich verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 725/J-NR/2007 durch den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des BKA und des Völkerrechtsbüros des BMeiA
hinsichtlich völkerrechtlicher Möglichkeiten im Hinblick auf eine allfällige Nichterfüllung der
im Anhang
I der Vereinbarung von Brüssel enthaltenen Ziele durch die Tschechische
Republik wurde von der Bundesregierung am 16. Mai 2007 (Pkt. 18 des Beschl.Prot. Nr. 14)
zur Kenntnis genommen und an den Nationalrat übermittelt. Die Stellungnahme wurde auch
auf der Webseite des Bundeskanzleramts veröffentlicht.


Gemäß der Ergebnisse der Stellungnahme des Verfassungsdienstes und des Völkerrechtsbüros
hat die Bundesregierung am 16. Mai 2007 beschlossen, die notwendigen weiteren Schritte
einzuleiten, indem der Herr Bundeskanzler und der Herr Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beauftragt wurden, der Tschechischen
Republik in einer klaren und unmissverständlichen Aussage mitzuteilen, dass die tschechische
Seite ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt.

Diese Mitteilung erfolgte durch ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers und des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft am 4. Juni
2007 an den tschechischen Premierminister Mirek Topolanek.

Zu Frage 7:

Am 25. April nahm die tschechische Regierung einen Bericht über die Erfüllung der aus den
Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und der Follow-up Maßnahmen resultierenden
Verpflichtungen im Jahre 2006 zur Kenntnis und beauftragte die zuständigen Minister, die
Realisierung der Verpflichtungen, die sich aus den Schlussfolgerungen des Melker Prozesses
und den Follow-up Maßnahmen ergeben, fortzusetzen. Die tschechische Regierung legte
damit ein Bekenntnis zur Fortsetzung des Sicherheitsdialoges ab und erklärte sich weiterhin
bereit, ihren Beitrag zur Klärung der noch offenen Sicherheitsfragen zu leisten. Die Frage
einer einseitigen Aufkündigung der „Vereinbarung von Brüssel" stellt sich daher zurzeit nicht.