704/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.06.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 26. April
2007 unter der Nummer 724/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Kollaudierung des tschechischen AKW
Temelin" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ich
verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 725/J-NR/2007 durch
den
Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die
Stellungnahme des Verfassungsdienstes des BKA und des
Völkerrechtsbüros des BMeiA
hinsichtlich völkerrechtlicher Möglichkeiten im Hinblick auf eine
allfällige Nichterfüllung der
im Anhang I
der
Vereinbarung von Brüssel enthaltenen Ziele durch die Tschechische
Republik wurde von der Bundesregierung am 16. Mai 2007 (Pkt. 18 des
Beschl.Prot. Nr. 14)
zur Kenntnis genommen
und an den Nationalrat übermittelt. Die Stellungnahme wurde auch
auf der Webseite des Bundeskanzleramts
veröffentlicht.
Gemäß der
Ergebnisse der Stellungnahme des Verfassungsdienstes und des
Völkerrechtsbüros
hat die
Bundesregierung am 16. Mai 2007 beschlossen, die notwendigen weiteren Schritte
einzuleiten, indem der Herr Bundeskanzler und der Herr Bundesminister für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beauftragt wurden, der
Tschechischen
Republik in einer klaren und
unmissverständlichen Aussage mitzuteilen, dass die tschechische
Seite ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
Diese Mitteilung
erfolgte durch ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers und des
Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft am 4. Juni
2007 an den tschechischen Premierminister Mirek Topolanek.
Zu Frage 7:
Am 25. April nahm die tschechische
Regierung einen Bericht über die Erfüllung der aus den
Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und der Follow-up Maßnahmen
resultierenden
Verpflichtungen im Jahre 2006 zur Kenntnis und beauftragte die zuständigen
Minister, die
Realisierung der Verpflichtungen, die sich aus den Schlussfolgerungen des
Melker Prozesses
und den Follow-up Maßnahmen ergeben, fortzusetzen. Die tschechische
Regierung legte
damit ein Bekenntnis zur Fortsetzung des Sicherheitsdialoges ab und
erklärte sich weiterhin
bereit, ihren Beitrag zur Klärung der noch offenen Sicherheitsfragen zu
leisten. Die Frage
einer einseitigen Aufkündigung der
„Vereinbarung von Brüssel" stellt sich daher zurzeit nicht.