709/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.06.2007
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0050-Pr 1/2007

 

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 713/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Melitta Trunk und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „finanzieller Nutzen des Bundeslandes Kärnten vom Österreichischen Bundesstaat“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Vorab ist festzuhalten, dass vom Bundesministerium für Justiz keine Förderungen direkt an das Land Kärnten oder Kärntner Gemeinden gewährt werden, wohl aber an verschiedene Institutionen, die (auch) im Bundesland Kärnten tätig sind.

Die allgemeinen Förderungsmöglichkeiten des Bundesministeriums für Justiz (für ganz Österreich) stellen sich nach den Bundesvoranschlägen 2007 und 2008 wie folgt dar:

VA-Ansatz 1/30006:

VA-Post

Bezeichnung

BVA 2007

BVA 2008

7661.900

Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft

23,682.000

26,931.000

7662

Subventionen an private Institutionen

126.000

121.000

7663

Betreuung von Justizbediensteten

4.000

4.000

7664

Internationale Kongresse

10.000

10.000

7665

Gemeinnützige Einrichtungen (Ostaktivitäten)

1.000

1.000

7665.001

Center of Legal Competence

90.000

90.000

7666

Opferhilfeeinrichtungen

3,500.000

4,500.000

7667

Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie

85.000

111.000

 

Summe VA-Ansatz 1/30006

27,498.000

31,768.000

VA-Ansatz 1/30306:

VA-Post

Bezeichnung

BVA 2007

BVA 2008

7663

Sonstige Subventionen

168.000

168.000

7665

Kriseninterventionszentrum Wien

3.000

3.000

7666

DOWAS für Frauen Innsbruck

12.000

12.000

7667

Emmausgemeinschaft St. Pölten

20.000

20.000

 

Summe VA-Ansatz 1/30306

203.000

203.000

 

Auf Grund dieser Budgetansätze sind für 2007 (für 2008 liegen noch keine Förderungsansuchen vor) folgende Subventionen an (auch) im Bundesland Kärnten tätige Institutionen beantragt, bewilligt oder zumindest im laufenden Planungsstadium:

 


Förderungen für den Bereich der Sachwalterschaft:

Dem Verein VertretungsNetz – Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung, 1200 Wien, der mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg, Teilen von Niederösterreich und Teilen von Salzburg für das gesamte Bundesgebiet (somit auch für Kärnten) zuständig ist, wird im Jahr 2007 voraussichtlich eine Förderung in Höhe von 17 Mio. Euro gewährt werden. Welcher Teil dieser Subvention für die Tätigkeit des Vereins im Bundesland Kärnten aufgewendet wird, lässt sich nicht zuordnen.

Förderungen für den Bereich der Opferhilfe:

Das Bundesministerium für Justiz fördert seit dem Jahr 2000 Einrichtungen der Opferhilfe nach Art. VI der Strafprozessnovelle 1999, die Prozessbegleitung anbieten. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden die Kosten der psychosozialen Betreuung und der anwaltlichen Vertretung im Strafverfahren für hilfsbedürftige Gewaltopfer übernommen.

Für den Förderungszeitraum vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 wurden nachstehende Förderungsleistungen für Prozessbegleitung durch Opferhilfeeinrichtungen im Bundesland Kärnten zugesagt:

 

 

Verein Hilfe für Kinder und Eltern -Kinderschutz-Zentrum Kärnten,
9020 Klagenfurt, Kumpfgasse 20

 

 

15.000 Euro

 

Verein PRO MENTE:
Kinder Jugend Familie -
Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in deren sozialem Kontext,
9020 Klagenfurt, Villacher Straße 161

 

 

5.000 Euro

 

Verein Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS),
9024 Klagenfurt, Fischlstraße 40

 

 

40.000 Euro

 

Verein Kärntner Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt
9020 Klagenfurt, Radetzkystraße 9

 

 

28.000 Euro

Hiezu ist jedoch zu bemerken, dass sowohl “Der Weisse Ring” als auch der Verein „Neustart – Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit“ für das gesamte Bundesgebiet Opferhilfe anbieten. Eine Zuordnung der diesen Vereinen gewährten Subventionen zum Bundesland Kärnten kann jedoch nicht erfolgen.

Auch bei Bauvorhaben sieht das Justizbudget (mit Ausnahme der Festlegung einzelner Großvorhaben, wie Neubauten oder Generalsanierungen für bestimmte Dienststellen, wo Investitionen im Anlagenbereich bzw. Mietzahlungen bei den BIG-Mieten anfallen) im jährlichen Bundesvoranschlag keine bundesländerspezifische Differenzierung der veranschlagten Ausgaben und Einnahmen vor.
Abgesehen von dem in Ausführung stehenden Neubau für das Bezirksgericht Klagenfurt sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Bundesland Kärnten gut untergebracht und es werden in absehbarer Zeit keine Neubauvorhaben erforderlich sein.

Förderungswerbern aus dem Bundesland Kärnten stehen die gleichen Förderungsmöglichkeiten im Justizbereich offen, wie jenen aus anderen Bundesländern. Die wichtigsten aktuellen Förderprogramme der Europäischen Union aus dem Justizbereich sind:

Thema

Spezifizierung

Förderprogramme

Familienrecht: Neue Lebensgemeinschaften – Homosexuelle Partnerschaften

Juristische Auswirkungen eines gesellschaftl. Trends
Empirische Erhebungen?

7. Rahmenprogramm - Socio-economic Sciences and Humanities - Societal Trends and Lifestyles

Gewalt in der Familie

 

Daphne III

Einheitliche Sanktionsstatistik in einem Sicherheitsbericht – Neu

Verurteilten-, Diversions-, Rückfall-, Behandlungs- und Sozialstatistiken

FSJ - Grundrechte und Justiz - Strafrecht

Kompetenzzentrum Opferhilfe

Zusammenführung verschiedener Opferhilfeeinrichtungen

FSJ / Security & Safeguarding Liberties / Prevention & Fight Against Crime

Patientenanwaltschaft, Patientenverfügungsgesetz

 

Förderprogramm Öffentliche Gesundheit 2003-2008

Fortbildung: Struktur und Harmonisierung der Fortbildung für Richter & Staatsanwälte im EJTN: Europ. Ausbildungsstandard
Fremdsprachentraining

Fortbildung zu Themen Gewalt und Diskriminierung in der Justiz: Wie gehen Richter mit Situationen von Gewalt & Diskriminierung um?

FSJ / Strafjustiz / Judicial Training

Schutz kritischer Infrastruktur

Personen-, Objekt-, Betriebsschutz im Gerichtsbereich

BMVIT / Kiras-Forschungsprogramm

Gelder aus dem Europäischen Sozial Fonds für Projekte in Richtung berufliche Integration

 

BMWA

Ausbildung im Strafvollzug

Beteiligung an Grundtvig Projekt „Prison Education Network“

Grundtvig

Für den Bereich Bildung ist noch die neue Förderschiene "Lebenslanges Lernen" erwähnenswert, die auch für den Justizbereich Relevanz hat. In diesem Programm werden die bisherigen Förderschienen "Leonardo", "Sokrates" und "Grundtvig" weitergeführt.

Zu 4:

In Kärnten bestehen die nachstehenden Dienststellen mit den jeweils genannten Personalständen (Stichtag 1. Juli 2006):

 

Bedienstete

Vollbeschäftigungsäquivalente

Köpfe

Landesgericht Klagenfurt

116,05

123

Staatsanwaltschaft Klagenfurt

27

27

Justizanstalt Klagenfurt

120,88

125

Bewährungshilfe

2,5

3

Bezirksgericht Bleiburg

4

5

Bezirksgericht Eisenkappel

3

3

Bezirksgericht Feldkirchen

8,5

10

Bezirksgericht Ferlach

5,38

6

Bezirksgericht Hermagor

5,41

6

Bezirksgericht Klagenfurt

62

67

Bezirksgericht St. Veit/Glan

20,5

21

Bezirksgericht Spittal/Drau

27,1

29

Bezirksgericht Villach

48,63

51

Bezirksgericht Völkermarkt

13,4

14

Bezirksgericht Wolfsberg

18,85

20

 

Hinzu kommen Rechtspraktikanten, Richteramtsanwärter und Bedienstete der Personaleinsatzgruppen sowie Gerichtsvollzieher, die in Kärnten ihren Dienst verrichten, organisatorisch jedoch dem Oberlandesgericht Graz zugeordnet sind.

Den Daten des Rechnungswesens ist zu entnehmen, dass für Justizdienststellen im Bundesland Kärnten im Jahr 2006 Zahlungen von 32.847.224,52 Euro angefallen sind. Davon entfielen

- 23.921.881,05 Euro auf Gerichte und Staatsanwaltschaften und

- 8.925.343,47 Euro auf die Justizanstalten.

Zu 5:

Ich verweise hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Prämisse eines „Freistaates Kärnten“ auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zur Zl. 722/J-NR/2007 und bitte ferner um Verständnis, dass eine volkswirtschaftliche Analyse dieser bloß hypothetischen Konstruktion im Rahmen einer parlamentarischen Abfragebeantwortung nicht leistbar ist.

. Juni 2007

 

(Dr. Maria Berger)