714/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.06.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Barbara Rosenkranz und weiterer Abgeordneter haben am 26. April 2007 unter der Nr. 734/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1
Allfällige Zuwendungen Dritter wie z.B. von Banken oder Wirtschaftsunternehmen an den als juristische Person rechtlich eigenständigen Verein „Freunde der Wiener Polizei“ sowie Zuwendungen dieses Vereins an die „Wiener Polizei“ berühren nicht das Geschenkannahmeverbot von Exekutivbeamten.
Zu Frage 2
Der Vereinszweck ergibt sich aus § 2 der geltenden Statuten des Vereins wie folgt:
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der Verein ist unpolitisch und bezweckt die
1.) Verbesserung der Beziehung zwischen Bevölkerung und Wiener Polizei und den Aufbau sowie den Ausbau des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses,
2.) Einrichtung eines Informationsdienstes und Leistung von Hilfestellungen, um einerseits Bevölkerung und Wiener Polizei einander näher zu bringen und konkrete Ansprechpartner zur Lösung von Problemstellungen zu nennen und andererseits aber auch generell das Verhältnis und die Beziehungen der Wiener Polizei gegenüber und zu Dritten sowie die polizeiinterne Kommunikation, Öffentlichkeits- und Zusammenarbeit zu begründen, zu unterstützen, zu verbessern, zu fördern und zu vertiefen.
3.) Anerkennung von besonderen Leistungen und außergewöhnlichen Verdiensten für die öffentliche Sicherheit,
4.) Unterstützung und Betreuung von verletzten, erkrankten und in Not geratenen Bediensteten der Wiener Polizei sowie ihrer Angehörigen
5.) Initiierung, Förderung, Unterstützung etc. von und Mitarbeit an Projekte, Aktivitäten, Maßnahmen etc. zur Hebung, Verbesserung usw. des (subjektiven) Sicherheitsgefühls und/oder der (objektiven) Sicherheitsverhältnisse (mit Schwerpunkt) in Wien,
6.) Förderung der Motivation der Angehörigen der Wiener Polizei,
7.) Unterstützung und Hilfestellung für die Wiener Polizei bei Ausstattung, Ausrüstung etc. in technischer, sachlicher usw. Hinsicht,
8.) ideelle, organisatorische, materielle und finanzielle Unterstützung der Wiener Polizei bei ihren Vorhaben wie z.B. organisatorischen, sozialen, karitativen, gesellschaftlichen etc. Anlässen.
In den Punkten 3.), 4.), 6.), 7.) und 8.) soll vor einem Tätigwerden des Vereins nach Tunlichkeit ein Vertreter der Wiener Polizei angehört werden.
Zu Frage 3
Nach den Bestimmungen der Statuten gibt es keinen „Obmann“. Als organschaftlicher Vertreter nach Außen ist gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 7 bzw. § 6 Vereinsgesetz ein Präsident eingesetzt. Präsident des Vereins ist seit der letzten Wahl vom 30.03.2004, mit einer Funktionsdauer von 6 Jahren, Adolf WALA.
Zu Frage 4
§ 11 der Statuten legt fest, dass der Vorstand aus mindestens 3 und höchstens aus 10 Mitgliedern besteht und die Funktionsdauer 6 Jahre beträgt.
Auf Grund der letzten Wahlanzeige gemäß § 14 Abs. 2 des Vereinsgesetzes sind der Behörde für die Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode) vom 30. März 2007 bis 29. März 2010 nachstehende organschaftliche Vertreter (Vorstand) bekannt gegeben: Als Präsident: Adolf Wala, am 18.05.1937 in Dürnholz geb., Zustellanschrift, 1180 Wien, Peter Jordan Straße 135, als Generalsekretär: Heinz Gehl, am 18.01.1946 in Wien geb., Zustellanschrift, 1010 Wien, Schuberting 6/8, als Generalsekretär-Stv.: Dr. Walter Schubert, am 03.02.1941 in Wien geb., Zustellanschrift, 1130 Wien, Wilhelm Kraczag Weg 21, als Schriftführer: Mag. Christian Felix, am 02.04.1962 in Wien geb., Zustellanschrift, 3400 Klosterneuburg-Kierling, Hauptstraße 233 und als Kassier: Adolf Krchov, am 28.12.1935 in Graz geb., Zustellanschrift, 1010 Wien, Oppolzergasse 6/14.
Zu Frage 5
Laut Angaben des Vereines „Freunde der Wiener Polizei“ entspricht es nicht den Tatsachen, dass ein Spitzenbeamter vom Verein Reisegutscheine erhalten hätte.
Zu Frage 6
Dem Verein der Freunde der Wiener Polizei wurden keine Förderungen gewährt.