72/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0103-I/4/2006
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 139/J vom 30. November 2006 der Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Rechnungshofkritik an der Vergabepraxis bei Mitteln der Forschungsförderung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Lassen Sie mich vor Beantwortung der konkreten Fragestellungen einige grundsätzliche Anmerkungen zur österreichischen F&E-Politik der vergangenen Jahre voranstellen.
Forschung und Entwicklung sind als wichtige Elemente zur Dynamisierung von Wachstum und Beschäftigung zentrale Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum von Volkswirtschaften. Dieser unstrittigen Tatsache wurde in den letzten Jahren im gesamten Politikspektrum umfassend Rechnung getragen, als den Bereichen Forschung und Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit und Bedeutung zugemessen wurde.
Demgemäß hat die Bundesregierung in der abgelaufenen Legislaturperiode durch zentrale Weichenstellungen in der Forschungs- und Technologiepolitik maßgeblich dazu beigetragen, dass sich Österreich einem internationalen Benchmarking äußerst gelassen stellen kann:
F&E-Quote sowie F&E–Ausgaben sind kontinuierlich und im internationalen Kontext überdurchschnittlich gestiegen.
Während die F&E-Quote 1999 noch bei 1,88% und damit im europäischen Durchschnitt lag, belegt die Globalschätzung der Statistik Austria 2006 einen Anstieg der F&E-Quote für das Jahr 2006 auf 2,43%.
In der Periode 1993 bis 1999 betrugen die direkten F&E-Ausgaben des Bundes rund € 7,5 Mrd., wobei darin bereits die sog. Technologiemilliarde inkludiert ist.
In der Periode 2000 bis 2006 hat die Bundesregierung kontinuierlich steigend über € 10,5 Mrd. bereitgestellt. Darüber hinaus wurde auch die indirekte Forschungsförderung laufend verbessert. Auf die Durchführung einer Richtung weisenden Strukturreform der angewandten Forschungsförderungseinrichtungen durch Schaffung einer Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung sowie durch die Einrichtung der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft sei weiters hingewiesen. Mit der Bereitstellung der ersten Tranchen der Forschungsmilliarde von € 125 Mio. in den Jahren 2005 und 2006 wurden weitere Meilensteine einer aktiven und zukunftsorientierten Forschungs- und Technologiepolitik gesetzt.
Auch die Innovationsleistungsfähigkeit – insbesondere die Innovationsleistung der Unternehmen – hat sich deutlich verbessert. In der Innovationsdynamik liegt Österreich unter den führenden Ländern Europas.
Insgesamt ergibt sich somit für den Zeitraum 1998 bis 2006 laut Globalschätzung der Statistik Austria betreffend Entwicklung der F&E-Ausgaben sowie der F&E-Quote im Vergleich nachfolgendes Bild lt. Tabelle (Beilage 1).
Des Weiteren wurden mit der Universitätsreform die Weichen für eine Neuausrichtung der universitären Forschung durch Profilbildung und Schwerpunktsetzungen gestellt.
Es zeigt sich somit, dass es der Bundesregierung während der vergangenen Legislaturperiode gelungen ist, Österreich im internationalen Wettbewerb als attraktiven Forschungsstandort zu etablieren und gilt es nunmehr, den erfolgreich eingeschlagenen Kurs zusätzlicher Investitionen in Zukunftsbereiche wie Forschung und Bildung weiter zu verfolgen. So werden über die Forschungsmilliarde hinaus weitere Mittel aufgebracht werden müssen, um das hochgesteckte Ziel von 3% Ausgaben für Forschung und Entwicklung gemessen am BIP im Jahr 2010 erreichbar zu machen.
Ich komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen:
Zu 1.:
Es liegt nicht im Bereich der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die Inhalte von strategischen Schwerpunktkonzepten mitzubestimmen bzw. an der Erstellung inhaltlicher Strategien des FTE-Rates mitzuwirken.
Sehr wohl fordert das Bundesministerium für Finanzen jedoch bereits im Zuge der Formulierung von Programmen ökonomische Effizienz und Effektivität sowie die Einhaltung haushaltsrechtlicher Standards ein, um einen sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz von Bundesmitteln zu gewährleisten.
Zu 2.:
Genderaspekte stellen für den FTE-Rat eine inhaltlich wichtige Thematik dar, wie auch die Empfehlung vom 22. Februar 2005 zum Gender Mainstreaming in der Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung zeigt. Diese Empfehlung ist das Resultat einer Arbeitsgruppe zwischen den Fachressorts und der Geschäftsstelle des Rates für FTE und ist von den Fachressorts umzusetzen. Das BMF war in diesen Prozess nicht eingebunden.
Zu 3.:
Der Vertreter des BMF ist – ebenso wie die Vertreter der Fachressorts – nicht stimmberechtigtes Mitglied der Ratsversammlung. Insofern ist das BMF zwar in die diesbezüglichen Diskussionsprozesse eingebunden, wenngleich die inhaltlichen Entscheidungen in der internen Sitzung der Ratsversammlung (d.h. ohne Beteiligung der Ressorts) getroffen werden.
Zu 4.:
Für das Bundesministerium für Finanzen sind vor allem Empfehlungen des FTE-Rates mit finanziellen Auswirkungen von Bedeutung. In der Praxis werden solche Empfehlungen des Rates jedoch nicht vom BMF direkt umgesetzt, sondern zunächst von den zuständigen Ressorts in Form von Förderprogrammen oder Forschungsaufträgen oder sonstigen F&E-Vorhaben konkretisiert. Erst dann treten die Ressorts an das BMF heran, einerseits zwecks Herstellung des haushaltsrechtlichen Einvernehmens über diese Programme oder Vorhaben (d.h. über konkrete Richtlinien bzw. Verträge) und andererseits zwecks Genehmigung der entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben. Das BMF stimmt diesen Programmen oder Vorhaben zu und genehmigt die entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben, sofern sich diese im jeweiligen bundesfinanzgesetzlichen bzw. haushaltsrechtlichen Rahmen halten.
In diesem Sinne konnte z.B. dem Antrag zur Aufstockung des Förderungsvolumens für das Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS auf 13 Mio. € nicht entsprochen werden, da dies einen Vorgriff auf Mittel des Jahres 2007 zur Folge gehabt hätte.
Auch über einige Anträge des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK) konnte das haushaltsrechtliche Einvernehmen nicht hergestellt werden: Diese Anträge betrafen im konkreten das Bundesinstitut für internationalen Bildungstransfer (BIB), die Bund-Bundesländer-Kooperation (BBK), EU-Personalentwicklungsprogramm (PEP) und Technologie-Information-Politikberatung (TIP). Für diese Programme lagen keine vollständigen Finanzunterlagen vor bzw. waren Mehrwert, forschungspolitischer Nutzen und Beitrag dieser Programme zu einer nachhaltigen Erhöhung der F&E-Quote nicht erkennbar und letztlich nicht nachweisbar. Einige Anträge wurden aufgrund der Kritik des BMF vom BMBWK selbst zurückgezogen. Die empfohlenen Mittel wurden in der Folge vom FTE-Rat für andere Programme umgewidmet. Bei mehreren Programmen wurde die Mittelfreigabe seitens des BMF auch an Bedingungen geknüpft (z.B. an die Vorlage genehmigungsfähiger Richtlinien, Verträge und Finanzierungskonzepte oder an die Reduktion von Kostenpositionen, die aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen zu hoch veranschlagt waren).
Weiters wurden die im Rahmen der haushaltsrechtlichen Mitbefassung des BMF üblichen und grundsätzlich für jedes Vorhaben geltenden haushaltsrechtlichen Kriterien angewandt.
Die Grundsätze für die Verwendung der Mittel aus dem Offensivprogramm II sind in einer Empfehlung des Rates vom 11. August 2003 festgelegt und wurden im Vorfeld mit dem BMF abgestimmt. Nach Einrichtung der Nationalstiftung, die ihre Mittel ebenfalls auf der Grundlage einer Empfehlung des FTE-Rates ausschüttet, wurde dem Rat im Jahr 2004 unter dem Vorsitz des BMF schriftlich kommuniziert, welche Erwartungen an eine Empfehlung für Stiftungsmittel geknüpft sind (Abstimmung mit der F&E-Offensive II, Portfoliobereinigung, transparente und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse, Begründung der Empfehlung).
Zu 5.:
Es fällt nicht in den Bereich der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen, die Förderaktivitäten öffentlicher Stellen im Bereich "Life Science" zu koordinieren.
Zu 6.:
Wie ich bereits in
meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 3130/J vom 9. Juni 2005 zu den
Fragen 11 und 16 ausgeführt habe, vergibt das Bundesministerium
für Finanzen direkt keine Forschungsförderungsmittel, sondern stellt
sie den verantwortlichen Ressorts zur Verfügung, die sie
unter Würdigung der gemeinsamen forschungspolitischen Ziele für ihre
jeweiligen Programme einsetzen. Nähere Angaben (z.B. hinsichtlich
Empfänger[organisationen] oder das
Vorliegen von Empfehlungen des
FTE-Rates) können daher nur von den jeweils zuständigen Fachressorts
gemacht werden.
Forschungsrelevante Ausgaben aus dem Regelbudget des Bundesministeriums für Finanzen werden z.B. für Einrichtungen wie WIFO, IHS, Europäisches Zentrum für Wohlfahrtsforschung und Sozialpolitik und ähnliche getätigt.
Grundsätzlich liegt der Schwerpunkt bzw. die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen in der Forschungsförderung jedoch bei den steuerlichen Maßnahmen. Die Entwicklung des Forschungsbudgets des Bundes kann im Übrigen der Beilage T zum jährlichen Bundesfinanzgesetz bzw. ab dem Budget 2005 der F&E-Beilage entnommen werden.
Zu 7::
Das Bundesministerium für Finanzen hat kein spezifisches Controlling der Forschungsförderungsmittel auf Programmebene aufgesetzt, da dies eine Kernaufgabe bzw. Kernverantwortung der zuständigen Fachressorts bzw. der Förderungseinrichtungen darstellt.
Zur Verfolgung des Mittelflusses der F&E-Offensive ist jedoch ein entsprechendes Monitoring eingerichtet, das den aktuellen Stand des Abrufes und der Verausgabung der Offensivmittel sowie der Forschungsmilliarde nach finanzgesetzlichen Ansätzen widerspiegelt. Selbstverständlich fließen die Ergebnisse des Monitoring der F&E-Offensivmittel in die üblichen Budget-Controllingprozesse des Bundesministeriums für Finanzen ein.
Im Übrigen richten sich die Empfehlungen des in der gegenständlichen Anfrage explizit zitierten Rechnungshofberichtes 2006/10 im Bereich des Projektes "Life Sciences" nicht an das BMF, sondern an den RFTE sowie die befassten Fachressorts. Seitens des BMF können daher keine Angaben über konkrete Projekte im Zusammenhang mit diesen Empfehlungen gemacht werden.
Zu 8.:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst (BMBWK) kommt seiner Verpflichtung zur Erstellung einer umfassenden Forschungsdokumentationsdatenbank in der Weise nach, dass es jährlich einen Bericht gemäß § 7 FOG erstellt, der den aktuellen Stand aller gemäß FOG vergebenen Forschungsförderungen und Forschungsaufträge widerspiegelt (Faktendokumentation). Dieser wird gemeinsam mit dem Forschungs- und Technologiebericht sowie den Jahresberichten der Forschungsförderorganisationen FWF und FFG bis zum 1. Juni eines jeden Jahres dem Nationalrat vorgelegt. Die Faktendokumentation der Bundesdienststellen ist über die unten genannte Homepage des BMBWK öffentlich zugänglich:
http://www.bmbwk.gv.at/forschung/materialien/fakten.xml
Zu 9.:
Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die diesbezüglichen Empfehlungen des Rechnungshofes im zitierten Bericht 2005/9 primär an das BMBWK richten und entsprechende Initiativen daher von diesem Ressort zu setzen wären.
Zu 10.:
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Mittelallokation für den Bereich “Life Science“ im Zeitraum 2000 – 2005 optimal war, wird – mangels inhaltlicher Zuständigkeit und eigener fachlicher Expertise des BMF – auf die Empfehlungen des FTE-Rates verwiesen.
Zu 11.:
Wie ich bereits in meiner Beantwortung der Anfragen Nr. 3165/J vom 10. Juni 2005 und Nr. 3824/J vom 25. Jänner 2006 ausgeführt habe, erfolgt die Finanzierung der aus dem Titel der "Forschungsmilliarde" zusätzlich bereitgestellten Mittel über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) durch Mittelaufnahmen im Rahmen Ihres "Debt Management". Die ÖBFA stellt diese Mittel nach dem jährlichen Bedarf über den Bundeshaushalt zur Verfügung, wobei unter anderem Gewinnausschüttungen der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) der Gegenfinanzierung dienen.
Bisher wurden aus dem Titel "Forschungsmilliarde" in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 125 Mio. € budgetwirksam zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel wurden wie folgt eingesetzt:
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FFG bottom – up Förderung |
22,5 Mio. € |
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FFG Headquarter Initiative |
22,5 Mio. € |
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FFG Bridge-Projekte |
10,0 Mio. € |
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FWF Translational Research Projekte |
10,0 Mio. € |
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FWF Einzelprojekte |
23,0 Mio. € |
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Universitäre Infrastruktur |
20,0 Mio. € |
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ISTA (“Eliteuni“) |
12,0 Mio. € |
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ÖAW/IMBA |
5,0 Mio. € |
Im Übrigen
verweise ich zu diesen Fragestellungen auf meine umfassenden
Beantwortungen der Anfragen Nr. 3130/J sowie 3165/J, jeweils während der vergangenen Legislaturperiode.
Auch hinsichtlich der Fragestellung nach dem Vorliegen von Empfehlungen des FTE-Rates für die Vergabe welchen Teiles der bereits vergebenen Mittel, erlaube ich mir auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 3130/J zu Frage 10 zu verweisen. Ich halte somit an dieser Stelle fest, dass mit der Verteilung der ersten Tranche der Forschungsmilliarde in den Jahren 2005 und 2006 im Konsens mit den betroffenen Fachressorts bestehende Ratsempfehlungen umgesetzt wurden. So wurde z.B. vom FTE-Rat im November 2004 die Empfehlung ausgesprochen, dass die Budgets des FFG-bottom-up Bereiches und des FWF steigen sollen, ohne die für diese Steigerung notwendigen Mittel mit zu empfehlen. Dies wurde von den politisch Verantwortlichen durch Zuteilungen aus der Forschungsmilliarde bereinigt, wobei eine ähnliche Situation auch bei den Mitteln für die Universitätsinfrastruktur gegeben war. Bereits seinerzeit habe ich auch ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Ausrichtung der Empfehlungspraxis des FTE-Rates an objektivierbaren Verfahren und nachvollziehbaren Spielregeln hingewiesen.
Die Verteilung der restlichen Mittel der Forschungsmilliarde für 2007 ff steht noch nicht fest und verweise ich diesbezüglich auf das Erfordernis der Umsetzung durch den Bundesfinanzgesetzgeber.
Zu 12.:
Bis zum Jahr 2001 gab es lediglich den Forschungsfreibetrag für die Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen. Der dadurch bewirkte Steuerausfall ist nur ungefähr zu schätzen, da bis 2005 die Angaben in der Steuererklärung auf freiwilliger Basis erfolgten und daher die Steuerstatistiken die Inanspruchnahme untererfassten.
Für die Veranlagungsjahre 1995 – 2000 liegen die geschätzten jährlichen Steuerausfälle bei 50 – 60 Mio. €. Mit der Steuerreform 1999/2000 wurde die Förderung umgestellt und erhöht, was in den Jahren 2000 und 2001 annähernd zu einer Verdreifachung des Ausfalls geführt hat. Für das Veranlagungsjahr wird der Steuerausfall aus diesem Förderungsinstrument mit etwa 200 Mio. € geschätzt. In Zukunft wird seine Bedeutung wahrscheinlich abnehmen, weil wegen des gesenkten Körperschaftsteuersatzes von 25% für Kapitalgesellschaften die Forschungsprämie günstiger ist als dieser Freibetrag. Diese Förderung wird fast ausschließlich von großen Unternehmen – hauptsächlich Kapitalgesellschaften – in Anspruch genommen.
Der 2002 eingeführte Forschungsfreibetrag und die optionale Forschungsprämie für Ausgaben nach Frascati-Definition wird relativ stärker von KMU’s (deutlich mehr als die Hälfte der Fälle) und Einkommensteuerpflichtigen (etwa ¼ der Fälle) in Anspruch genommen, wenngleich naturgemäß betraglich die großen Unternehmen überwiegen. An Forschungsprämien wurden in den Jahren 2003 – 2005 5,4, 32,4 bzw. 121,3 Mio. € ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Zum Unterschied zu den obigen Schätzungen sind dies kassenmäßige Beträge und beziehen sich hauptsächlich auf die Veranlagungen der beiden vorhergehenden Jahre. Der Frascati-Forschungsfreibetrag für die Veranlagungsjahre 2002 – 2004 kostete - grob geschätzt (unter Berücksichtigung der statistischen Untererfassung) - ca. 10, 30 – 40 bzw. 60 – 70 Mio. €. 2005 wurden Freibetrag und Prämie auf Auftragsforschung ausgeweitet, um KMU’s zusätzliche Möglichkeiten einer Beanspruchung zu geben. Die Daten sind wegen der laufenden Veranlagung noch unvollständig. Die letzte Schätzung für den Steuerausfall durch den Frascati-FFB liegt bei annähernd 90 Mio. €. Auch dieser Freibetrag wird in Zukunft zugunsten der Forschungsprämie an Bedeutung verlieren. Für beide zusammen wird jedoch mit einem weiter steigenden Steuerausfall gerechnet. Der Steuerausfall durch die gesamte steuerliche Forschungsförderung könnte bis 2008 auf annähernd 500 Mio. € steigen.
Beilage
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1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
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in Mio. € |
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Bruttoinlandsausgaben für F&E gesamt |
3.399,83 |
3.761,80 |
4.028,67 |
4.393,09 |
4.684,31 |
4.997,75 |
5.317,91 |
5.784,15 |
6.240,30 |
|
davon Bund |
1.097,51 |
1.200,82 |
1.225,42 |
1.350,70 |
1.362,37 |
1.394,86 |
1.538,31 |
1.733,26 |
1.920,00 |
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F&E-Quote in % des BIP |
1,77 |
1,88 |
1,91 |
2,03 |
2,12 |
2,2 |
2,24 |
2,35 |
2,43 |
|
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Quelle: STAT-A, Globalschätzung 2006 |
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Beilage 1 zur Beantwortung der PA 139/J