721/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.06.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.000/0016-I/PR3/2007 DVR:0000175
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 693/J-NR/2007 betreffend Lehrlingsfreifahrt bei geblocktem Berufschulbesuch, die die Abgeordneten Ablinger und GenossInnen am 24. April 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Werden von Seiten des BMVIT Überlegungen angestellt um die Antragstellung für Heimfahrtsbeihilfe für Lehrlinge, die die Berufsschule geblockt besuchen, zu vereinfachen?
Welche Maßnahmen planen Sie um die Ungleichbehandlung beim Kostenersatz für Fahrkosten zur Berufsschule für Lehrlinge zu beenden?
Antwort:
Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Freifahrten für Lehrlinge bzw. die die Formulierung der entsprechenden Voraussetzungen sowie deren Finanzierung betreffen fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit, Jugend und Familie und werden im Familienlastenausgleichsgesetz geregelt. Dem bmvit obliegt es nicht, die Abwicklung zur Erlangung der Heimfahrtsbeihilfe (Schulfahrtsbeihilfe) zu gestalten.
Überdies werden zur Ermöglichung von Lehrlingsfreifahrten aus Mitteln des bmvit (gemeinwirtschaftliche Leistungen) Tarifzuschüsse an die Schienenbahnen gewährt, die direkt zur Stützung des Lehrlingstarifs der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu verwenden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann