728/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.06.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0069-I/A/3/2007

Wien, am     25 . Juni 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 710/J der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen wie folgt:

 

Grundsätzlich ist zu den folgenden Ausführungen festzuhalten, dass jene Förderungsmöglichkeiten angeführt werden, die auch Gebietskörperschaften offenstehen; es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Förderungsmöglichkeiten nicht nur dem Bundesland Kärnten und dessen Gemeinden, sondern allen Gebietskörperschaften und natürlichen und juristischen Personen offenstehen. Darüber hinaus wird angemerkt, dass ein Großteil der Förderungen erst vergeben wird und nicht nur an Gebietskörperschaften, sondern direkt an natürliche und juristische Personen geht.

 


Fragen 1 und 2:

Gemäß §§ 56a ff KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/2004 ist beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend die Bundesgesundheitsagentur eingerichtet, die für das Jahr 2007 mit ca. 431,715.000,-- Euro und für das Jahr 2008 mit ca. 442,051.000,-- Euro aus dem Bundesbereich dotiert wird.

 

Zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Krankenanstalten wird die Bundesgesundheitsagentur im Jahr 2007 ca. 28,4 Millionen Euro und im Jahr 2008 ca. 29,1 Millionen Euro an den Kärntner Gesundheitsfonds leisten.

 

Weiters stehen der Bundesgesundheitsagentur jährlich maximal 2,9 Millionen Euro für die Förderung des Transplantationswesens und maximal 3,5 Millionen Euro für die Finanzierung von Planungen und Strukturreformen zur Verfügung. Diese Mittel kommen anteilig auch dem Land Kärnten zugute.

 

Weiters sind für den Förderungstopf 1/17226 „Förderungen zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs“ für 2007 und 2008 je € 2,150 Mio. budgetiert.

 

Für diesen Ansatz ist für das Jahr 2007 vom Magistrat der Stadt Klagenfurt ein Förderungsansuchen für die Drogenberatungsstelle „VIVA“ in Höhe von € 150.000,-- eingelangt.

 

Die Aids-Hilfe Kärnten erhält im Jahr 2007 € 140.233,47 an Förderungsmitteln zur Bestreitung des Personal- und Betriebsaufwandes. Für das Jahr 2008 steht die Höhe der Förderung noch nicht exakt fest.

 

Im Rahmen des Impfkonzepts meines Ressorts wurden im Jahr 2006 vom Bund € 541.536,00  an Zuschüssen für Kärnten geleisteten. Für 2007 ist mit einem vergleichbaren Betrag zu rechnen. Ab dem 2. Halbjahr kommen die anteiligen Kosten für die Rotavirusimpfung hinzu, diese sind jedoch derzeit noch nicht absehbar (die Ausschreibung läuft noch).

 

An Familienberatungsstellenförderung werden im Jahr 2007 Förderungen in der Höhe von € 8.228,- an Kärntner Gemeinden und € 37.604,- dem Land Kärnten gewährt.

 

Derzeit werden noch keine weiteren Förderungen ausbezahlt, es liegen auch noch keine Förderanträge vor. Der überwiegende Teil der Zuwendungen wird erst vergeben, wobei auch hier darauf hinzuweisen ist, dass ein Großteil auf Grund der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln nicht an Gebietskörperschaften, sondern direkt an natürliche und juristische Personen geht.

 

An sonstige juristische Personen mit Sitz in Kärnten werden aus dem Ansatz  Familienberatungsförderung im Jahr 2007 Förderungen in Höhe von € 589.361,- gewährt.

 

Weiters ist seitens des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend in den Budgetansätzen 2007 und 2008 die Förderung des Frauengesund­heitszentrums Kärnten in der Höhe von je € 14.600,-- für die Weiterführung des Frauengesundheitszentrums und für die Vernetzung mit den bestehenden Frauengesundheitszentren in Österreich vorgesehen.

Fragen 3a) bis 3c):

Organisationen aus Kärnten können sowohl beim EU-Programm JUGEND IN AKTION als auch beim EU-Programm DAPHNE III Projekte einreichen.

Das Programm JUGEND IN AKTION fördert Jugendaustausch- und Jugendinitiativprojekte, unterstützt Aktivitäten zur Stärkung der Demokratie und Förderung der aktiven Bürgerschaft und der Zivilgesellschaft. Es bietet die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im Ausland zu leisten, in dessen Rahmen soziale Kompetenzen erworben und interkulturelles Lernen stattfinden soll.  Darüber hinaus unterstützt dieses Programm Trainings für JugendmultiplikatorInnen.

 

Das EU-Programm DAPHNE III fördert Projekte zur Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen. Organisationen erhalten für erfolgreiche Anträge bis zu 80 % Förderung ihrer Projekte durch die Europäische Kommission.

 

Die Programme JUGEND IN AKTION und DAPHNE III werden beide aus EU-Fördermitteln bedeckt, jedoch ist eine nationale Kofinanzierung notwendig.

 

Im Rahmen von JUGEND IN AKTION kamen im Jahr 2005 10 Projektanträge aus Kärnten, von denen 8 gefördert wurden, die zugesagte Fördersumme betrug € 30.777,29. Im Jahr 2006 kamen 19 Projektanträge aus Kärnten, von denen 17 gefördert wurden, die zugesagte Fördersumme betrug € 86.739,77. Die Gesamtfördersumme in den Jahren 2005-2006 betrug demzufolge € 117.517,06. Für 2007 kann derzeit noch keine Schätzung gemacht werden, da die Anzahl der zu fördernden Projekte von der Qualität des Projektantrages abhängt und diese im Voraus nicht abgeschätzt werden kann.

 

Im Rahmen des EU-Programms DAPHNE wurde in den Jahren 2005 und 2006 kein spezifisches Projekt aus Kärnten gefördert. Da aber Projekte, die von bundesländerübergreifenden Organisationen eingereicht werden (z.B.: Autonome österreichische Frauenhäuser), auch eine indirekte Beteiligung von Einrichtungen in Kärnten haben können, profitiert Kärnten auch durch die erfolgreiche Bewerbung dieser Einrichtungen.

 

Weiters wird im Bereich Tiergesundheit von der Europäischen Union das „Programm zur Tilgung und Überwachung von transmissiblen spongiformen Enzephalopathien“ (BSE, Scrapie) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates kofinanziert. Basisrechtsgrundlage der EU  für die Kofinanzierung von Tierseuchenüberwachungs- und ‑bekämpfungsprogrammen (somit auch für das genannte Überwachungsprogramm) ist Art. 24 der Entscheidung des Rates 90/424/EEC. Die Untersuchungen im Rahmen der TSE-Überwachung werden seit Beginn dieser Untersuchungen auch in der Kärntner Landesanstalt Ehrental durchgeführt und der von der EU kofinanzierte entsprechende Anteil wurde der Kärntner Landesanstalt überwiesen.

 

Der für das Jahr 2004 an die Kärntner Landesanstalt ausbezahlte Betrag belief sich auf € 109.803,75; der für das Jahr 2005 auf € 141.600,--. Der Betrag für 2006 liegt noch nicht vor, da die Abrechnung mit der EU immer im Nachhinein, nach Ablauf des Untersuchungsjahres erfolgt. Die Gesamtjahresabrechnung 2006 wird derzeit durch die zuständige Abteilung meines Ressorts erstellt. Voraussichtlich wird für die Kärntner Landesanstalt im Jahr 2006 jedoch ein Betrag von ca. € 147.000,-- zur Auszahlung gelangen. Mit einer ähnlichen Summe ist im Jahr 2007 zu rechnen. Ab 2008 steht der Übergang vom flächendeckenden Überwachungsprogramm zum stichprobenartigen Überwachungsprogramm im Raum, womit voraussichtlich eine Reduktion der Untersuchungen und in der Folge auch der Kofinanzierung verbunden wäre.

 

Frage 4:

keine

 

Frage 5:

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu den Fragen 5 und 6 der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 722/J.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin