731/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. April 2007 unter der Nr. 757/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Doping & Gesundheitsgefährdung - Nahrungsergänzungsmittel - Kontrol- len nach dem AMG im Jahr 2006 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø   Wie viele Personen des Bundeskanzleramtes waren 2006 als Organe im Sinne von § 68a AMG tätig (Aufschlüsselung der Personenanzahl)?

Wie viele sind es 2007?

Im Jahr 2006 waren drei Personen des Bundeskanzleramtes (BKA) unter anderem als Organe im Sinn von § 68a AMG tätig. Ebenso ist es im Jahr 2007.

Zu Frage 2:

Ø   Wie viele beauftragte Sachverständige waren 2006 im Sinne von § 68a AMG tätig (Aufschlüsselung der Personenanzahl)?

Wie viele sind es 2007?

Im Jahr 2006 war ein Sachverständiger nach § 68a AMG tätig. Im Jahr 2007 sind es vier Personen.


Zu Frage 3:

Ø  Wie viele Kontrollen wurden 2006 in Räumen von Vereinen oder anderen juristi- schen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der Förde- rung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze und Sporteinrichtungen) durchge- führt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Örtlichkeiten und Bundesländer)?

Wie viele davon konkret in Fitnessstudios?

Wer führte dabei konkret diese Kontrollen jeweils durch?

Im Jahr 2006 wurden 19 Kontrollen anlässlich von Wettkämpfen und Trainingslagern in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Südtirol und dem Burgenland durch den Amtssachverständigen durchgeführt. In Fitness-Studios er- folgten keine Kontrollen.

Zu Frage 4:

Ø  Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?

Welche Maßnahmen und Sanktionen wurden aufgrund jeweils welcher Rechts- grundlage ergriffen?

Sämtliche bei Sportveranstaltungen, Trainingslagern und Wettkämpfen durchgeführ- ten Kontrollen erbrachten negative Ergebnisse.

Zu den Fragen 5 bis 13:

Ø  Wie viele und welche Nahrungsergänzungsmittelproben wurden 2006 in Räumen von Vereinen oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausü- bung des Sports oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen,  Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios,  Sportplätze und Sporteinrichtungen) gezogen (Ersuche um Aufschlüsselung auf NEM, Örtlich- keiten und Bundesländer)?

Wie viele davon konkret in Fitnessstudios?

Durch wen wurden dabei konkret die Proben gezogen?

Ø      Wie viele und welche Nahrungsergänzungsmittelproben, die in Räumen von Ver- einen oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze und Sport- einrichtungen) gezogen wurden, wurden 2006 auf Prohormone und andere verbo- tene Stoffe untersucht (Ersuche um Aufschlüsselung auf NEM, Chargennummer, Örtlichkeiten und Bundesländer)?

Ø      Welche Prohormone und sonstige verbotene" Stoffe wurden nach Analysen in diesen NEM nachgewiesen oder (ersuche um namentliche Bekanntgabe der


NEM, Stoffe und jeweils Chargennummer, sowie Herkunftsland)? Wo, wie und von wem wurden diese NEM verkauft?

Ø      In wie vielen Fällen und bei welchen NEM wurden Prohormone etc. oder sonstige verbotene Stoffe im Rahmen von Analysen festgestellt (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der einzelnen NEM, Chargennummer, Prohormone und sonstige verbotene Stoffe, sowie Herkunftsland)?

Ø      Welche konkreten behördlichen Maßnahmen wurden 2006 aufgrund dieser Analy- sen durch das BKA ergriffen?

Wie viele Anzeigen wurden in diesem Zusammenhang erstattet?

Wie viele Anzeigen wurden gegenüber Betreiber von Fitnessstudios oder deren

Mitarbeiter erstattet?

Ø  Wie viele Hausdurchsuchungen wurden in diesem Zusammenhang durch das BKA (z.B. durch Organe oder beauftragte Sachverständigte) im Jahr 2006 bean- tragt?

Wie viele wurden durchgeführt?

Wie viele Hausdurchsuchungen wurden davon in Fitnessstudios etc. durchgeführt

Ø  Wurde als Ergebnis dieser Hausdurchsuchungen illegale Produkte bescheid- mäßig beschlagnahmt, ein Rückruf von Produkte angeordnet oder ein Unter- sagungsbescheid ausgesprochen?

Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wenn ja, wer bzw. welche Behörde hat derartige Maßnahmen (z.B. Anzeigen) bzw. Bescheide aufgrund welcher Rechtsgrundlage erlassen (ersuche um na- mentliche Bekanntgabe der zuständigen Behörde, Rechtsgrundlage, betroffene NEM und deren Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

Ø      Wie viele dieser Bescheide erwuchsen in Rechtskraft?

Gegen wie viele dieser Bescheide wurde ein Rechtsmittel ergriffen? Wie viele dieser Verfahren sind abgeschlossen, wie viele noch offen?

Zusätzlich zu den Wettkämpfen und Trainingslagern wurden 2006 in Räumen von Vereinen oder anderen juristischen und natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind, sieben Pro- ben durch den Amtssachverständigen in Wien gezogen, jedoch keine in Fitness- Studios. Es handelte sich dabei um:

Produktname                                               Chargennummer

Zink capsules Goldfield,                             27524

Kre-Alkalyn Xtreme Performance             KRE A/06/10/2007

Whey Protein Prostar                                 504101 Raspberry

Pro Plex (Kohlenhydrat) Phytochem         Pro Plex

Whey Protein Prostar                                 508011 Banana

Sibirischer Ginseng                                    609030-A

Amino Gold                                                  501646

In diesen Fällen wurden bei den Analysen im ARC Seibersdorf Kontroll-Labor keine Prohormone oder sonstige verbotene Stoffe nachgewiesen.

Da keine illegalen Produkte vorgefunden wurden, wurden auch keine Hausdurchsu-


chungen oder Beschlagnahmen durchgeführt.

Zu de Fragen 14 und 15:

Ø      Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden von den zuständigen Organen bzw. Sachverständigen 2006 erstattet (Aufschlüsselung Landesgerichte bzw. StA)?

Ø      Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

Es wurden keine gerichtlichen Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz erstattet.

Zu Frage 16:

Ø  Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden von den zuständigen Organen bzw. Sachverständigen 2006 erstattet (Aufschlüs- selung auf Gerichte bzw. StA)?

Direkt wurden von den Organen des BKA keine gerichtlichen Anzeigen im Jahr 2006 erstattet. Anlassfälle wurden mit den Analyseberichten dem Bundeskriminalamt (Re- ferat zur Bekämpfung der Umweltkriminalität) übermittelt, um Parallelanzeigen zu vermeiden.

Zu den Fragen 17 und 18:

Ø      Wie beurteilen Sie, die Tatsache, dass von 21 gerichtlichen Strafanzeigen nach § 84a AMG in den Jahren 2003, 2004 und 2005 19 Strafanzeigen zurückgelegt und nicht weiter verfolgt wurden?

Ø      Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

Bezüglich der gerichtlichen Strafanzeigen durch die Sicherheitsbehörden, Gesund- heitsbehörden oder Staatsanwaltschaften fällt die Beantwortung dieser Fragen nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts. Das BKA hat aber schon anlässlich der Anfra- gebeantwortung zu 4457/J vom 29. Juni 2006 darauf hingewiesen, dass von den Justizbehörden zu klären sein wird, ob das Wort Sport" in den §§ 5a und 84a AMG tatsächlich nur den Spitzen- und Leistungssport umfassen soll, wie dies offenbar noch immer von zahlreichen Staatsanwaltschaften angenommen wird, oder auch den Breiten- und Fitness-Sport, was jedenfalls im Auslegungsweg möglich wäre, ohne den Straftatbestand des § 84a AMG ändern zu müssen (vgl. auch die Antwort zu den Fragen 40 bis 42).


Zu den Fragen 19 und 20:

Ø   Wurden von den zuständigen Organen auch Anzeigen nach dem StGB erstattet (z.B. Körperverletzung, Gesundheitsgefährdung)?

Wenn ja, wie viele?

Ø   Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Strafanzeigen (Ersuche um nament- liche Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

Im Jahr 2006 wurden keine Anzeigen nach dem StGB erstattet.

Zu Frage 21:

Ø   Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden von den zuständigen Organen bzw. Sachverständigen 2006 nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf BH) ?

Anzeigen nach § 84b Arzneimittelgesetz wurden 2006 nicht erstattet.

Zu den Fragen 22 bis 26:

Ø      Sind die in der AB 1875 XXII. GP vom 16.08.2004 angeführten Aktionen des BKA nun bereits abgeschlossen?

Ø      Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt, welche Maßnahmen wurden durch die Sicherheitsbehörden (z.B. Bundeskriminalamt) in Österreich und in den ande- ren Staaten ergriffen?

Welche und wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet?

Ø   Ist das mehrere Produkte aus verschiedenen Herkunftsländern umfassende Ver- fahren mit dem Verdacht des zusätzlichen Betruges (d.h. verfälschte Produkte) bereits abgeschlossen?

Wenn nein, wie ist der Stand des Verfahrens?

Ø      Welche Länder waren davon betroffen?

Ø      Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Strafanzeigen (Ersuche um nament- liche Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

Bei den in der AB 1875 XXII. GP vom 16.08.2004 angeführten Aktionen des Bundes- kriminalamts war die Dopingkontroll-Kommission lediglich eingebunden, um allenfalls notwendige Tätigkeiten nach § 68a AMG durchzuführen. Die an das Bundeskriminal- amt seinerzeit weitergeleiteten Hinweise wurden von BMI zur Anfrage Nummer 2690/J (XXII. GP) als hiefür zuständig beantwortet. Ob und in welcher Weise diese Verfahren vom BMI oder im Bereich des BMJ beendet wurden, ist mir nicht bekannt.


Zu den Fragen 27 bis 29:

Ø  Wurden 2006 im Auftrag von anerkannten Sportverbänden (BSO-Mitglied) Nah- rungsergänzungsmittel in Seibersdorf auf verbotene Stoffe wie, Prohormone etc. untersucht?

Welche Produkte und wie viele Chargen der einzelnen Produkte wurden dabei je- weils untersucht? Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche NEM mit welcher Chargennummer wurden untersucht? Welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf NEM und Chargennummer) ?

In wie vielen Untersuchungen von NEM wurden Dopingstoffe und sonstige verbo- tene Stoffe festgestellten bzw. nachgewiesen? Welche Stoffe bzw. welche Überschreitungen wurden nachgewiesen? Welche NEM betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der NEM und Chargennummer) ?

Welche Maßnahmen wurden durch die betroffenen Sportverbände vorgenom- men?

Welche konkreten Maßnahmen wurden daher durch die dafür zuständigen Orga- nen des BKA nach § 68 AMG vorgenommen?

Wurden diese NEM im Anti-Doping Labor im Austrian Research Center unter- sucht? Wenn nein, wo dann?

Ø      Wie viele Sportler/Innen haben sich jeweils nach einem positiven Dopingbefund im Jahr 2006 auf die Einnahme eines NEM berufen (ersuche um Aufschlüsselung auf Anzahl der Sportler und zuständiger Sportverband)?

Ø      Zu welchen sportrechtlichen Konsequenzen (z.B. Sperre) bei den SportlerInnen führten jeweils diese positiven Dopingbefunde (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der Sportler und jeweils zuständiger Sportverband)?

Es wurden 2006 in Seibersdorf keine Aufträge von anerkannten Sportverbänden (BSO-Mitglied) auf Untersuchung von Nahrungsergänzungsmittel auf verbotene Stof- fe wie Prohormone etc. erteilt.

Zu Frage 30:

Ø  Welche Maßnahmen wurden gegenüber Hersteller, Importeure oder Händler von NEM bzw. gegenüber Sportverbänden durch die dafür zuständigen Organen bzw. beauftragten Sachverständigen des BKA ergriffen, die von Ihnen erworbenen NEM verunreinigt waren und diese zu einem positiven Dopingbefund bei Sportlern führten?

Im Jahr 2006 wurden gegenüber Herstellern, Importeuren oder Händlern von NEM keine Maßnahmen ergriffen, zumal vom BKA keine NEM erworben wurden.


Zu den Fragen 31 bis 34 und 36 bis 39:

Ø  Wurden 2006 durch die zuständigen Organen bzw. beauftragten Sachverständi- gen des BKA Web-Seiten (Online-Anbieter) beobachtet und kontrolliert, in denen Dopingmittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel, Anabolika oder (verunreinigte) Nah- rungsergänzungsmittel angeboten und in weiterer Folge möglicherweise einge- führt bzw. in Österreich in Verkehr gebracht wurden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten bis- lang diese Kontrollen (d.h. Internet-Marktbeobachtung)?

Ø  Wurden im Rahmen der Aufsicht im Jahr 2006 auch Probennahmen (d.s. Test- käufe) bei Online-Anbietern durch Organen bzw. beauftragte Sachverständigte zum Schutz der SportlerInnen vor Gesundheitsgefährdung und positiven Doping- befund durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Gibt es eine Rechtsgrundlage, die derartige Probennahmen durch das BKA im Zuge der Aufsicht nach dem AMG etc. ausschließt? Wenn ja, welche Websites, Anbieter und Produkte betraf dies konkret? Welche Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe der Websites, Anbieter sowie der Produkte mit Chargennummer mit Herkunfts- land)?

Ø      Wie oft wurden im Jahr 2006 aufgrund von positiven Analyseergebnissen zustän- dige Organen anderer Ressorts (z.B. BMF, BMI) eingeschaltet?

Ø      Welche aktuellen Probleme werden seitens des Sportressorts aktuell bei elektro- nischen Angeboten über das Internet und Bestellungen von Dopingmitteln bzw. von (verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln gesehen?

Ø      Wie viele Ermittlungen wurden durch die zuständigen Organen bzw. beauftragten Sachverständigen des BKA 2006 hinsichtlich Postfachangebote, Internetangebote und Internetbestellungen von Dopingmitteln, Anabolika und NEM durchgeführt? Wie viele gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden und den Zollbehörden?

Ø      Welche Firmen, Websites, Anbieter und Produkte betraf dies konkret (Aufschlüs- selung der Firmen, Websites und Produkte)?

Ø      Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Ermittlungen?

Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten diese Ergeb- nisse?

Ø  Wie viele gerichtliche Anzeigen wurden erstattet?

Wie viele verwaltungsstrafrechtliche Anzeigen wurden in diesem Zusammenhang erstattet?

Nach Absprache in der Arbeitsgruppe Austrian Medicines Enforcement Group" (A- MEG) wurden, wie schon zu Frage 16 ausgeführt, Anlassfälle mit den Analyseberich- ten dem Bundeskriminalamt (Referat zur Bekämpfung der Umweltkriminalität) über- mittelt, um Parallelanzeigen zu vermeiden.

Testkäufe wurden nicht durch das BKA, wohl aber durch das Bundeskriminalamt durchgeführt und im Weg der Dopingkontroll-Kommission im BKA, die auch die Ana- lysekosten übernahm, im Doping-Labor im Austria Research Centers Seibersdorf


begutachtet, zumal es sich bei den NEM normalerweise um Lebensmittel handelt, für die die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder zur Kontrolle zuständig sind.

Bei elektronischen Angeboten über das Internet und Bestellungen von Dopingmitteln beziehungsweise von verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln konnten, wie auch das BMI mitteilte, 2006 in Österreich bisher keine konkreten Maßnahmen mit Erfolg ergriffen werden, da die Anbieter solcher Produkte die Standorte der Server in Län- dern auswählen, in denen der Handel mit diesen Produkten entweder überhaupt straffrei ist oder nur Verwaltungsübertretungen vorliegen. Aus diesen Gründen konn- te auch bisher keine weltweite Internet-Marktbeobachtung mit Erfolg durchgeführt werden.

Durch das BKA selbst wurden im Jahr 2006 keine gerichtlichen Anzeigen oder ver- waltungsstrafrechtliche Anzeigen in Zusammenhang mit Postfachangeboten, Inter- netangeboten und Internetbestellungen von Dopingmitteln, Anabolika und NEM er- stattet.

Zu Frage 35:

Ø  Wie sieht dazu zurzeit die internationale Zusammenarbeit der Sportbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten - gerade in Anbetracht der gesundheitlichen Risiken und der Dopingrelevanz von verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln - aus?

Sowohl in den EU-Mitgliedsstaaten als auch in der Monitoring Group des Europara- tes (T-DO) wurden im Anschluss an die Konferenz zum Kampf gegen Handel mit Dopingsubstanzen" unter Einbeziehung der WADA und der INTERPOL Vorarbeiten eingeleitet, um auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie eine neue Konvention über pharmaceutical crime" vorzubereiten. Das Ergebnis soll als ein weiteres Zu- satzprotokoll dem Europarat vorgelegt werden.

Zu den Fragen 40 bis 42:

Ø      Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des BKA im Jahr 2006 gemein- sam mit dem BMJ, BMI, BMGF und dem BMF ergriffen, um den kriminell orga- nisierten Schwarzmarkt für Anabolika, verunreinigten NEM etc. in Österreich zu bekämpfen?

Ø      Wie sah konkret die in der Anfragebeantwortung 243 XXII. GP angesprochene


interne Kooperation aus?

Welche Maßnahmen sind für 2007 insgesamt geplant? Welche Maßnahmen wurden 2007 bereits durchgeführt?

Ø  Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2006 durch Art. 8 -Kommission (nach dem Bundesministeriengesetz) gesetzt? Welche konkreten Aktionen wurden durchgeführt? Welche sollen 2007 durchgeführt werden?

Nach einer organisatorischen Umstellung im BMGFJ wurde dort die Arbeitsgruppe Austrian Medicine Enforcement Group" (AMEG) eingerichtet, der auch Vertreter der AGES (Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit), des BMJ, des BMF, des Bundes- kriminalamtes und der Dopingkontroll-Kommission sowie des ÖADC angehören.

Unter Berücksichtigung der internationalen Informationen des jeweiligen Ressorts soll im Jahr 2007 sowohl auf der Grundlage der durch die Arzneimittelgesetznovelle 2004 eingeführten §§ 76a, 76b sowie 80 Abs. 5 AMG, als auch nach den §§ 5a und 68a AMG versucht werden, eine flächendeckende Kontrolle der im Handel befindli- chen Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte sowie Arzneimittel zu errei- chen. Diesbezüglich plant die Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit (AGES) im Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit/Pharm Med den Aufbau einer eigenen Internet-Ermittlungsgruppe gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln.

Vom BMJ wird eine Klarstellung erwartet, ob die Formulierung zu Dopingzwecken im Sport" in den §§ 5a und 84a AMG in Hinkunft auch den Breiten- und Fitness-Sport in der Praxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte umfassen wird, oder ob der Straf- tatbestand anders gefasst werden muss.

Zusätzlich sollen durch verstärkte Aufklärungsveranstaltungen auch die Sportver- bände besser als bisher in die Bekämpfung des Dopings einbezogen werden, wofür die Ratifizierung der neuen UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport und das österreichische Anti-Doping-Gesetz die entsprechenden Grundlagen liefern.

Die Kommission nach § 8 Bundesministeriengesetz wurde mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Bundes-Sportförderungsgesetz 2006 aufgelöst, 2007 wurden weitere drei Amtssachverständige gemäß § 68a AMG bestellt, die durch eine regionale Streuung eine verbesserte Kooperation mit den zuständigen Behörden gewährleisten sollen.


Zu den Fragen 43 und 44:

Ø  Wann wird die in der AB 4443 XXII. GP angekündigte EU-Richtlinie vorgelegt werden?

Welche Probleme sollen damit geregelt werden?

Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand auf EU-Ebene?

Ø  Welche konkreten Maßnahmen planen Sie gegen Dopingmissbrauch in Fitness- studios sowie im Amateur- und Freizeitsport?

Die angekündigte EU-Richtlinie liegt noch nicht vor; sie ist offenbar erst nach der für die im November 2007 angesetzten Weltkonferenz gegen Doping und Beschlussfas- sung über die Änderung des World Anti-Doping-Code (WADC) zu erwarten. Zu ihrem Inhalt kann daher derzeit noch nichts gesagt werden.

Die konkreten Maßnahmen gegen Dopingmissbrauch in Fitness-Studios sowie im Amateur- und Freizeitsport werden nach Inkrafttreten des neuen Anti-Doping- Gesetzes sowie Klärung der Rechtslage zum § 84a AMG zu treffen sein.