733/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 25. Juni 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0080-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 741/J betreffend Forschungsentwicklung in Österreich und Prioritäten im EU Kontext auf Grundlage des Europäischen Entwicklungsplan für Forschungseinrichtungen des ESFRI (ESFRI 2006), welche die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 26. April 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 13 der Anfrage:
Der in der Anfrage thematisierte Bericht („European Roadmap for Research Infra-structures – Report 2006“) des European Strategy Forum on Research Infrastructures (ESFRI) wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom sachlich für diese Thematik primär zuständigen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung am 17.4.2007 übermittelt. Gleichzeit lud das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu einer ersten Diskussionsveranstaltung am 14.5.2007 ein. Darüber hinaus und insbesondere auch im Vorfeld hat es keine Befassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit dieser Angelegenheit gegeben.
Damit befindet sich die Auseinandersetzung mit dem ESFRI-Report 2006 derzeit in einer derart frühen Phase, dass eine seriöse und detaillierte Beantwortung der Fragen noch nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass das ESFRI das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen repräsentiert, womit per definitionem große und mittelgroße universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeint sind, welche sich mit Grundlagenforschung befassen. Entsprechend dem vorgelegten Bericht bestehen nur zu einem geringen Anteil Berührungspunkte mit gewerblicher und industrieller Forschung, welche allein vom Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit umfasst sind. In jenen Bereichen, in denen diese Aspekte der gewerblichen und industriellen Forschung von Relevanz sind, wird sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aktiv einbringen. Durch die klare Zuordnung der Koordinations- und Hauptzuständigkeit zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird diese Einbringung seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fokussiert auf die konkreten Themenbereiche der Mitzuständigkeit erfolgen.