735/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 25. Juni 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0084-IK/1a/2007
Die 2002 basierend auf
einem Allparteienbeschluss gegründete österreichische
Finanzierungs- und Förderbank austria wirtschaftsservice stellt im Auftrag
der Bundesregierung der österreichischen Wirtschaft Finanzierungs- und
Fördermittel in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen erp-Krediten
und Haftungen sowie Beratungen und Serviceleistungen zur Verfügung.
Die in der Anfrage zitierte auftretende Kritik an Projektverzögerungen ist in dieser Form nicht nachvollziehbar. Zusagen erfolgen im Allgemeinen zeitnah und in enger Abstimmung mit der finanzierenden Bank bzw. dem Projektbetreiber. Die Bearbeitungszeiten für Anträge wurden seit Bestehen der aws deutlich reduziert. Vereinzelte Verzögerungen sind häufig auf unzureichende Unterlagen bzw. fehlende Projektdaten zurück zu führen. Die Vorlage dieser Unterlagen sowie deren Prüfungen sind gesetzlich im Bereich der Haftungen das KMU-Förderungsgesetz (KMU-FG) geboten.
Die aws hat ihre Gebarung nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz zu gestalten, ebenso wie nach einschlägigen Bestimmungen des EU- und des nationalen Rechts. Daher ist die aws verpflichtet, Projektanträge gehörig und entsprechend den vorgesehenen Bestimmungen zu prüfen. Dies umfasst natürlich auch die Prüfung von Unterlagen zu Projekten. Gleichzeitig unternimmt die aws in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. dem Bundesministerium für Finanzen alle Anstrengungen, um den notwendigen Aufwand für Unternehmen weiter zu reduzieren.
Vor der Beantwortung der Fragen sind noch folgende Begriffe zu definieren:
Der Terminus „Gesamtobligo“ (auch: „gewährte Gesamtgarantiesummen“) bezieht sich in der Folge auf die von der aws insgesamt übernommenen Eventualverbindlichkeiten aus dem Titel von Haftungen nach dem KMU-FG zuzüglich jener Eventualverbindlichkeiten, bei denen in Form von Promessen eine Übernahme der Haftung zugesagt, diese jedoch noch nicht vertraglich vereinbart worden ist.
Der Terminus „ausgenütztes“ Obligo bezieht sich in der Folge auf die von der aws insgesamt übernommenen Eventualverbindlichkeiten aus dem Titel von Haftungen nach dem KMU-FG. Die gemäß KMU-FG durch die aws übernommenen Eventualverbindlichkeiten stellen eine Haftung (Garantie, Bürgschaft, Ausfallshaftung) nach der jeweiligen Rechtsgrundlage dar.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt nur für den Bereich der Haftungen nach dem KMU-FG. Haftungen nach dem Garantiegesetz fallen in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Gesamtobligo der aws für Haftungen nach dem KMU-FG beträgt mit Stichtag 31. März 2007 € 469 Mio. Da bei Haftungen nach dem KMU-FG keine Promessen ausgestellt werden, beträgt das tatsächlich vergarantierte (ausgenützte) Obligo zu diesem Stichtag € 469 Mio.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Die Gesamtsumme der aushaftenden Obligi für Haftungsübernahmen nach KMU-FG zum 31. März 2007 beträgt € 469 Mio. Das durchschnittlich zu Jahresende für den Betrachtungszeitraum 2000 bis 31. März 2007 aushaftende Obligo der aws beträgt € 458 Mio.
Die Gesamtgarantiesummen, die nach KMU-FG – gerundet auf Millionen Euro – jeweils in den Jahren 2000 bis 2007 (Stichtag 31. März 2007) gewährt wurden, unter zusätzlicher Angabe des aushaftenden Gesamtobligos zum jeweiligen Stichtag (31.12. des jeweiligen Jahres bzw. 31. März 2007), sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. In den Zahlen enthalten sind auch noch Obligi der im Rahmen der BÜRGES Förderungsbank abgewickelten Tourismusförderung bis zur Wirksamkeit zum 1. Jänner 2001; seit 1. Jänner 2001 wird diese von der österreichischen Tourismusbank abgewickelt.
|
Jahr |
2007 |
2006 |
2005 |
2004 |
2003 |
2002 |
2001 |
2000 |
|
Neues Obligo |
37 |
102 |
102 |
106 |
105 |
84 |
109 |
110 |
|
Gesamtobligo |
469 |
478 |
481 |
481 |
462 |
443 |
443 |
403 |
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Bezogen auf die jeweils gewährten Haftungen nach KMU-FG entfallen im Jahresschnitt zwischen 2000 und 2007 rund 70 % der Summe auf Kredite von Unter-nehmen mit einer Betriebsleistung von unter € 1 Mio.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Bezogen auf die jeweiligen gewährten Gesamtgarantiesummen entfallen im Jahresschnitt zwischen 2000 und 2007 rund 16 % der Summe auf Kredite von Unternehmen mit einer Betriebsleistung zwischen € 1 Mio. und € 3 Mio.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Im Gesamtzeitraum 2000 bis 2007 betrug die durchschnittliche Summe der Kredite, für die Haftungen nach KMU-FG schlagend wurden, rund € 11,7 Mio. p.a. bzw., bezogen auf Obligo – im Schnitt 80 % Garantiequote –, € 9,3 Mio. Bezogen auf das durchschnittlich jährlich aushaftende Obligo entspricht dies einer durchschnittlichen Quote von 2 %.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Gesamtzeitraum 2000 bis 2007 betrug die durchschnittliche Summe jener mit Haftung versehenen Kredite, bei denen eine Einlösung der Haftung vollständig abgelehnt wurde, ohne Berücksichtigung der Kürzungen und berechnet auf Basis der Kredithöhe bei Haftungsübernahme für Haftungen nach KMU-FG rund € 1,2 Mio. p.a. bzw., bezogen auf Obligo – im Schnitt 80 % Garantiequote –, € 0,96 Mio. Bezogen auf das durchschnittlich jährlich aushaftende Obligo entspricht dies einer durchschnittlichen Quote von 0,2 %.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Im Gesamtzeitraum 2000 bis 2007 betrug die Höhe jener mit Haftung versehenen Kredite, die in Folge einer Insolvenz des Unternehmens oder aus sonstigen Gründen konkret ausfallsgefährdet waren, bei denen in weiterer Folge aber keine Haftungszahlungen erfolgten, da die Kredite im Zuge der Einbringungsmaßnahmen und der Sicherheitenverwertung voll abgedeckt werden konnten, für Haftungsübernahmen nach KMU-FG rund € 0,65 Mio., bzw., bezogen auf Obligo – im Schnitt 80 % Garantiequote –, € 0,52 Mio. Bezogen auf das durchschnittlich jährlich aushaftende Obligo entspricht dies einer durchschnittlichen Quote von etwas mehr als 0,1 %.