743/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 W i e n
Die Abgeordneten zum Nationalrat Melitta Trunk und GenossInnen haben am
26. April 2007 unter der Nr. 711/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „finanzieller Nutzen des Bundeslandes Kärnten vom Österreichischen Bundesstaat“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Einleitend darf festgehalten werden, dass gemäß § 5 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für
die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004,
Leistungen an ein Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zur Abdeckung eines
Aufwandes, den diese gemäß § 2 F-VG selbst zu tragen haben, vom Geltungsbereich
dieser Förderungsrichtlinien ausgenommen sind.
Im Bundesvoranschlag für 2007 und 2008 wurden seitens des Bundesministeriums für Inneres beim Paragraph 1/1100 keine gesonderten „Fördertöpfe“ für das Bundesland Kärnten bzw. für Kärntner Gemeinden präliminiert.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Projekten des Bundeslandes Kärnten oder Kärntner Gemeinden liegen dem Bundesministerium für Inneres nicht vor.
Sämtliche Förderungen meines Ressorts gehen an natürliche und juristische Personen.
Das Bundesland Kärnten erhält gemäß Artikel 3 der Vereinbarung über die Aufteilung und Verwendung der nach § 4 Z 2 Katastrophenfondsgesetz 1986 bzw. nach § 3 Z 4 lit. c Katastrophenfondsgesetz 1996 zur Verfügung stehenden Mittel für ein Warn- und Alarmsystem sowie die Einräumung wechselseitiger Benützungsrechte an den Anlagen dieses Systems, BGBl. Nr. 87/1988, jährlich einen Betrag von € 255.603,67. Die Höhe des Betrages ist von der jeweils geltenden Volkszählung abhängig.
Zu Frage 2:
Bei Kapitel 11 „INNERES“ sind nachstehende Voranschlagsansätze für Förderungen
vorgesehen:
VA-Ansatz 1/11006 „Zentralleitung“
VA-Ansatz 1/11026 „Menschenrechtskoordinator und Beiräte“
VA-Ansatz 1/11036 „Zivildienst“
VA-Ansatz 1/11046 „Gedenkstätte Mauthausen“
VA-Ansatz 1/11076 „Zivilschutz“
VA-Ansatz 1/11506 „Asyl- und Fremdenwesen - Flüchtlingsbetreuung und Integration“
VA-Ansatz 1/11536 „Asyl- und Fremdenwesen - Fremdenwesen“
VA-Ansatz 1/11706 „Sicherheitsaufgaben – Sicherheitsexekutive“
VA-Ansatz 1/11746 „Sicherheitsaufgaben – Sicherheitsakademie“
VA-Ansatz 1/11776 „Sicherheitsaufgaben – Kriminalpol. Beratungsdienst und
Opferschutzeinrichtungen“
Aus den oben angeführten „Fördertöpfen“ können bei förderungswürdigen Projekten
Subventionen an Organisationen bzw. Einzelpersonen in Kärnten – sowie an Organisationen und Einzelpersonen in allen anderen Bundesländern – nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel vergeben werden. Die Förderungswürdigkeit allfällig eingereichter Projekte wäre im Einzelfall zu prüfen.
Zu Frage 3:
§ 2 F-VG bezieht sich ausschließlich auf das Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, nicht aber auf das Verhältnis Österreichs zur Europäischen Union.
Da § 2 F-VG somit für Kostenübernahmen durch die EU nicht gilt, kann auch die
Regelung, dass für Ausnahmen vom Konnexitätsgrundsatz eine gesetzliche Grundlage
erforderlich ist, nicht gelten. § 2 F-VG verbietet somit nicht, dass der Bund (als im
Außenverhältnis gegenüber der EU auftretende Gebietskörperschaft) Mittel der EU im
Innenverhältnis in Form von privatrechtlichen Förderverträgen an die nach der
Kompetenzverteilung innerstaatlich zuständigen Gebietskörperschaften weiterleitet (wobei
diese Kompetenzverteilung auch die Privatwirtschaftsverwaltung umfasst).
Die Fördertöpfe der Europäischen Union bieten auch den Ländern und Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit Projektförderungen zu erhalten.
Hier sind der EFF (Europäischer Flüchtlingsfonds) und der EIF (Europäischer Integrationsfonds) zu nennen.
Zum EFF-Programmjahr 2005 hat das Land Kärnten für ein Projekt zur Integration
afrikanischer Staatsangehöriger um eine EFF-Förderung in Höhe von € 40.200,--
angesucht. Das Projekt wurde jedoch nicht zur Förderung ausgewählt. Ansonsten gab es
zum EFF-Programmjahr 2005 bis dato keine weitere Projekteinreichung des Landes
Kärntens oder einer Kärntner Gemeinde.
Das Land Kärnten und die Kärntner Gemeinden haben somit für diesen Zeitraum bis dato
keine Förderungen aus dem EFF erhalten.
Für das Jahr 2007 ist der EFF-Projektaufruf bislang noch nicht erfolgt und können daher
noch keine Angaben gemacht werden.
Für den neu geschaffenen EIF wird der erste Projektaufruf erst frühestens gegen
Jahresende 2007 erfolgen, sodass auch diesbezüglich noch keine Angaben gemacht werden können.
Über allfällige direkte Subventionsmöglichkeiten seitens der EU kann keine Auskunft
gegeben werden, weil das Bundesministerium für Inneres nicht in die Vergabe eingebunden ist.
Zu Frage 4:
Im Bereich der Sicherheitsexekutive sind im Bundesland Kärnten als nachgeordnete Behörden und Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres
· die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten mit 43 Planstellen
· das Landespolizeikommando Kärnten mit 2046 Planstellen
· die Bundespolizeidirektion Klagenfurt mit 58 Planstellen
· die Bundespolizeidirektion Villach mit 41 Planstellen
eingerichtet.
Die Budgetmittelzuweisung für 2007/2008 unter den Ansätzen VA 1/1170 und VA 1/1171 steht noch nicht im Detail fest, wird sich aber am Erfolg 2006 orientieren. Dieser belief sich für
· die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten auf € 2.250.000
(davon € 2.022.000 Personal- und € 228.000 Sachaufwand),
· das Landespolizeikommando Kärnten auf € 103.465.000
(davon € 90.780.000 Personal- und € 12.685.000 Sachaufwand)
· die Bundespolizeidirektion Klagenfurt auf € 2.877.000
(davon € 2.043.000 Personal – und € 834.000 Sachaufwand)
· die Bundespolizeidirektion Villach auf € 2.072.000
(davon € 1.480.000 Personal- und € 592.000 Sachaufwand).
Den nachfolgend angeführten Einrichtungen ist kein eigenes Jahresbudget zugeordnet:
· Das Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive wurde in 9201 Krumpendorf mit 13 MitarbeiterInnen eingerichtet.
· In der operativen Außenstelle Süd des Einsatzkommandos Cobra in Krumpendorf versehen 22 Bedienstete ihren Dienst.
· In der Flugeinsatzstelle Klagenfurt versehen 4 Piloten ihren Dienst.
· Die Außenstelle der Flugpolizei im Bundesministerium für Inneres unterstützt die Arbeit der Kärntner Polizei mit einem Exekutivhubschrauber, bei Großereignissen temporär auch mit einem FLIR-Hubschrauber.
· Als Standorte des Büros II/BK/6.3 – Entschärfung und Entminung - bestehen in Kärnten eine ESD-Außenstelle in 9241 Wernberg mit 2 Bediensteten und eine EMD-Außenstelle (Munitionszwischenlager) in 9523 Landskron mit 2 Bediensteten.
Zu Frage 5:
Auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 722/J durch den Herrn Bundeskanzler darf verwiesen werden.