744/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Barbara Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 26. April 2007 unter Zl. 733/J-NR/2007 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die auf den Grenzdienststellen in Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Kärnten und Steiermark Dienst verrichtende Polizeibeamte“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1-13 und 15:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Schengenerweiterung mit 1. Jänner 2008 noch nicht beschlossen ist, sondern von der Erfüllung aller Sicherheitsstandards der neun Kandidatenstaaten abhängig ist. Dazu gehören neben der Durchführung einer schengenkonformen Sicherung der Land- und Seegrenzen sowie der Sicherstellung der Grenzkontrolle auf Flughäfen die volle Einbindung in das EU-Fahndungssystem mit der Umsetzung des SISone4ALL, der Abschluss bi- und multilateraler Verträge für Sicherheitsstrategien auf Schengen-Niveau und die Verstärkung der Polizeikooperation. Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch die laufende Schengenevaluierung unter österreichischer Beteiligung beobachtet. Erst im November 2007 wird der Rat der Innen- und Justizminister die endgültige Entscheidung über den Fortgang der Schengenerweiterung treffen.
Neben der Einforderung der Verantwortung zur optimalen Sicherung der Schengen-Außengrenze durch die Kandidatenstaaten wird diese Maßnahme durch die Einrichtung einer EU-Grenztruppe mit österreichischer Beteiligung zur raschen Setzung von Schwerpunktmaßnahmen an der künftigen Außengrenze sowie durch zusätzliche Maßnahmen in Drittstaaten wie die verstärkte Entsendung von Dokumentenberatern, Verbindungsbeamten und die Unterstützung dieser Staaten beim Aufbau effizienter Polizeistrukturen verstärkt.
Im Zuge der Stärkung der internationalen und grenzüberschreitenden Polizeikooperation liegt der Schwerpunkt im Ausbau der Polizeikooperationszentren und des Netzes von Verbindungsbeamten, der Verstärkung der gemischten Streifen, gemeinsamer Sicherheitsanalysen und Schwerpunktaktionen, der Abstimmung von Einsatzplänen und der Vorsorge für die Wiederaufnahme der Grenzkontrolle wie zum Beispiel zur EURO 2008. Darüber hinaus stellt der Prümer Vertrag eine wesentliche Grundlage für den verstärkten polizeilichen Datenabgleich dar.
Zur Schaffung eines doppelten Sicherheitsgürtels werden seitens Österreichs im grenznahen Bereich eine Grenzraumkontrolle mit der Errichtung von Schwerpunktdienststellen sowie im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollen eingerichtet.
Dies bedeutet in einer ersten Phase die Belassung eines Großteils des derzeit in der Grenzkontrolle und –überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich, um die Einrichtung der Grenzraumkontrolle sicherstellen zu können und so in einem mehrmonatigen Zeitraum die Entwicklungen und insbesondere kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend analysieren zu können.
Nach diesem Zeitraum wird im Herbst 2008 in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der Erkenntnisse aus diesem Zeitraum durchgeführt und anhand der aktuellen polizeilichen Lage und der Analyseergebnisse die weitere entsprechende Strategie entwickelt und darauf aufbauend ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt. Die schrittweise Realisierung dieses Konzeptes erfolgt schließlich in Phase 3 ab 2009
Aufgrund dieser Vorgangsweise sieht Österreich keinen schlagartigen Systemwechsel vor, sodass in der ersten Phase eine weitgehende Nutzung der bisherigen Grenzdienststellenstruktur und größtmögliche Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bediensteten möglich ist. Die entsprechenden Detailkonzepte werden derzeit erarbeitet.
Zu Frage 14:
Nein