746/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1010 W i e n
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen haben am 2. Mai 2007 unter der Nr. 766/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der sicherheitsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Erlass des BM.I vom 6. Februar 2007, Zl BMI-OA1360/0043-II/1/b wurden den Landespolizeikommanden Überstundenpunktekontingente zugewiesen.
Mit der seit Jahresbeginn eingeführten neuen Mehrdienstleistungssteuerung, deren oberste Prämisse der treffsichere Einsatz der gesamten Personalressourcen (Plandienststunden und Überstunden) unter Berücksichtigung aller sicherheitsdienstlichen Erfordernisse ist, wurde auch eine Neudotierung der einzelnen Kontingente vorgenommen und ein Teil des Kontingentes im BM.I einbehalten. Da die neue Steuerung grundsätzlich nur die Zuweisung von Überstundenkontingenten zur Abdeckung der sicherheitsdienstlichen Grundversorgung vorsieht und ein weiterer Bedarf (z.B. für gezielte Schwerpunktaktionen und sonstige anlassbezogene Sonderaktionen) von den Bedarfsträgern zu argumentieren ist, haben auch die Landespolizeikommanden entsprechend Vorsorge getroffen.
Im Rahmen des monatlichen Berichtswesens bzw. des begleitenden Controllings wird der Bedarf und tatsächliche Verbrauch der einzelnen Kommanden und Behörden laufend beobachtet und analysiert. Auf Basis dieser Ergebnisse werden - bei entsprechend begründetem Bedarf und sofern alle dienstplanerischen und organisatorischen Maßnahmen betreffend des Personaleinsatzes ausgeschöpft worden sind - adäquate Zusatzdotierungen vorgenommen.
Zu Frage 2:
Das Landespolizeikommando Niederösterreich hat bereits 2006 gemeinsam mit jedem Bezirks- bzw. Stadtpolizeikommandanten die sicherheitsdienstlich notwendige Streifenabdeckung definiert. Diese Streifenanzahl wurde nicht verringert. Darüber hinaus obliegt es jedem Dienststellenleiter, im Rahmen der personellen Möglichkeiten Zusatzstreifen einzuteilen. Bei begründetem Mehrbedarf haben sich die Dienststellenleiter an die nächst höhere Ebene (Bezirks-/Stadtpolizeikommando bzw. Landespolizeikommando) zu wenden. Aus Zusatzanordnungen vorgesetzter Stellen resultierende Überstunden werden von der anordnenden Stelle verantwortet und im Regelfall mit zurückbehaltenen Überstundenpunkten abgedeckt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Für die Beurteilung und Entscheidung über die Besetzung einer Dienststelle sind nicht die zur Verfügung stehenden Überstundenressourcen, sondern die Arbeitsbelastung und weitere ortsbezogene Kriterien ausschlaggebend. Vermehrte Wartezeiten in den letzten Monaten sind nicht bekannt geworden. Die unverzügliche Kontaktnahme mit der Polizei ist durch technische Maßnahmen (Weiterleitung von Telefonaten und Sprechanlagen an Bezirksleitstellen) sichergestellt.
Das organisatorische Erfordernis, dass Dienststellen fallweise nur mit einem Polizeibeamten besetzt sind, gründet nicht zuletzt auf der Dienststellenstruktur beim Landespolizeikommando Niederösterreich, die noch eine beträchtliche Anzahl von sehr kleinen Polizeiinspektionen aufweist. Durch organisatorische und ablaufsystematische Vorkehrungen ist jedoch dafür Sorge getragen, dass den Erfordernissen der Eigensicherung in höchstmöglichem Ausmaß Rechnung getragen wird. Einsätze werden grundsätzlich durch 2 Beamte durchgeführt.
Zur Nachtzeit werden ausschließlich Doppelstreifen in Form von Sektorstreifen geführt.