75/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0112-I/4/2006
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 197/J vom 15. Dezember 2006 der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen, betreffend scheinselbständige Arbeitskräfte aus neuen EU-Mitgliedstaaten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Finanzen bereits eine Reihe von konkreten Maßnahmen ergriffen hat, um den Betrug am Bau sowie das Schwarzunternehmertum energisch zu bekämpfen. Die strategische Neuausrichtung und Reorganisation der Betrugsbekämpfung sowie die höchst effiziente Durchführung von Aktionstagen mögen hier als Beispiele genannt werden.
Zu 1.:
Eine derartige Praxis einer ungeprüften Ausstellung von Gewerbeberechtigungen ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. Seitens meines Ressorts möchte ich im Gegenteil auf die ausgezeichnete Kooperation zwischen den zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft hinweisen. Dies betrifft selbstverständlich auch den Bereich der Erteilung von Gewerbeberechtigungen für Bürger der neuen Mitgliedstaaten. Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 198/J vom 15. Dezember 2006 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu Frage 2.
Zu 2.:
Scheinselbständigkeit ist ein Sachverhalt, der im Regelfall erst im Zuge einer Kontrolle festgestellt werden kann. Die Prüfungstätigkeit der KIAB konzentriert sich auf Branchen mit hohem Risiko, unter anderem aufgrund von konkreten Hinweisen. Angebote wie das der Anfrage Beiliegende sind der KIAB bekannt und werden als Grundlagen für Überprüfungen herangezogen. Im Kalenderjahr 2006 wurden insgesamt 21.983 Betriebe durch die KIAB überprüft.
Zu 3.:
Die Strafanträge gegen Scheinselbständige werden statistisch nicht gesondert ausgewiesen, sondern als Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wegen fehlender Beschäftigungsbewilligungen für eine nichtselbständige Tätigkeit erfasst. Im Kalenderjahr 2006 wurde in 5.275 Fällen ein Strafantrag wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gestellt. Davon entfallen 3.914 Strafanträge auf fehlende arbeitsmarktrechtliche Bewilligungen, was auch die Beschäftigung von Scheinselbständigen beinhaltet. Für den Bereich Bauwesen wurden insgesamt 1.259 Strafanträge gestellt, davon entfallen auf fehlende arbeitsmarktrechtliche Bewilligungen 900 Fälle.
Zu 4.:
Zu den Konzepten des Bundesministeriums für Finanzen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit möchte ich auf die diesbezügliche ausführliche Stellungnahme in der Anfragebeantwortung 4448/AB XXII. GP (Anfrage Nr. 4463/J vom 29. Juni 2006) verweisen, die als Anlage beigelegt ist. Legistische Maßnahmen wie das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 und die Neuorganisation der Betrugsbekämpfungseinheiten bieten der Finanzverwaltung Rahmenbedingungen für eine noch effizientere Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Zusammenwirken mit der Bekämpfung von Abgaben- und Sozialversicherungsbetrug. Im Rahmen der Initiativen auf europäischer Ebene plant das Bundesministerium für Finanzen darüber hinaus verstärkt Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Scheinselbständigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.